Begutachtungs-Leitlinien

Vorwort

Vorwort zur Erstauflage

Immer wieder hört man in der öffentlichen Diskussion, dass neben den TÜV eine Kontrollbehörde gehöre, die regelmäßig die Führer von Kraftfahrzeugen  auf ihre Eignung kontrollieren müsse.

Unabhängig davon, ob eine solche Einrichtung wirksam sei und mithelfen könnte, die Unfallzahlen zu senken, eines ist gewiss richtig: wir brauchen mehr Kenntnisse über den Zusammenhang von körperlicher Leistungsfähigkeit und Kraftverkehr.

Die neue Studie "Krankheit und Kraftverkehr" rundet die von der Bundesregierung angeregte Bestandsaufnahme ab.

Nicht nur Gesetzgebung und Verwaltungspraxis werden entscheidend beeinflusst. Viel wichtiger sind Anregungen und Hilfe, die dem sachverständigen Arzt durch die im In- und Ausland gewonnenen Erkenntnisse vermittelt werden.

Ich bin überzeugt, die Erkenntnisse dieses Gutachtens werden dazu beitragen, mehr Sicherheit auf unsere Straßen zu bringen.

Dr. Lauritz Lauritzen
Bundesminister für Verkehr

Vorwort zur Zweitauflage

Das 1973 erstmals publizierte Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" hat einen breiten Eingang in die ärztliche Begutachtung der Kraftfahreignung gefunden. Darüber hinaus ist es zu einer wertvollen Entscheidungshiife für Verwaltungsgerichte und Verwaltungsbehörden geworden. Die tägliche Arbeit mit dem Gutachten hat allen Beteiligten verdeutlicht, dass sich die Grundsätze der medizinischen Beurteilung in der Praxis bewährt haben.

Um neueste Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis den Anwendern des Gutachtens nutzbar zu machen, hat der Gemeinsame Beirat für Verkehrsmedizin angeregt, das Gutachten fortzuschreiben. Das Ergebnis der Überarbeitung liegt nunmehr vor.

Ich darf an dieser Stelle allen Beteiligten, die an dieser umfassenden Aufgabe mitgewirkt haben, meinen herzlichen Dank aussprechen. Mit ihrer Arbeit sind wir unserem gemeinsamen Ziel nähergekommen, eine Verbesserung der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen zu bewirken.

Kurt Gscheidle
Bundesminister für Verkehr

 

Vorwort zur dritten Auflage

1979 ist die Zweitauflage des Gutachtens Krankheit und Kraftverkehr erschienen. Im Jahre 1983 hat der Gemeinsame Beirat für Verkehrsmedizin bei seiner 20. Sitzung eine Aktualisierung des Gutachtens aus fachlichen Gründen für notwendig erachtet.

Die vorliegende 3. Auflage ist vor allem in den Kapiteln: Erkrankungen des Gehirns, psychische Erkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen, Zuckerkrankheit, Nierenerkrankungen sowie Beurteilung der Extremitäten und Wirbelsäule wesentlich überarbeitet worden.

Mit meinem Dank an alle, die an dieser 3. Auflage mitgewirkt haben, verbinde ich die Hoffnung, dass - wie bisher - mit dieser Arbeit ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen geleistet wird.

Dr. Werner Dollinger
Bundesminister für Verkehr

Vorwort zur vierten Auflage

Im Jahre 1985 wurde die 3. Auflage des Gutachtens "Krankheit und Kraftverkehr" veröffentlicht. In seiner 23. Sitzung im September 1988 beschloss der Gemeinsame Beirat für Verkehrsmedizin eine weitere Aktualisierung.

Bei der nun vorliegenden 4. Auflage sind besonders die Überarbeitungen in den Kapiteln zur Zuckerkrankheit, zu den Körperbehinderungen und zur Psychiatrie hervorzuheben.

