01.10.2009 Wir verweisen hier gerne auf die Einfügung der "Verkehrssuchmaschine " in unserem Sprungbrett. In dieser auf verkehrsrecht spezialisierten Suchmaschiene wurde die Suche auf spezielle Seiten die auch in einer Liste aufgeführt wurden beschränkt. Eine sinnvolle Einrichtung wie mir scheint :-)
01.09.2009

Wichtiger Hinweis

Fahrerlaubnisrecht hat zusammengefasst!
Ab sofort wurden alle Einzelbereiche
-Fahrerlaubnisrecht
-Fahrlehrerrecht und
-Personenbeförderungsrecht
zusammengefasst.
Damit sind wir einem Wunsch nachgekommen, der sich an der praktischen Arbeit orientiert. Insbesondere die Bereiche Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrecht haben viele Berührungspunkte. Aus diesem Grund muss oft auf die entsprechenden Unterlagen zugegriffen werden. Das Personenbeförderungsrecht wurde deshalb in diese Internetpräsenz integriert, da es zumeist auch bei den Führerscheinstellen angesiedelt ist.

Es fehlen noch ein paar Kleinigkeiten und Anpassungen, die wir jedoch in den nächsten 2-3 Wochen noch ergänzen werden.

Der Aufruf von www.fahrlehrerrecht.de als auch www.personenbeförderungsrecht.com wird ab sofort automatisch auf www. fahrerlaubnisrecht.de umgeleitet.

Für weitere Anregungen sind wir dankbar -----> fahrerlaubnisrecht@gmx.de !!!!!

29.07.2009 Die Süddeutsche Zeitung zu eMo
17.06.2009 Beschlussempfehlung im Bundestag zum Punktesystem - Bundestags-Drucksache 16-13407
13.05.2009 Anfrage im Bundestag zum Punktesystem - Bundestags-Drucksache 16-12993
29.06.2008 Hier ist die Zusammenstellung der Bundesrats-Drucksachen zu finden
24.02.2008 Schlussanträge zu den "Rechtsmissbrauchsverfahren beim EU-GH in den Fällen Zerche und Wiedemann
08.08.2007 Verbraucherzentrale Brandenburg informiert über den Erwerb von Führerscheinen in Polen
29.05.2007

Alkoholverbot für Fahranfänger wurde am 25.05.2007 verabschiedet.
Hier der Gesetzesentwurf (BT-Drs. 16/5047) und die Beschlussempfehlung (BT-Drs.16-5398). Wen die entsprechende Plenarsitzung interessiert, kann diese hier nachlesen.

Von Adelheit gibt es hierzu einen interessanten Bierdeckel. Mit diesen "speziellen" Bierdeckeln sollen die Jungen Wilden, die Alkohol trinken, sich entscheiden, ob sie ihr Auto vor Ort stehen lassen oder ob sie die Rückseite des Bierdeckels ausfüllen. Dort können sie ihr Testament machen und in der Kneipe hinterlegen. Last but not least sollen die Bierdeckel dazu anregen, generell den Alkoholkonsum zu hinterfragen.

20.05.2007

Zwei neue Bundesratsdrucksachen
BR-Drs. 124-07 - Alkoholverbot für Fahranfänger
BR-Drs. 231-07 - Verordnung zur Änderung der Anlage zu § 24 StVG und anderer Vorschriften

01.03.2007 Das OLG München widerspricht fast zeitgleich der Auffassung des OLG Stuttgart und führt aus, dass kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt, wenn die Fahrerlaubnis im Ausland während einer Sperrfrist erteilt wurde, von ihr jedoch erst nach Ablauf der Sperrfrist Gebrauch gemacht wird.
24.02.2007

Die Verkehrspsychologische Praxis Hamburg als Herausgeber des unabhängigen newsletter verkehrspsychologie nlpv hat zum Thema von KONTRASTE folgende Pressemitteilung herausgegeben

21.02.2007

Das ARD-Magazin Kontraste zeigt Probleme bei der "Zusammenarbeit " zwischen sogenannten "MPU-Vorbereitern" und Begutachtungsstellen auf. Fundstelle
Dieser Beitrag hat mittlerweilen eine lebhafte Diskussion ausgelöst.

Der TÜV Süd führt dazu aus: Fundstelle

16.01.2007

OLG Stuttgart bestätigt den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wenn eine EU-Fahrerlaubnis während einer Sperrfrist im Ausland erworben wurde - Fundstelle Urteil

14.12.2006

Das Europäische Parlament hat heute die 3. EU-Führerscheinrichtlinie mit großer Mehrheit beschlossen.
Die aktuelle Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dazu erhalten Sie unter folgendem Link

Hier die Pressemitteilung des Bundesverkehrsministers dazu.

