§ 44 Fahrerlaubnisverordnung |
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Kraft getreten am 19.12.2010
TeilnahmebescheinigungHinsichtlich der Bescheinigung über die Teilnahme an einem angeordneten Aufbauseminar sowie der Verarbeitung und Nutzung der Teilnehmerdaten ist § 37 entsprechend anzuwenden. |
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