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Begutachtungs-Leitlinien |
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Vorwort
Vorwort zur Erstauflage Immer wieder hört man in der
öffentlichen Diskussion, dass neben den TÜV eine Kontrollbehörde gehöre,
die regelmäßig die Führer von Kraftfahrzeugen auf ihre Eignung kontrollieren
müsse. Unabhängig davon, ob eine
solche Einrichtung wirksam sei und mithelfen könnte, die Unfallzahlen
zu senken, eines ist gewiss richtig: wir brauchen mehr Kenntnisse über
den Zusammenhang von körperlicher Leistungsfähigkeit und Kraftverkehr. Die neue Studie "Krankheit
und Kraftverkehr" rundet die von der Bundesregierung angeregte Bestandsaufnahme
ab. Nicht nur Gesetzgebung und
Verwaltungspraxis werden entscheidend beeinflusst. Viel wichtiger sind
Anregungen und Hilfe, die dem sachverständigen Arzt durch die im In- und
Ausland gewonnenen Erkenntnisse vermittelt werden. Ich bin überzeugt, die Erkenntnisse
dieses Gutachtens werden dazu beitragen, mehr Sicherheit auf unsere Straßen
zu bringen. Dr. Lauritz Lauritzen Vorwort zur Zweitauflage Das 1973 erstmals publizierte
Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" hat einen breiten Eingang
in die ärztliche Begutachtung der Kraftfahreignung gefunden. Darüber hinaus
ist es zu einer wertvollen Entscheidungshiife für Verwaltungsgerichte
und Verwaltungsbehörden geworden. Die tägliche Arbeit mit dem Gutachten
hat allen Beteiligten verdeutlicht, dass sich die Grundsätze der medizinischen
Beurteilung in der Praxis bewährt haben. Um neueste Erkenntnisse aus
Wissenschaft und Praxis den Anwendern des Gutachtens nutzbar zu machen,
hat der Gemeinsame Beirat für Verkehrsmedizin angeregt, das Gutachten
fortzuschreiben. Das Ergebnis der Überarbeitung liegt nunmehr vor. Ich darf an dieser Stelle
allen Beteiligten, die an dieser umfassenden Aufgabe mitgewirkt haben,
meinen herzlichen Dank aussprechen. Mit ihrer Arbeit sind wir unserem
gemeinsamen Ziel nähergekommen, eine Verbesserung der Verkehrssicherheit
auf unseren Straßen zu bewirken. Kurt Gscheidle Vorwort zur dritten Auflage 1979 ist die Zweitauflage
des Gutachtens Krankheit und Kraftverkehr erschienen. Im Jahre 1983 hat
der Gemeinsame Beirat für Verkehrsmedizin bei seiner 20. Sitzung eine
Aktualisierung des Gutachtens aus fachlichen Gründen für notwendig erachtet. Die vorliegende 3. Auflage
ist vor allem in den Kapiteln: Erkrankungen des Gehirns, psychische Erkrankungen,
Herz-Kreislauferkrankungen, Zuckerkrankheit, Nierenerkrankungen sowie
Beurteilung der Extremitäten und Wirbelsäule wesentlich überarbeitet worden. Mit meinem Dank an alle, die
an dieser 3. Auflage mitgewirkt haben, verbinde ich die Hoffnung, dass
- wie bisher - mit dieser Arbeit ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
auf unseren Straßen geleistet wird. Dr. Werner Dollinger Vorwort zur vierten Auflage Im Jahre 1985 wurde die 3.
Auflage des Gutachtens "Krankheit und Kraftverkehr" veröffentlicht.
In seiner 23. Sitzung im September 1988 beschloss der Gemeinsame Beirat
für Verkehrsmedizin eine weitere Aktualisierung. Bei der nun vorliegenden 4.
