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Kraft getreten am 19.12.2010
Ausschluss
des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
Eine
Fahrerlaubnis der beantragten Klasse darf nur erteilt werden, wenn
der Bewerber keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
erteilte Fahrerlaubnis (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis) dieser Klasse
besitzt.
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