30.05.2005

Kommentare zur Entscheidung des EU-GH vom 06.04.2006:

Focus-Online: Reimport von Führerscheinen - Fundstelle

Verkehrsrundschau: TÜV Rheinland kritisiert EuGH-Entscheidung  - Fundstelle

Verbändeforum: „Führerscheintourismus“ gefährdet Verkehrssicherheit / ADAC kritisiert EuGH-Urteil / Club fordert Rücknahme von illegal erworbenen Führerscheinen - Fundstelle

Presseportal: "TÜV Rheinland sieht Verstoß gegen Verkehrssicherheit / Sicherheit darf nicht dem EU-Führerschein zum Opfer fallen / Freie Fahrt mit neuem Führerschein problematisch" - Fundstelle

Berliner Morgenpost: EU-Richter stärken Verkehrssünder Fundstelle

Handelsblatt: EU-Richter verhelfen zu neuem Führerschein Fundstelle

SZ-Online: Der fehlende Idiotentest spielt keine Rolle - Europäische Union. Ein Urteil erlaubt deutschen Verkehrssündern den Erwerb eines neuen Führerscheins im Ausland. Fundstelle

 
10.04.2005

Fundstelle:

Führerscheintourismus und Amtshaftung (04.04.06)
OLG Karlsruhe - Pressemitteilung vom 03.04.06 - Verkehrsrecht, Sonstige Themen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte über die Frage zu entscheiden, inwieweit bei Urteilen, die nicht der Linie des EUGH entsprechen, möglicherweise ein Amtshaftungsanspruch entsteht.
-> OLG Karlsruhe - Urteil vom 09.03.06 (12 U 286 /05)

 
06.04.2006

Wir haben eine neue Seite in unser "Sprungbrett aufgenommen -> www.DrogenWiki.de
Hier finden sich interessante Informationen über Drogen und ebenfalls ein Forum zu dem Thema, das zumindest im Moment noch einen "seriösen" Eindruck hinterläßt.

 
30.03.2006

Fundstelle

Führerschein für EU kommt

"Ersatz"-Papiere bald ungültig

Brüssel

Die Verkehrsminister der EU haben am Montag wie erwartet die Einführung eines einheitlichen EU-Führerscheins beschlossen.
Wer beschwipst oder bekifft am Steuer erwischt wird, hat es demnächst erheblich schwerer, sich ein "Ersatz"-Papier im Ausland zu erschleichen. So können bald deutsche Polizisten bei Fahrzeugkontrollen tschechische oder polnische Dokumente ablehnen, sofern diese Papiere erkennbar nur deshalb erworben worden sind, weil zuvor der deutsche Führerschein entzogen wurde.

Bis Autofahrer ihren alten deutschen in den EU-Führerschein tauschen können, gehen zwar noch Jahre ins Land. Die Plastikkarten sind
voraussichtlich von 2012 an erhältlich. Und bis der letzte graue "Lappen" einkassiert wird, dauert es noch Jahrzehnte. Die Umtauschfrist läuft erst 2031 aus.

Den unerwünschten Führerschein-Tourismus derjenigen, die sich durch den Umweg übers EU-Ausland sowohl die lange Auszeit als auch den Idiotentest ersparen, wollen die Minister bereits bis Ende des Jahres stopfen. Denn nach der endgültigen Verabschiedung der Richtlinie im Parlament und der damit verbundenen politischen Willenserklärung dürfte der Europäische Gerichtshof kaum mehr daran festhalten, dass jedes Land Führerscheine aus einem EU-Nachbarland unbefragt akzeptieren muss. Kippt dieser Leitsatz des Gerichts, ist der ausländische "Ersatz"-Schein bei einer Kontrolle nicht mehr wert als der Videotheksausweis.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee ist nach eigenen Worten hoch zufrieden mit dem Ergebnis. Deutschland habe sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass der neue Ausweis, der anders als früher nicht mehr ewig gilt, erst nach 15 Jahren umgetauscht werden muss.
Und dass dabei kein Gesundheits- oder Fahrfähigkeits-Check notwendig wird. In Deutschland wird der neue Führerschein im Übrigen keinen Microchips enthalten.

Detlef Fechtner

 
27.03.2006

Fundstelle

Brüssel, den 27. März 2006

Mitgliedstaaten einigen sich auf den europäischen Führerschein
Der Rat hat heute eine politische Einigung über einen Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2003 über einen europäischen Führerschein erzielt (KOM(2003)621 – IP/03/1435). Durch gemeinsame europäische Bestimmungen werden die Freizügigkeit von Fahrern aus der EU erleichtert, Betrug bei der Verwendung von Führerscheinen als Ausweispapier verhindert und die Sicherheit im Straßenverkehr, vor allem in Bezug auf Motorräder, erhöht. Ein einziges Führerscheinmodell im Kreditkartenformat wird die über 110 verschiedenen Modelle, die derzeit in Umlauf sind, ersetzen.

