Zu § 39 FeV

§ 40 Fahrerlaubnisverordnung 

Zu § 41 FeV

 

In Kraft getreten am 19.12.2010

Punktbewertung nach dem Punktsystem

Die im Verkehrszentralregister erfaßten Entscheidungen sind nach Anlage 13 zu bewerten.




 

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