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Absehen
von Strafe
Das
Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen
haben, so schwer sind, daß die Verhängung einer Strafe offensichtlich
verfehlt wäre. Dies gilt nicht, wenn der Täter für die Tat eine Freiheitsstrafe
von mehr als einem Jahr verwirkt hat.
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