Das Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" ist inzwischen zu einem Markenzeichen geworden und bildet eine unentbehrliche Orientierung für die Behörden, die Kraftfahrer und auch für die einzelnen Gutachter selbst.

Nach der Vereinigung Deutschlands wird das Gutachten auch in den neuen Bundesländern eine wertvolle Hilfe sein.

Mein besonderer Dank gilt allen Beteiligten, die an der 4. Auflage maßgeblich mitgewirkt haben.

Prof. Dr. Günther Krause
Bundesminister für Verkehr

Vorwort zur fünften Auflage

In der vorliegenden fünften Auflage richtet sich der Aufbau des Gutachtens nach dem Aufbau der Kapitel in Anhang III der Zweiten EU-Führerscheinrichtlinie, die "Mindestanforderungen hinsichtlich der körperlichen und geistigen Tauglichkeit für das Führen eines Kraftfahrzeuges" enthält. Diese Mindestanforderungen werden durch die EU-Richtlinie europaweit verbindlich vorgeschrieben. Damit wird ein weiterer entscheidender Schritt zur Harmonisierung der Verkehrsvorschriften und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der EU unternommen.

Das Gutachten ist eine wertvolle Hilfe für die fachliche und einheitliche Beurteilung der Kraftfahreignung im Interesse der Verkehrssicherheit und der Unfallbekämpfung. Die fachlichen Aussagen des Gutachtens wurden in bezug auf die neueren Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis aktualisiert, insbesondere zur Begutachtung bei Epilepsie, Zuckerkrankheit, Psychosen und Sucht. Durch seine differenzierten Aussagen trägt das Gutachten dazu bei, dass auch bedingt geeignete Personen unter Einhaltung von Auflagen ein Kraftfahrzeug führen können.

Im Rahmen dieser Neuauflage wird der Titel - zur Verdeutlichung des Inhalts einer Orientierungshilfe für Gutachter - geändert in "Begutachtungs-Leitlinien".

Ich danke allen, die durch ihre Mitarbeit zur Entstehung dieser Fünften Auflage beigetragen haben.

Matthias Wissmann
Bundesminister für Verkehr

Vorwort zur sechsten, erweiterten Auflage

Das Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit hat seit seiner erstmaligen Publizierung im Jahre 1973 nichts von seiner Bedeutung für die Prüfung und Feststellung von Eignungsmängeln im Fahrerlaubnisrecht und damit für die Verkehrssicherheit verloren. Im Gegenteil, die stetige und intensive Aktualisierung, Überprüfung und Oberarbeitung hat den Stellenwert der Begutachtungs-Leitlinien gefestigt und sie unverzichtbar gemacht.

Mit der nun vorliegenden sechsten Auflage werden die Begutachtungs-Leitlinien nunmehr um psychologische Aspekte der Kraftfahrereignung erweitert. Aus diesem Grunde sind neu hinzugekommen unter anderem die Kapitel über Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit, Kompensation von Eignungsmängeln, Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sowie Ausnahmen vom Mindestalter. Aus medizinischer und psychologischer Sicht überarbeitet wurden die Kapitel zur Begutachtung bei der Alkohol- und Drogenproblematik. Die bisherigen Kapitel wurden dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Praxis angepasst. Änderungen hat es hier vor allem gegeben in den Kapiteln über Herzrhythmusstörungen, Zuckerkrankheit und Anfallsleiden. Mit dieser erweiterten Auflage wird eine einheitliche Begutachtung sichergestellt. Neben dem Aspekt der Verkehrssicherheit wird darüber hinaus auch ermöglicht, in differenzierter Weise dem Einzelfall gerecht zu werden und damit auch die Mobilität des Einzelnen zu sichern.

Ich danke allen, die an der sechsten, erweiterten Auflage gearbeitet haben und verbinde dies mit der Bitte, auch in Zukunft die Verkehrssicherheit durch ihre engagierte Arbeit voran zu bringen.

Siegfried Scheffler
Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

 

 

Letzte Änderung: 01.05.2000