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Fahreignungs-Bewertungssystem |
Gericht |
Datum |
Aktenzeichen |
Inhalt |
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VG
Neustadt |
11.05.2015 |
1 L 269/15 |
Maßnahmen
müssen aufgrund der Neustrukturierung zum 01.05.2015 nicht wiederholt
werden, sondern sind durch das Ergreifen des § 4 StVG in der alten
Fassung abgedeckt |
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OVG
Münster |
27.04.2015 |
16 B 226/15 |
Die Abweichung
vom Tattagsprinzip nach einer Punktereduzierung und sofortige Ergreifung
der nächsten Maßnahme ohne eine neue Tat unter Berücksichtigug
des Datums der Kenntnisnahme durch die Verwaltungsbehörde erfüllt
die Anforderungen der Neufassug des § 4 Abs. 5 und 6 StVG. |
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VG
Hannover |
17.04.2015 |
15 B 1883/15 |
Das VG stuft
die "unechte Rückrechnung" im Zusammenhang mit der Punkteermittlung
im Zusammenhang mit dem Entscheidungszeitpunkt "Speicherungsdatum"
zumindest als bedenklich ein. |
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VGH
München |
15.04.2015 |
11 BV 15.134 |
Erfolgt eine
Tat vor dem 01.05.2014 und wird erst danach eingetragen erfolgt keine separate
Umrechnung der Bepunktung ( 3 auf 1 Punkt). |
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OVG
Münster |
14.04.2015 |
16 B 257/12 |
Anwendung
der Regelung des § 4 StVG in der bis zum 04.05.2014 geltenden Fassung.
"Die für einen veränderten gesetzgeberischen Willen angeführten
Äußerungen im Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses
"Fahrerlaubnis-/Fahrlehrerrecht" vom 19. März 2014 sind
-abgesehen von ihrem zeitlichen Abstand zum Gesetzgebungsverfahren -schon
nicht dem Gesetzgeber zuzurechnen. Bei den Fachausschüssen handelt
es sich um zu diversen Themen einberufene Gremien, bei deren Mitglieder
es sich im Wesentlichen um Beamte und Angestellte der jeweils fachlich
zugeordneten Landes-und Bundesministerien handelt.
Die Arbeitsergebnisse dieser Fachausschüsse können dazu dienen,
bei unklarer Gesetzeslage eine einheitliche Verwaltungspraxis herbeizuführen.
Eine Neubestimmung des gesetzgeberischen Willens -und damit des verbindlichen
Inhalts von Gesetzen -ist diesen Ausschüssen indessen verwehrt."
Darstellung der Fallkonstellation mit Lösung
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VGH
Mannheim |
31.03.2015 |
10 S 2417/14 |
Der VGH beschäftigt
sich mit der Frage ob § 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG aufgrund des Tattagprinzips
anwendbar und zulässig ist.
Im zugrundeliegenden Fall wurde eine Zuwiderhandlung vor dem 01.05.2014
begangen, aber erst nach dem 01.05.2014 eingetragen. Weiterhin interessant
ist die aufgeworfene Frage, inwieweit bepunktete Zuwiderhandlungen die über
eine MPU anläßlich einer Ersterteilung abgeklärt wurden,
innherhalb des Fahreignungs-Bewertungssystems noch herangezogen werden sollen/können. |
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VG
Lüneburg |
26.03.2015 |
1 B 35/15 |
Bewertung
einer Punktegutschrift nach altem Recht -
Der Abzug bei einem Punktestand von bereits 14 Punkten hat nicht zur Folge,
dass das Verfahren wieder in den Stand versetzt wird, den es gehabt hätte,
wenn die Bescheinigung fristgerecht vorgelegt worden wäre. |
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VG
Hannover |
25.03.2015 |
15 B 1616/15 |
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? |
VG
Ansbach |
19.03.2015 |
AN 10 S 15.00350 |
Das Gericht
definiert den Begriff des Ergreifens einer Maßnahme |
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VG
Regensburg |
18.03.2015 |
RO 8 K 15.249 |
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OVG
Münster |
02.03.2015 |
16 B 104/15 |
Für die
Beantwortung der Frage, wann sich acht Punkte im Sinne von § 4 Abs.
