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Anlage 8 Allgemeiner Führerschein, Dienstführerscheine,
Führerschein zur Fahrgastbeförderung I. Allgemeiner Führerschein 1. Vorbemerkungen Führerscheine werden als Kunststoffkarten nach Anhang la der Richtlinie 91/439/EWG hergestellt und im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörde durch den vom Kraftfahrt-Bundesamt bestimmten und zertifizierten Hersteller zentral gefertigt. Hersteller ist die Bundesdruckerei GmbH. Die Herstellung, Personalisierung und Lieferung der Führerscheine erfolgt auf der Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei GmbH. Näheres wird durch Verwaltungsvorschrift geregelt. Der Führerschein besteht aus zwei Seiten. 2. Beschreibung des
Führerscheins 2.1. Seite 1
(Vorderseite) Seite 1 enthält: a) Die Bezeichnung "FÜHRERSCHEIN" sowie deren Wiederholung in den Sprachen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Unterdruck auf dem Führerschein. b) Die Aufschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" sowie das Zeichen der Europäischen Union (12 goldene Sterne in einem blauen Rechteck), in welches das Nationalitätszeichen D eingefügt ist. c) Folgende Daten zum Inhaber des Führerscheins und zu seiner Fahrerlaubnis entsprechend der auf dem Führerschein aufgebrachten Numerierung; Nummer 8 (Wohnort) ist nicht vorhanden, da die Angabe nach der Richtlinie 91/439/EWG fakultativ ist und im deutschen Führerschein nicht ausgewiesen wird: 1. Name,
Doktorgrad Fahrerlaubnisklassen entsprechend der Richtlinie 91/439/EWG sind in Proportionalschrift, nationale Klassen kursiv aufgebracht. 2.2 Seite 2
(Rückseite) Seite 2 enthält: a) folgende Daten zur Fahrerlaubnis des Inhabers entsprechend der auf dem Führerschein aufgebrachten Numerierung : 9.
Sämtliche, auch durch andere eingeschlossene Fahrerlaubnisklassen, die der b) Die Erläuterungen zum
Inhalt der Felder 1 bis 4c, 5 sowie 9 bis 12. 3.
Muster des Führerscheins (Muster 1) II.
Muster des Dienstführerscheins der Bundeswehr (Muster 2) Farbe:
hellgrau; dreifach gefaltet, Breite 4 x 74mm, Höhe 105mm; Typendruck Vorderseite Klasse
A: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als
50 cm³ oder Nennleistung von nicht mehr als 15 kW
Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen
außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt); bei der
Leermasse von Kraftfahrzeugen mit elektrischem Antrieb wird die Masse der Batterien nicht berücksichtigt
als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer
dem Führersitz sowie zusätzlich mit nicht mehr als acht Personen auf besonders zugelassenen Plätzen
(auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht
mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz sowie zusätzlich mit nicht mehr als acht
Personen auf besonders zugelassenen Plätzen (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 750 kg)
Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
C1, D, D1 oder G mit Anhängern mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden
Fahrzeugkombinationen); bei der Klasse D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen sowie
die Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
als 15 Personen auf besonders zugelassenen Plätzen, soweit
der Fahrzeugführer im Besitz der Klasse C oder C1 ist
gemäß § 6 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung
Bundesrepublik Deutschland ... (Bundesadler) Dienstführerschein der Bundeswehr - Nur zum Führen von Dienstfahrzeugen -Fahrerlaubnisnummer Y____________________________________________________________________ Log/BW.........Vers
Nr........................ Der Vordruck ist auf dem Nachschubweg anzufordern.
III. Muster des
Dienstführerscheins der BundespoIizei und
der Polizei (Muster 3) Farbe: grün; Material: Neobond -
200 g/m2 IV. Muster für den Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Muster 4) Farbe: hellgelb; Breite 74 mm,
Höhe 105 mm; Typendruck; vierseitig Vorbemerkungen: 1.) Anstelle der Streichung der nicht
zutreffenden Berechtigungen können die zutreffenden Berechtigungen allein
eingetragen werden; dann entfällt der Hinweis "*) Nichtzutreffendes
streichen“.
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