Zu § 65 StVG

§ 66 Straßenverkehrsgesetz 

 

 

In Kraft getreten am 07.02.2009

Verkündung von Rechtsverordnungen

Rechtsverordnungen können abweichend von § 1 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen auch im elektronischen Gundesanzeiger *) verkündet werden. Auf Rechtsverordnungen, die im elektronischen Bundesanzeiger verkündet werden, ist unter Angabe der Stelle ihrer Veröffentlichung und des Tages Ihres Inkrafttretens nachrichtlich im Bundesgesetzblatt hinzuweisen.

*) Amtlicher Hinweis: www.ebundesanzeiger.de

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