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Begutachtungs- Leitlinien zur Kraftfahrereignung |
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1.4 Entstehung der Leitlinien Nach Übernahme des Gutachtenauftrages durch den Gemeinsamen Beirat für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wurden für die einzelnen Abschnitte des Gutachtens Arbeitsgruppen berufen. Unter Einbeziehung weiterer Fachkollegen und Institutionen hat der Beirat für Verkehrsmedizin die 1. Auflage des Gutachtens im Jahr 1973 verabschiedet. Im Jahr 1978 wurde die zweite, 1984 die dritte, 1991 die vierte und 1996 die fünfte Fassung vom Gemeinsamen Beirat verabschiedet. Ab September 1995 fanden 13 Sitzungen eines sogenannten Paritätischen Ausschusses beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen statt, um die Begutachtungs-Leitlinien "Krankheit und Kraftverkehr" mit dem "Psychologischen Gutachten Kraftfahreignung" zusammenzuführen. An den Beratungen dieses Ausschusses nahmen neben den Vertretern zweier Bundesländer paritätisch vier Vertreter der Medizin und der Psychologie teil. Die sechste Auflage erschien daraufhin im Jahr 2000. Um der zunehmenden Spezialisierung Rechnung zu tragen und auf wissenschaftliche Erkenntnisse und die Änderung rechtlicher Grundlagen schneller reagieren zu können, beauftragte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Bundesanstalt für Straßenwesen, die Überarbeitung der Leitlinien kapitelweise unter Einbeziehung zuständiger Expertinnen und Experten sowie der jeweiligen Fachgesellschaften zu leiten und nach Genehmigung durch das Ministerium zu veröffentlichen. Die Überarbeitung erfolgt kontinuierlich durch eine Expertengruppe für jedes Kapitel. Die Fertigstellung eines Kapitels wird jeweils im Internet veröffentlicht. Wenn der Umfang der Überarbeitung es erfordert, wird eine neue Printversion aufgelegt. |
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