§ 34 Fahrerlaubnis-Verordnung |
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| In Kraft getreten am 19.12.2010 Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars(1) Die Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe erfolgt nach Anlage 12. (2)
Die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach
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