Vizepräsident Barrot begrüsste die Einigung mit den Worten: “Der europäische Führerschein ist von erheblicher Bedeutung für die Sicherheit im Straßenverkehr und die Betrugsbekämpfung. Das Reisen in Europa ohne bürokratische Schwierigkeiten wird erleichtert. Alle Fahrer besitzen eindeutige, moderne Führerscheine, die in allen Mitgliedstaaten akzeptiert werden – es freut mich, dass der Rat diese Einigung erzielen konnte“.

Der neue Führerschein wird die Sicherheit im Straßenverkehr durch eine bessere Begriffsbestimmung des Anwendungsbereichs und der verschiedenen Führerscheinklassen erhöhen. Aus ihm geht klar hervor, wer zum Führen welchen Fahrzeugs berechtigt ist. Außerdem werden ein Führerschein für Mopeds und der Grundsatz des schrittweisen Zugangs zu größeren und leistungsstärkeren Krafträdern eingeführt. Der unbeschränkte Zugang zu dieser Führerscheinklasse ist erst mit 24 Jahren nach Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung möglich. Wer die leistungsstärksten Krafträder schon vor Erreichen dieser Altersgrenze führen will, muss zuvor zwei Jahre Fahrpraxis mit leichteren Krafträdern erworben haben. Die neuen Bestimmungen enthalten auch Mindestanforderungen für Fahrprüfer.
Die neuen Rechtsvorschriften stellen ferner einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung des Betrugs in Zusammenhang mit Führerscheinen sowie des sogenannten „Führerscheintourismus“[1] dar. Die Mitgliedstaaten werden die Zusammenarbeit verstärken, um zu verhindern, dass Fahrer, denen vorübergehend der Führerschein entzogen wurde, in einem anderen Mitgliedstaat einen neuen Führerschein erwerben. Auch ein EU-weites Netz für den Datenaustausch über Führerscheine muss zu diesem Zweck aufgebaut werden. Ein einheitliches neues Führerscheinmodell im Kreditkartenformat mit verstärkten Sicherheitsmerkmalen wird eingeführt, während die derzeit im Umlauf befindlichen 110 unterschiedlichen Modelle schrittweise auslaufen.
Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten 26 Jahre Zeit, um die derzeitigen Führerscheine zu ersetzen. Sonderbestimmungen wurden vereinbart um sicherzustellen, dass jede bestehende Erlaubnis zum Führen eines bestimmten Fahrzeugs auch weiterhin gegenseitig anerkannt wird.
Die neue Richtlinie stellt den Mitgliedstaaten die Einführung eines Mikrochip auf dem neuen Führerscheinmodell frei. Unabhängig von der gewählten Option müssen die Mitgliedstaaten die Datenschutzbestimmungen der EU einhalten.
In Zukunft werden Führerscheine eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben. Nach der neuen Regelung ist eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren vorgesehen, die die Mitgliedstaaten auf 15 Jahre anheben können. Es steht den Mitgliedstaaten frei, vor der Erneuerung des Führerscheins durch die Verwaltung eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen.
Auf die heutige politische Einigung folgt im Verlauf des Jahres die förmliche Annahme der Richtlinie durch das Europäische Parlament in zweiter Lesung. Damit wird die Richtlinie Ende 2006 in Kraft treten und spätestens Ende 2012 anwendbar sein.
MEMO/06/143
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[1] Mit diesem Begriff ist Folgendes gemeint: Bürger, die ihren Führerschein wegen eines schweren Verstoßes bei den Behörden ihres Heimatlandes abgeben mussten, erwerben in einem anderen Mitgliedstaat einen neuen Führerschein, der dann auch in ihrem Heimatstaat anerkannt werden muss. [/i]

 
07.03.2006 Fundstelle:

Betreff: BMVBS Pressemitteilung: Tiefensee: Wachsende Probleme in
Deutschland mit Führerscheintourismus

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Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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Pressemitteilung Nr. 068/2006
3. März 2006

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Tiefensee: Wachsende Probleme in Deutschland mit Führerscheintourismus
EU-Verkehrsministerrat in Bregenz
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Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee sieht wachsende Probleme mit
dem so genannten Führerscheintourismus in Deutschland. Tiefensee wies
beim EU-Verkehrsministerrat in Bregenz auf die zunehmenden Zahl von zu
Unrecht im Ausland erworbenen Führerscheinen hin.

