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In
Kraft getreten zum 01.01.2011
Evaluation
Die für
Zwecke der Evaluation erhobenen personenbezogene Daten der teilnehmenden
Fahranfänger und Begleiter sind spätestens am 31. Dezember 2015 zu löschen oder so zu anonymisieren
oder zu pseudonymisieren, dass ein Personenbezug nicht mehr hergestellt
werden kann.
Die
Fahrerlaubnisbehörde übermittelt der mit der Evaluation befassten
Stelle die notwendigen Daten, sofern der Fahranfänger oder die Begleiter
diesem schriftlich zugestimmt haben.
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