§ 40 Fahrerlaubnisverordnung
In Kraft getreten am 19.12.2010 Punktbewertung nach dem Punktsystem Die im Verkehrszentralregister erfaßten Entscheidungen sind nach Anlage 13 zu bewerten.
Die im Verkehrszentralregister erfaßten Entscheidungen sind nach Anlage 13 zu bewerten.