Zu § 25 StVG

§ 26a Straßenverkehrsgesetz 

Zu § 28 StVG

 

In Kraft getreten am 01.08.2007

Bußgeldkatalog

(1) Das Bundesministerium für Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über

1. die Erteilung einer Verwarnung (§ 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24,

2. Regelsätze für Geldbußen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den
§§ 24, 24a und § 24c  

3. die Anordnung des Fahrverbots nach § 25 

(2) Die Vorschriften nach Absatz 1 bestimmen unter Berücksichtigung der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, in welchen Fällen, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe das Verwarnungsgeld, die Geldbuße festgesetzt und für welche Dauer das Fahrverbot angeordnet werden soll.

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