Dazu erklärt der Bundesverkehrsminister:

"Wir wissen, dass in Deutschland mehr als 2800 Personen einen
Führerschein im benachbarten Ausland erworben haben. Wir müssen sogar
davon ausgehen, dass die tatsächliche Zahl wesentlich höher ist. Dabei
handelt es sich überwiegend um Personen, denen in Deutschland aufgrund
von Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer der Führerschein entzogen
werden musste. Diese Personen, die für eine weitere Teilnahme am
Straßenverkehr ungeeignet sind, umgehen die strengen Regelungen in
Deutschland und erwerben im benachbarten Ausland einen Führerschein.
Zwar dürfen solche Führerscheine in den Nachbarstaaten nicht an
Deutsche ohne dortigen Wohnsitz ausgegeben werden, aber leider
geschieht dies immer häufiger.

Deutschland hat das Problem über bilaterale Vereinbarungen zu lösen
versucht. Das hat nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Die nationalen
Möglichkeiten sind damit erschöpft. Zudem verbietet ein Urteil des
Europäischen Gerichtshofs Deutschland seit kurzem, diese zu Unrecht
ausgestellten Führerscheine bei Kontrollen einzuziehen. Damit sind wir
gezwungen, Autofahrer, die wegen Alkohol- und Drogendelikten im
Straßenverkehr aufgefallen sind, weiterfahren zu lassen. Das ist für
mich inakzeptabel, weil es die Verkehrssicherheit erheblich
beeinträchtigt.

Da wir das Problem von zu Unrecht im Ausland an Deutsche erteilte
Führerscheine national nicht lösen können, brauchen wir noch in diesem
Jahr eine europäische Lösung. Nur durch eine EU-weite Regelung können
wir verhindern, dass Alkohol- oder Drogensünder unter Umgehung
deutschen Rechts weiter am Straßenverkehr teilnehmen können. Ich habe
meine europäischen Verkehrsministerkollegen heute in Österreich
aufgefordert, gemeinsam mit Deutschland rasch eine Lösung für dieses
Verkehrssicherheitsproblem zu finden."

 
22.11.2005

Fundstelle:

Keine "Lappen" aus Tschechien

Prag will Ausländern den Erwerb von Führerscheinen erschweren

Wem der Führerschein in Deutschland abgenommen wird, der kann bislang in Tschechien einen neuen machen - auch wenn er dort nicht wohnt. Doch Prag will den "Lappen"-Tourismus jetzt beenden.

Prag · Präsident Vaclav Klaus unterzeichnete Anfang Oktober eine Novelle, wonach Tschechien das in allen anderen EU-Ländern geltende Wohnsitz-Prinzip in sein Verkehrsgesetz aufnimmt. Parlament und Senat haben bereits zugestimmt. Ab 1. Juli 2006 sollen Führerscheine nur noch an Menschen ausgestellt werden, die seit mindestens 185 Tagen in Tschechien wohnen.

Die Bundesregierung begrüßte die Neuerung, drängt aber zur Eile. "Wir appellieren an die tschechische Seite, das Gesetz früher in Kraft treten zu lassen", sagte eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums. Außerdem forderte das BVM, "rechtswidrig erteilte Fahrerlaubnisse wieder zurückzunehmen". Das sieht die Gesetzes-Novelle allerdings nicht vor.

Wegen Alkohol Erlaubnis entzogen

Unter den deutschen Führerschein-Erwerbern sind laut Ministerium aber viele, denen in Deutschland wegen Alkohol- oder Drogendelikten die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Schon nach den ersten Berichten über Führerschein-Tourismus im vergangenen Jahr habe das Berliner Ministerium Prag aufgefordert, diese Praxis sofort zu unterbinden, und auch bereits erteilte Führerscheine wieder einzuziehen. Dieser Forderung kam aber niemand nach, wie das Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilte.

Die Fahrschulen in grenznahen Städten wie Karlsbad und Pilsen freuen sich seit dem EU-Beitritt des Landes am 1. Mai 2004 über die vielen zusätzlichen Kunden aus Deutschland. Der Betreiber einer Fahrschule in Pilsen gab an, dass in dieser Zeit allein bei ihm ungefähr 3000 Deutsche einen Führerschein bekommen hätten. Dass darunter viele sind, denen in Deutschland wegen Verkehrsvergehen der Führerschein abgenommen wurde, interessiert ihn und seine Kollegen nicht.

Bei Kontrollen aufgefallen

Drei Vorteile ziehen die deutschen Verkehrssünder nach Tschechien. Sie brauchen keine medizinisch-psychologische Untersuchung, zahlen weniger Geld und bekommen den Führerschein ausgehändigt, ohne dass die in Deutschland verhängte Sperrfrist für die Neuerteilung beachtet würde.