5 Satz 1 Nr. 3 StVG ergeben, kommt es auf den Tag der Begehung
der letzten zum Erreichen dieser Punkteschwelle führenden Tat an. Dies
ist Ausdruck des nunmehr gesetzlich fixierten Tattagprinzips. Punkte ergeben
sich mit der Begehung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sofern sie rechtskräftig
geahndet wird |
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OVG
Bautzen |
25.02.2015 |
3 B 225 /14 |
Bei 18 Punkten
nach alten Recht ist zu prüfen ob noch alle Zuwiderhandlungen zu berücksichtigen
und im Fahreignungsregister einzutragen sind |
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VG
Ansbach |
19.02.2015
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AN 10 S 15.00161 |
Das Fahreignungs-Bewertungssystem
stellt im Gegensatz zum abgelösten Punktesystem keine Warn- und Erziehungsfunktion
, sondern nur noch ein Informationssystem dar. Dies zeigt sich eindeutig
aus den Motiven des Gesetzgebers, wie sie sich aus der BT-Drs. 18/2775,
insbesondere Seite 9 f. ergeben. (RN 24/25) |
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VG
Arnsberg |
12.02.2015
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6 L 1344/14 |
Anwendung
der Regelung des § 4 StVG in der bis zum 04.05.2014 geltenden Fassung. |
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VG
Berlin |
09.02.2015 |
11 L 590.14 |
Das VG
zieht eine nachvollziehbare Parallele zwischen der Neuregelung der sog.
unchronologischen Punkteberechnung und der Punktereduzierung.
"...Vielmehr
ist in § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG explizit das Tattagsprinzip geregelt.
Zudem ergibt die in § 4 Abs. 6 Satz 2 StVG vorgeschriebene Punktereduktion
bei verspäteter Ermahnung oder Verwarnung nur dann Sinn, wenn diesen
Maßnahmen erzieherische Wirkung gegenüber dem betreffenden
Fahrerlaubnisinhaber zukommen soll und ihm damit vor einer Entziehung
nochmals die Chance eingeräumt werden soll, durch eine grundlegende
Änderung des Fahrverhaltens die Entziehung seiner Fahrerlaubnis abzuwenden.
Wenn demgegenüber - wie die Gesetzesbegründung ausführt
- diese Maßnahmen in erster Linie Informationszwecken für den
Betroffenen dienen würden, bliebe ungeklärt, weshalb Punktetäter
allein aufgrund des verspäteten Ergreifens einer Maßnahme eine
Punktereduktion erhalten sollten. ..." |
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VG
Neustadt |
21.01.2015 |
1 L 1118/14 |
Die Fahrerlaubnisbehörde
hat für das Ergreifen der Maßnahmen nach dem Punktesystem gemäß
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3 StVG auf den Punktestand abzustellen,
der sich zum Zeitpunkt der Begehung der letzten zur Ergreifung der
Maßnahme führenden Straftat oder Ordnungswidrigkeit ergeben hat
(§ 4 Abs. 5 Satz 5 StVG).
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VGH
München |
07.01.2015 |
11 CS 14.2653 |
Die Entziehung
der Fahrerlaubnis setzt nach § 4 Abs. 6 Satz 1 StVG voraus, dass die
davor liegenden Maßnahmen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nrn. 1 und 2
StVG (Ermahnung und Verwarnung) zuvor ergriffen worden sind. Andernfalls
reduziert sich der Punktestand nach Maßgabe von § 4 Abs. 6 Sätze
2 und 3 StVG auf fünf bzw. sieben Punkte. |
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VG
Frankfurt/Oder |
16.12.2014 |
2 L 703/14 |
Das VG führt
aus, wann sich Punkte nach den bis zum 04.12.2014 gültigen Rechenregeln
ergeben. |
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VG
Würzburg |
15.12.2014 |
W 6 S 14.1245 |
Erreichen
von 8 Punkten - Bindungswirkung der Verwaltung an Eintragungen im FAER |
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VG
Gelsenkirchen |
09.12.2014
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9 L 1533/14 |
"...
Dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog kommt als einem
aufgrund einer Verwaltungsvorschrift betreffend den Datenaustausch zwischen
den beteiligten Behörden und Gerichten etablierten technischen Standard
keinerlei rechtliche Wirkungen gegenüber dem Fahrerlaubnisinhaber
zu. Soweit der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog Angaben
zu Punkten, zum Bußgeld-Regelsatz und zu Fahrverboten macht, sind
diese lediglich nachrichtliche Übernahmen aus Anlage 13 zu § 40
FeV bzw. aus der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV. Dementsprechend ist auch
im Vorwort zu dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog unter der Ziffer
3.2 lediglich von „Darstellungen“ der Punktebewertung bzw. des
Regelsatzes die Rede. ..." |
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VG
Gelsenkirchen |
09.12.2014
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9 K 4520/14 |
Es soll
nicht mehr darauf ankommen, dass eine Maßnahme den Betroffenen vor
der Begehung weiterer Verstöße erreicht und er so die Möglichkeit
einer Verhaltensänderung gehabt hat. Der Erziehungsgedanke
stehe nicht (mehr) im Vordergrund, eine individuelle Ansprache
des Betroffenen sei nicht erforderlich. Die Maßnahmen dienten lediglich
der Information über den Stand im System. |
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VG
Berlin |
01.12.2014 |
VG 11 L 463.12 |
Zur Notwendigkeit
einer Punktereduzierung nach den Regelungen des § 4 StVG in der bis
zum 04.12.2014 gültigen Fassung. |
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OVG
Münster |
12.11.2014 |
16 B 1126/14 |
Für die
Beantwortung der Frage, wann sich hier 8 Punkte im Sinne von § 4 Abs.
5 Satz 1 Nr. 3 StVG in der ab dem 1. Mai 2014 anwendbaren Fassung (n.F.)
ergeben haben, kommt es auf den Tag der Begehung der letzten zum Erreichen
dieser Punkteschwelle führenden Tat an. |
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VG
Göttingen |
14.10.2014 |
1 B 138/14 |
Die Berücksichtigung
des Speicherungstatbestandes wird als unproblematisch angesehen. |
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VG
Koblenz |
10.10.2014
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4 L 938/14 |
30 Punkte
vor der Entziehung der FE wegen nicht fristgemäßer Vorlage einer
Teilnahmebescheinigung an einem ASP führen nach der Neuerteilung und
Umrechnung nach § 65 StVG zur Entziehung der Fahrerlaubnis |
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OVG
Münster |
15.09.2014 |
16 B 797/14 |
Verfahrensrelevanter
Entscheidungszeitpunkt |
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VG
Hannover |
24.09.2014 |
15 B 10977/14 |
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? |
VGH
Mannheim |
02.09.2014 |
10 S 1302/14 |
Der VGH beschäftigt
sich mit der Frage der "Rangfolge" zwischen der Anwendung des
Tattagprinzips und der Löschung von nicht mehr eignungsrelevanten Eintragungen
zum 01.05.2014. |
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OVG
Sachsen |
31.07.2014
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3 B 152/14 |
Gewährung
von Prozesskostenbeihilfe |
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VG
Leipzig |
16.06.2014 |
1 L 298/14 |
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VGH
Mannheim |
03.06.2014 |
10 S 744/14 |
Bewertung
der Ungeeignetheit bei Erreichen von 18 / 8 Punkten |
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VG
Stade |
02.06.2014 |
1 B 1194/14 |
Bepunktungen
von rechtskräftigen Zuwiderhandlungen vor dem 01.05.2014, die jedoch
erst nach dem 30.04.2014 eingetragen wurden. |
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