1.
Familiennamen, Geburtsnamen, sonstige frühere Namen, soweit hierzu
Eintragungen vorliegen, Vornamen, Ordens- oder Künstlernamen, Doktorgrad,
Geschlecht, Tag und Ort der Geburt, Anschrift des Betroffenen, Staatsangehörigkeit,
sowie Hinweise auf Zweifel an der Identität gemäß §
28 Absatz 5 des Straßenverkehrsgesetzes,
2.
die entscheidende Stelle, Tag der Entscheidung, Geschäftsnummer
oder Aktenzeichen, die mitteilende Stelle und der Tag der Mitteilung,
3.
Ort, Tag und Zeit der Tat, die Angabe, ob die Tat in Zusammenhang
mit einem Verkehrsunfall steht, die Art der Verkehrsteilnahme sowie
die Fahrzeugart,
4.
der Tag des ersten Urteils oder bei einem Strafbefehl der Tag der
Unterzeichnung durch den Richter sowie der Tag der Rechtskraft oder
Unanfechtbarkeit, der Tag der Maßnahme nach den §§
94 und 111a
der Strafprozeßordnung,
5.
Bei Entscheidungen wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit
die rechtliche Bezeichnung der Tat unter Angabe der angewendeten
Vorschriften, bei sonstigen Entscheidungen die Art, die Rechtsgrundlagen
sowie bei verwaltungsbehördlichen Entscheidungen nach
§ 28 Absatz 3 Nummer 4, 5, 6, 8 und 10 des Straßenverkehrsgesetzes
der Grund der Entscheidung,
6.
die Haupt- und Nebenstrafen, die nach
§ 59 des Strafgesetzbuches vorbehaltene Strafe, das Absehen
von Strafe, die Maßregeln der Besserung und Sicherung, die Erziehungsmaßregeln,
die Zuchtmittel oder die Jugendstrafe, die Geldbuße und das Fahrverbot,
auch bei Gesamtstrafenbildung für die einbezogene Entscheidung,
7.
bei einer Entscheidung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit
die nach § 4 des
Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit
§ 40 dieser Verordnung vorgeschriebene Punktzahl und die entsprechende
Kennziffer;
8.
die Fahrerlaubnisdaten unter Angabe der Fahrerlaubnisnummer; der
Art der Fahrerlaubnis, der Fahrerlaubnisklassen, der erteilenden
Behörde und des Tages der Erteilung, soweit sie im Rahmen von Entscheidungen
wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten dem Verkehrszentralregister
mitgeteilt sind,
9.
bei einer Versagung, oder Entziehung oder Aberkennung
der Fahrerlaubnis oder einer Feststellung über die fehlende
Fahrberechtigung durch eine Fahrerlaubnisbehörde der Grund
der Entscheidung und die entsprechende Kennziffer sowie
den Tag des Ablaufs einer Sperrfrist;
10.
bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis der Tag des Zugangs der
Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde,
11.
bei einem Fahrverbot den Hinweis auf
§ 25 Absatz 2a Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes und den Tag
des Fristablaufs sowie bei einem Verbot oder einer Beschränkung,
ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, der Tag des Ablaufs
oder der Aufhebung der Maßnahme,
12.
bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen
Beratung die rechtliche Grundlage, der Tag der Beendigung des Aufbauseminars,
der Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung und der Tag,
an dem die Bescheinigung der Behörde vorgelegt wurde,
13.
der Punktabzug aufgrund der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder
einer verkehrs-psychologischen Beratung,
14.
bei Maßnahmen nach
§ 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 und
§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes
die Behörde, der Tag und die Art der Maßnahme sowie die gesetzte
Frist, die Geschäftsnummer oder das Aktenzeichen.
1.
die Angaben zur Person nach Absatz 1 Nr.1 mit Ausnahme des Hinweises
auf Zweifel an der Identität,
2.
die Angaben zur Entscheidung nach Absatz 1 Nr.2,
3.
Ort und Tag der Tat,
4.
der Tag der Unanfechtbarkeit, sofortigen Vollziehbarkeit oder Rechtskraft
der Entscheidung, des Ruhens oder des Erlöschens der Fahrlehrerlaubnis
oder Tag der Abgabe der Erklärung,
5.
Angaben zur Entscheidung nach Absatz 1 Nr.5,
6.
die Höhe der Geldbuße,
7.
Angaben zur Fahrlehrerlaubnis in entsprechender Anwendung des Absatzes
1 Nr.8,
8.
bei einer Versagung der Fahrlehrerlaubnis der Grund der Entscheidung,
9.
der Hinweis aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister bei Erteilung
einer Fahrlehrerlaubnis nach vorangegangener Versagung, Rücknahme
und vorangegangenem Widerruf.