Damit dürften sie in Deutschland nicht fahren, tun es aber. Das Kraftfahrtbundesamt zählte bislang 1260 Deutsche mit tschechischen Führerscheinen, die bei Kontrollen "auffällig" geworden waren. Häufig seien Alkohol und andere Drogen im Spiel gewesen.

Das öffentliche Interesse in Tschechien allerdings richtet sich auf andere Teile des neuen Gesetzespakets. Mitte nächsten Jahres wird ein Punktesystem für Verkehrssünder eingeführt, ähnlich wie jenes in Deutschland. Wer dann zwölf Punkte gesammelt hat, verliert seinen Führerschein für ein Jahr. Sofern er nicht ins Ausland zieht, muss er bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist ohne auskommen - wie die Deutschen dann auch. Thorsten Herdickerhoff

Copyright © Frankfurter Rundschau online 2005
Dokument erstellt am 21.11.2005 um 18:00:41 Uhr
Erscheinungsdatum 22.11.2005

 
11.11.2005

Fundstelle:

11.11.2005

Führerschein mit 17: In Bayern schon über 2.000 Prüflinge

2.200 Jugendliche haben sich in Bayern schon für den "Führerschein mit 17" angemeldet oder bereits die Prüfung abgelegt. Der TÜV SÜD zieht für die seit zehn Wochen geltende Regelung eine erste positive Bilanz.

Vor zehn Wochen hat der Freistaat Bayern eine neue Regelung zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren eingeführt. Bayernweit haben sich seitdem bereits über 2.200 Jugendliche unter 18 Jahren für diese zunächst eingeschränkte Version des Auto-Führerscheins angemeldet, bis Ende Oktober hatten schon 207 besonders Eilige die Prüfung abgelegt. Von allen Bewerbern für die Klassen B und BE, also dem Auto-Führerschein, machen "die 17jährigen" schon fast 9 Prozent aus.

Das Interesse ist allerdings regional stark unterschiedlich: Spritzenreiter sind Stadt und Umland von Bamberg, Regensburg, Straubing, Ingolstadt, Rosenheim, Augsburg und Neu-Ulm, aus denen zusammen gerechnet über die Hälfte der jungen Prüflinge stammen. Nur 5 Prozent der Prüflinge für das begleitete Fahren kommen aus München und Nürnberg.

Das begleitete Fahren sieht vor, dass ein 17jähriger nach erfolgter Ausbildung in der Fahrschule und bestandener Prüfung zunächst eine Prüfungsbescheinigung erhält, in der Begleitpersonen namentlich eingetragen sind und die er zusammen mit seinem Personalausweis beim Fahren dabei haben muss. Sie gilt nur innerhalb Deutschlands für die Klassen B und BE, also den Pkw-Führerschein, und natürlich auch für die eingeschlossenen Klassen L, M und S. Die Regelung ist noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt, trotzdem kann der Inhaber der Prüfungsbescheinigung in ganz Deutschland mit Begleitperson fahren. Im Alter von 18 Jahren kann dann ein normaler Führerschein beantragt werden, es ist dann keine erneute Ausbildung oder Prüfung mehr erforderlich.

Der Freistaat Bayern hatte diese Regelung zum 01. September 2005 eingeführt. Nach Einschätzung von TÜV SÜD ist der Führerschein mit 17 ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Sicherheit bei Fahranfängern – zusätzlich zu dem bewährten System von professioneller Ausbildung, Prüfung und Führerschein auf Probe.

Wer darf begleiten – und wie?

Der Gesetzgeber stellt an die Begleitperson ebenfalls einige Anforderungen:

  • Alter: Der Begleiter muss 30 Jahre oder älter sein.
  • Führerschein: Klasse B (oder alte Klasse 3) mindestens fünf Jahre ist die Voraussetzung – und der Führerschein muss auch vom begleitenden Beifahrer mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
  • Punktestand: Der begleitende Beifahrer darf nicht mehr als 3 Punkte im Flensburger Zentralregister haben. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft das im Zuge der Antragstellung nach.
  • Nur Erziehungsberechtigte? Nein. Jeder, der die genannten Voraussetzungen erfüllt, darf als Begleitperson fungieren. Die Person muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es dürfen auch mehrere Personen eingetragen werden.
  • Keine verschärfte Promilleregel: Auf eine zunächst diskutierte verschärfte Promilleregel hat der Gesetzgeber verzichtet. Somit liegt die Alkoholobergrenze für Fahrer und Beifahrer bei 0,5 Promille. Man geht aber davon aus, dass sowohl Fahrer als auch erziehungsberechtigter Begleiter überhaupt keinen Alkohol trinken.

