§ 1 Fahrerlaubnisverordnung 

Zum § 2 FeV

 

In Kraft getreten am 19.12.2010

Grundregel der Zulassung

Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jedermann zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.






 

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