In Kraft getreten am 01.01.1999
Auskunft über eigene Daten aus den
Registern
Einer Privatperson wird
auf Antrag schriftlich über den sie betreffenden Inhalt des örtlichen
oder des Zentralen Fahrerlaubnisregisters unentgeltlich Auskunft erteilt.
Der Antragsteller hat dem Antrag einen Identitätsnachweis beizufügen.
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