 

 
17.11.2005

Fundstelle

ZDF.reporter

Wertlose Führerscheine?

Letzte Hoffnung nach der MPU

EU-Fahrerlaubnisse versprechen besonders den Kandidaten Vorteile, die sich in Deutschland einem "medizinisch-psychologischen Gutachten" (MPU) unterziehen müssten. Das Geld für den EU-Führerschein kann sich jedoch als Fehlinvestition erweisen.

09.11.2005

Als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs von 2004 kann eine in im EU-Ausland erworbener Führerschein jederzeit in eine deutsche Lizenz umgeschrieben werden. Viele Autofahrer sehen darin die Möglichkeit, sich dem MPU zu entziehen - im Volksmund auch "Idiotentest" genannt. Vor allem in den Niederlanden und in den neuen östlichen EU-Beitrittsländern blüht das Geschäft mit der Fahrerlaubnis für MPU-Kandidaten.

 

 

 

Der EU-Führerscheinmarkt
      Eine polnische Firma hat sich beispielsweise auf die Vermittlung von Deutschen Kunden an polnische Fahrschulen spezialisiert. Für 990 Euro, zuzüglich Kosten für die Reise nach Gleiwitz, Warschau oder Breslau und mindestens eine Übernachtung in Polen, kann man dort einen Führerschein erwerben. Auch deutsche Unternehmen haben den Markt für sich entdeckt. Eine Firma aus Wolfratshausen bietet den "Fahrschulservice", alles inklusive, für 1600 Euro an. Das ist teuer bezahlt, besonders wenn man bedenkt, dass das Versprechen, einen in Deutschland gültigen Führerschein zu bekommen, nicht unbedingt gehalten werden kann.

 

 

 

dpa
Begehrt: der EU-Führerschein

Nach der EU-Führerscheinrichtlinie muss ein Autofahrer eine konkrete Adresse in dem Land besitzen, in dem er seinen Führerschein macht. Das heißt, er muss mindestens 185 Tage im Jahr dort leben. Doch konkret wird diese 185-Tage-Regel in Polen und in der Tschechischen Republik kaum kontrolliert. Was noch lange nicht bedeutet, dass deutsche Behörden machtlos sind. Denn trotz des grundsätzlichen Anerkennungsgebotes hat jedes EU-Mitgliedsland das Recht, nationale Vorschriften über den Entzug, die Aussetzung oder die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf seinem Hoheitsgebiet anzuwenden.

 

 

 

"Eignungmängel" nicht vertuschen
      Was einen Münchner Autofahrer in eine paradoxe Situation brachte. Der 47-Jährige war im Frühjahr 2001 wegen Trunkenheit am Steuer zu 15 Monaten Fahrverbot verurteilt worden. Nach dieser Frist entzog sich der Mann jedoch der MPU, um stattdessen einen holländischen Führerschein zu machen. Als die Führerscheinbehörde sich weigerte, das Dokument anzuerkennen, ging er vor Gericht. Die Richter gaben ihm nicht Recht. Mit seinem Versuch, die MPU zu umgehen, habe der Kläger versucht "Eignungsmängel" zu vertuschen. Jetzt darf er überall in der EU fahren - außer in Deutschland.

 

 

 

 

von Vincent Artuso

 

 

 

15.11.2005

Fundstelle

EU-PAPIER UMSTRITTEN

Streit um Führerschein-Tourismus spitzt sich zu

veröffentlicht: 14.11.05 - 08:48

Berlin (rpo). Uneinigkeit herrscht unter Juristen über die Gültigkeit von EU-Führerscheinen, die nach Ablauf einer Sperrzeit in anderen Ländern ausgestellt worden sind. Während der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2004 entschieden hat, dass das Papier in Deutschland nicht aberkannt werden darf, haben etliche deutsche Gerichte mittlerweile im umgekehrten Sinne entschieden.

Der Verlust des Führerscheins schmerzt, egal ob wegen Trunkenheit am Steuer oder anderer Verkehrsvergehen. Schlimm für den Betroffenen wird es, wenn er die Fahrerlaubnis auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht zurückerhält, weil die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Prüfung seiner Fahrtauglichkeit negativ ausfällt. Nicht selten hat ein Durchfallen beim umstrittenen "Idiotentest" auch für die berufliche Tätigkeit erhebliche finanzielle Auswirkungen.

Manch ein "Verkehrssünder" nahm deshalb voll Freude und Hoffnung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 2004 auf. Nach dem Spruch der Luxemburger Richter darf eine in anderen EU-Ländern ausgestellte Fahrerlaubnis, die nach einer abgelaufenen Sperrzeit erworben wurde, in Deutschland nicht aberkannt werden.

