Zu

Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung

Zu

 

3.7 Organtransplantationen

Nach Organtransplantationen können sich vor allem Funktionseinschränkungen, Arzneimittelwirkungen und psychoreaktive Störungen der betroffenen Organsysteme auf die Leistungen zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen negativ auswirken. Zu ihrer Beurteilung siehe die entsprechenden Kapitel, zur Nierentransplantation speziell Kapitel 3.6 (Nierenerkrankungen).


Stand:
März 2000

 

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