Auflage sind besonders die Überarbeitungen in den Kapiteln zur Zuckerkrankheit,
zu den Körperbehinderungen und zur Psychiatrie hervorzuheben. Das Gutachten "Krankheit
und Kraftverkehr" ist inzwischen zu einem Markenzeichen geworden
und bildet eine unentbehrliche Orientierung für die Behörden, die Kraftfahrer
und auch für die einzelnen Gutachter selbst. Nach der Vereinigung Deutschlands
wird das Gutachten auch in den neuen Bundesländern eine wertvolle Hilfe
sein. Mein besonderer Dank gilt
allen Beteiligten, die an der 4. Auflage maßgeblich mitgewirkt haben. Prof. Dr. Günther Krause Vorwort zur fünften Auflage In der vorliegenden fünften
Auflage richtet sich der Aufbau des Gutachtens nach dem Aufbau der Kapitel
in Anhang III der Zweiten EU-Führerscheinrichtlinie, die "Mindestanforderungen
hinsichtlich der körperlichen und geistigen Tauglichkeit für das Führen
eines Kraftfahrzeuges" enthält. Diese Mindestanforderungen werden
durch die EU-Richtlinie europaweit verbindlich vorgeschrieben. Damit wird
ein weiterer entscheidender Schritt zur Harmonisierung der Verkehrsvorschriften
und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der EU unternommen. Das Gutachten ist eine wertvolle
Hilfe für die fachliche und einheitliche Beurteilung der Kraftfahreignung
im Interesse der Verkehrssicherheit und der Unfallbekämpfung. Die fachlichen
Aussagen des Gutachtens wurden in bezug auf die neueren Erkenntnisse aus
Wissenschaft und Praxis aktualisiert, insbesondere zur Begutachtung bei
Epilepsie, Zuckerkrankheit, Psychosen und Sucht. Durch seine differenzierten
Aussagen trägt das Gutachten dazu bei, dass auch bedingt geeignete Personen
unter Einhaltung von Auflagen ein Kraftfahrzeug führen können. Im Rahmen dieser Neuauflage
wird der Titel - zur Verdeutlichung des Inhalts einer Orientierungshilfe
für Gutachter - geändert in "Begutachtungs-Leitlinien". Ich danke allen, die durch
ihre Mitarbeit zur Entstehung dieser Fünften Auflage beigetragen haben. Matthias Wissmann Vorwort zur sechsten, erweiterten
Auflage Das Gutachten "Krankheit
und Kraftverkehr" des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium
für Gesundheit hat seit seiner erstmaligen Publizierung im Jahre 1973
nichts von seiner Bedeutung für die Prüfung und Feststellung von Eignungsmängeln
im Fahrerlaubnisrecht und damit für die Verkehrssicherheit verloren. Im
Gegenteil, die stetige und intensive Aktualisierung, Überprüfung und Oberarbeitung
hat den Stellenwert der Begutachtungs-Leitlinien gefestigt und sie unverzichtbar
gemacht. Mit der nun vorliegenden sechsten
Auflage werden die Begutachtungs-Leitlinien nunmehr um psychologische
Aspekte der Kraftfahrereignung erweitert. Aus diesem Grunde sind neu hinzugekommen
unter anderem die Kapitel über Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit,
Kompensation von Eignungsmängeln, Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sowie Ausnahmen vom Mindestalter.
Aus medizinischer und psychologischer Sicht überarbeitet wurden die Kapitel
zur Begutachtung bei der Alkohol- und Drogenproblematik. Die bisherigen
Kapitel wurden dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Praxis angepasst.
Änderungen hat es hier vor allem gegeben in den Kapiteln über Herzrhythmusstörungen,
Zuckerkrankheit und Anfallsleiden. Mit dieser erweiterten Auflage wird
eine einheitliche Begutachtung sichergestellt. Neben dem Aspekt der Verkehrssicherheit
wird darüber hinaus auch ermöglicht, in differenzierter Weise dem Einzelfall
gerecht zu werden und damit auch die Mobilität des Einzelnen zu sichern. Ich danke allen, die an der
sechsten, erweiterten Auflage gearbeitet haben und verbinde dies mit der
Bitte, auch in Zukunft die Verkehrssicherheit durch ihre engagierte Arbeit
voran zu bringen. Siegfried Scheffler
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Letzte Änderung: 01.05.2000 |
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