In Polen oder Tschechien

Dies gab nicht nur Anlass zu einer öffentlicher Diskussion, sondern auch zu handfestem juristischem Streit. Dieser hat sich mit jüngsten Urteilen noch verschärft. Meist geht es um einen "Führerschein-Tourismus" Betroffener, die unter Umgehung der MPU beispielweise in Polen oder Tschechien eine EU-Fahrerlaubnis erworben haben.

Eine erste Ernüchterung für Sünder, die darin einen Ausweg aus ihrer Misere sahen, brachten zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt (Az.: 3 L 253/05.NW, Az.: 4 L 389/05). Es befand darin, dass nach einem Entzug der Fahrerlaubnis auch nicht mit einem EU-Führerschein auf deutschen Straßen gefahren werden darf. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster legte zu Monatsbeginn nach. Ein Erwerb im EU-Ausland sei kein Ausweg nach einem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis, machte es klar (Az.: 16 B 736/05).

Die OVG-Richter lehnten die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes und damit die weitere Gültigkeit des Führerscheins eines Fahrers ab, der gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis aus Tschechien Beschwerde eingelegt hatte. Nach Angaben des Gerichts hatte der 22-Jährige diese im November 2004 erworben. Die deutschen Papiere waren ihm entzogen worden, da er im Juni 2003 nach Drogenkonsum beim Autofahren ertappt worden war. Einen neuen Führerschein konnte er hierzulande nicht beantragen, weil er beim "Idiotentest" durchgefallen war. Als er den EU-Führerschein im Januar bei einer Polizeikontrolle vorzeigte, wurde ihm auch diese Fahrerlaubnis entzogen.

Missbrauch vermeiden

Ähnlich entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Erwirbt ein Deutscher in Polen einen Führerschein, so ist dieser in Deutschland nicht automatisch anerkennungsfähig. Vielmehr dürfen die Behörden dies von einer innerstaatlichen Prüfung der Kraftfahrereignung etwa durch eine MPU abhängig machen, erklärten die Berliner Richter (Az.: 11 A 690/05). Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus EU-Recht, betonten sie. Im Interesse der Verkehrssicherheit müsse ein Missbrauch der Anerkennungsregeln vermieden werden.

In diesem Fall war dem Kläger schon 1994 nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss vom Amtsgericht die Fahrerlaubnis entzogen worden. Er scheiterte 1995, 1996 und 1998 beim Versuch, eine neue Fahrerlaubnis zu erlangen, an der MPU. Ein Gutachten schloss erneute Trunkenheitsdelikte nicht aus. Einen vierten Führerschein-Antrag zog er 2004 nach Anforderung eines erneuten Gutachtens zurück. Bei einem Unfall im Dezember 2004 legte er der Polizei einen polnischen Führerschein vor. Dieser wurde ihm entzogen, weil er eine weitere MPU verweigert hatte. Nach Auffassung des Berliner Richter ist der auf Deutschland beschränkte Entzug rechtmäßig, weil der Antragsteller zum Führen von Kfz ungeeignet sei.

Betroffene sollten daher überlegen, ob sich der ebenfalls recht kostenträchtige Erwerb einer Fahrerlaubnis im Ausland auszahlt. Denn es könnte ein böses Erwachen geben - sei es bei einer Polizeikontrolle, wenn die Beamten in der Führerscheinstelle nachfragen, oder wenn der EU-Schein dort auf die Heimat-Adresse umgemeldet werden soll.

 
14.11.2005

Fundstelle

12.11.2005 / Oberhavel


Prüfer bewerten Arbeit der Fahrlehrer

Durchfaller-Quote zu hoch: Kreismitarbeiter überprüfen die Qualität der Ausbildung

ORANIENBURG Die 73 Fahrlehrer im Kreis müssen sich künftig bei ihrer Arbeit genau über die Schulter schauen lassen. Mitarbeiter der Kreisverwaltung gehen in ihren Unterricht und bewerten die Qualität der Ausbildung. In Oberhavel übernimmt der Landkreis die so genannte pädagogisch-qualifizierte Fahrschulüberwachung, die vom Land Brandenburg flächendeckend eingeführt worden ist. Ziel ist es, die Qualität des Unterrichts zu verbessern.

Hintergrund der Überwachung sind die vielen Durchfaller unter den brandenburgischen Fahrschülern. "Bis vor zwei Jahren hatte Brandenburg bundesweit die höchste Durchfaller-Quote. Jetzt liegt das Land auf dem vorletzten Platz", sagte Horst Schütt, Verantwortlicher für Fahrschulangelegenheiten im Kreis.

Seit Einführung der Überwachung kontrollierten die Kreismitarbeiter drei Fahrschulen. Dabei seien in der Ausbildung nur "geringfügige Mängel" festgestellt worden, berichtete gestern die zuständige Mitarbeiterin Angela Schmidt. Selbst bei einer Fahrschule mit einer überdurchschnittlich hohen Durchfaller-Quote sei der Unterricht im "positiven Bereich" gewesen.

Die Prüfer gehen mit einer 20 Punkte umfassende Check-Liste, die von der Universität Potsdam erarbeitet wurde, in die Fahrschulen. 13 Punkte betreffen die theoretische und sieben die praktische Ausbildung. Die Prüfer achten darauf, ob der Fahrlehrer den Unterrichtsstoff fachlich sicher und verständlich vermittelt. Wenn Mängel auftreten, kann der Fahrlehrer zu einer Fortbildung geschickt werden. Als letztes Mittel ist der Widerruf der Fahrschulerlaubnis möglich. axe

 
14.11.2005

http://www.autosieger.de/article7929.html

Fundstelle

Die meisten Senioren sind fit am Steuer


Sind Senioren am Steuer ein Verkehrshindernis oder gar eine Gefahr im Straßenverkehr, wie gelegentlich behauptet wird? Die Psychologen von TÜV SÜD beantworten diese Frage mit einem klaren Nein. Die Statistik weist ältere Autofahrerinnen und Autofahrer eindeutig als besonders umsichtige Verkehrsteilnehmer aus. An Unfällen sind sie vergleichsweise selten beteiligt – zumindest bis zum 75. Lebensjahr. Dennoch empfehlen die TÜV SÜD-Experten den Senioren, ihre Fahrtüchtigkeit im Zweifelsfall überprüfen zu lassen. Aus Erfahrung wissen sie, dass bei Älteren zum Beispiel die Sehkraft im Dunkeln nachlässt oder die Aufmerksamkeit früher schwindet als bei jungen Menschen. "Dessen sollten sich nicht nur 75-Jährige, sondern auch 50-Jährige bewusst sein", sagt Gerhard Laub, Mitglied der Geschäftsleitung der TÜV Life Service von TÜV SÜD.

Während es in der Europäischen Union deutliche Bestrebungen gibt, den Fitness-Check für ältere Autofahrer gesetzlich vorzuschreiben, setzt die Politik in Deutschland auf Eigenverantwortung. Damit befindet sich Deutschland gemeinsam mit Österreich innerhalb der EU in einer klaren Minderheitenposition. "Wahrscheinlich ist die Einführung nur eine Frage der Zeit", vermutet Gerhard Laub. Auch wenn TÜV SÜD nicht zu den Befürwortern einer obligatorischen Untersuchung für Senioren am Steuer zählt, plädiert er zumindest für eine regelmäßige Kontrolle der Sehkraft. "Denn eigentlich", so Experte Laub, "kann es nicht sein, dass diesbezüglich nach der Führerscheinprüfung ein Leben lang nichts mehr passiert."

Doch vorerst bieten TÜV SÜD und andere Organisationen den Fitness-Check für automobile Senioren auf freiwilliger Basis an – und das mit gutem Erfolg. Häufig werden die Klienten vom Hausarzt an die Psychologen beziehungsweise Verkehrsmediziner der TÜV Life Service, TÜV SÜD Gruppe, überwiesen. Oft werden sie aber auch von Kindern oder Freunden motiviert, die Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen. Die Zwischenbilanz von vielen hundert Untersuchungen: Ein Drittel der Senioren ist absolut fit.

Ein Drittel weist geringfügige Einschränkungen auf. Das letzte Drittel sollte allerdings aufs Autofahren besser verzichten. "Natürlich behandeln wir die Ergebnisse unserer Tests absolut vertraulich", stellt Gerhard Laub klar. Es liegt also an den Betroffenen selbst, welche Konsequenzen sie aus der Diagnose der TÜV SÜD-Fachleute ziehen. Oft helfen schon kleine praktische Tipps, um das Autofahren im Alter einfacher und damit sicherer zu gestalten: Sie reichen vom Vermeiden der innerstädtischen Rushhour über vermehrte Pausen bis zum leicht verdaulichen Essen. "Hin und wieder empfehlen wir unseren Klienten auch ein paar Auffrischungsstunden in der Fahrschule", sagt Gerhard Laub.

Diesen Rat geben die TÜV SÜD-Psychologen zum Beispiel vielen älteren Frauen, die durch Krankheit oder Tod ihres Mannes plötzlich gezwungen sind, wieder selbst Auto zu fahren. Knapp 150 Euro kostet der Fitness-Check bei TÜV SÜD – nach Ansicht von Gerhard Laub eine Investition, die sich schnell amortisieren kann.

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