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Gericht |
Datum |
Aktenzeichen |
Inhaltsbeschreibung |
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2010 |
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VGH Mannheim |
22.06.2010 |
10 S 1112/10 |
Drogen - Beurteilung eines Drogengutachtens unter Heranziehung der Beurteilungskriterien |
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OVG Münster |
01.06.2010 |
16 B 428/10 |
Drogen - Aussagen zur Bewertung des gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsums |
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2009 |
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OVG
Koblenz |
02.09.2009 |
10
B 10716/09 |
Drogen
- Ein fachärztliches Gutachten in der Art einer psychologischen Bewertung
kann keine med.-psy. Begutachtung ersetzen. Ein fachärztliches Gutachten
darf nicht über die Ausgangsfrage der Verwaltungsbehörde, die
sich auf die Ermittlung des Konsumverhaltens bezieht hinausgehen. |
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VG
Mainz |
18.08.2009 |
3
L 735/09 |
Drogen
- Schon bei einer zweimaligen Einnahme ist von einem gelegentlichen Konsum
von Cannabis auszugehen.
Anmerkung:
Das VG Mainz folgt der Einschätzung des OVG Koblenz bei der Einstufung
eines gelegentlichen Konsums bei der Feststellung von einem THC-COOH-Wert
> 10 ng/ml . Dies entspricht nicht mehr den aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnissen. |
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OVG
Schleswig |
12.08.2009 |
3
B 109 / 09 |
Drogen
- Die Aussage, daß Amphetamin durch die Bedienung eines Eis-Cafes
unbemerkt zugeführt wurde, ist als "üblichste aller Schutzbehauptungen"
einzustufen. |
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OVG
Lüneburg |
11.08.2009 |
12
ME 159/09 |
Drogen
- Daß ein festgestellter Benzoylecgoninwert von 31,4 ng/ml weit unter
dem von der beim Bundesministerium für Verkehr angesiedelten Kommission
empfohlenen analytischen Grenzwert von 75 ng/ml liegt, ist ohne Bedeutung.
Unter Zugrundelegung der Vorbemerkungen zur Anlage 4 der feV bedarf es keiner
weiteren Begutachtung wenn der Konsum von harten Drogen (hier Cocain) aus
anderen Gründen feststeht. |
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VG
Ansbach |
05.08.2009 |
AN
10 S 09.01188 |
Drogen
- Der Konsum harter Drogen - hier Amphetamin - führt zur Entziehung
der Fahrerlaubnis.
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 24a StVG hemmt die Fahrerlaubnisbehörde
weder durch § 3 Abs.3 noch Abs.4 StVG. |
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OVG
Münster |
29.07.2009 |
16
B 895/09 |
Drogen
- Zur Beurteilung von Aussagen zum Konsumverhalten bei einem erstmalig auffälligen
Cannabiskonsumenten
Anmerkung:
Auch das OVG NRW folgt der Auffassung, dass Ausführungen von Betroffenen
den gelegentlichen Konsum von Cannabisprodukten sicher - durch nachvollziehbare
(substanziierte) Aussagen - ausschließen muss. |
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VG
Neustadt |
07.07.2009 |
3
L 596/09 |
Drogen
- Das Ergebnis eines positiven Schnelltests auf THC und Amphetamin kann
dann in einem Verwaltungsverfehren berücksichtigt werden, wenn zusätzliche
Sachverhalte - hier durch Bestätigung des Betroffenen in einem Vernehmungsprotokoll
- dieses Ergebnis stützen und bestätigen. Dies auch dann, wenn
das anschließende GC/MS-Gutachten den Schnelltest nicht bestätigt. |
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VG
Neustadt |
29.06.2009 |
3
K 217/09 |
Drogen
- Zur Bewertung des Konsums von "Mate de Coca" Tee |
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VG
Frankfurt/Oder |
25.06.2009 |
2
L 91/09 |
Drogen
- Der gleichzeitige Konsum von Alkohol und Cannabis (sogenannter "Mischkonsum"
nach Anlage 4 Nr.9.2.2) führt zum Eignungsausschluss und zur Entziehung
der Fahrerlaubnis |
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OVG
Greifswald |
24.06.2009 |
1
M 87/09 |
Drogen
- Die rechtsmedizinische Feststellung einer Konzentration von Amphetamin
oder Kokain im Blut eines Kraftfahrzeugführers stellt ein ärztliches
Gutachten in diesem Sinne bzw. nach Vorbemerkung Nr. 2 zur Anlage 4 FeV
dar und ist ausreichend die fahrerlaubnis zu entziehen, unabhägig von
der Feststellung der Konzentration zum Entnahmezeitpunkt. |
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OVG
Koblenz |
23.06.2009 |
10
D 10520/09 |
Drogen
- Gelegentlicher Konsum liegt ab 10ng/ml THC-COOH vor . |
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VG
Gelsenkirchen |
15.06.2009 |
7
L 491/09 |
Drogen
- Ein auf einer falschen Tatsachengrundlage - hier gefälschte Abstinenznachweise
- erstelltes Gutachten ist nicht geeignet, die Kraftfahreignung des Antragstellers
zu belegen.Die danach berechtigt bestehenden Zweifel an der Kraftfahreignung
wegen Drogenkonsums können nur durch die Vorlage eines weiteren medizinisch-psychologischen
Gutachtens ausräumen, durch die zu klären seien wird, ob er weiterhin
Betäubungsmittel einnimmt und ob ein stabiler Einstellungswandel stattgefunden
hat.
Dies auch dann wenn die erste Gutachten bereits 4 Jahre zurückliegt. |
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VG
Berlin-Brandenburg |
10.06.2009 |
1
S 97/09 |
Drogen
- Einmaliger Konsum von Kokain rechtfertigt die Entziehung der Fahrerlaubnis |
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OVG
Münster |
15.05.2009 |
16B
114/09 |
Drogen
- Die Aussage "ganz selten", "vielleicht zwei, drei Mal im
Jahr" Marihuana konsumiert und in zwei Fällen Marihuana für
den Eigenbedarf einmal für 10 Euro und einmal für 15 Euro gekauft
zu haben rechtfertigt keine Überprüfungsmassnahme.
Eine selbstständige zwingende Frist
ist deutlich in einem Anordnungsschreiben darzulegen und darf in der Gesamtanordnung
nicht untergehen. |
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VG
Neustadt |
07.05.2009 |
3
L 315/09 |
Drogen
- Zur Bewertung der Droge SPICE |
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OVG
Bautzen |
06.05.2009 |
3
B 1/09 |
Drogen
- Bei der Einnahme von Arzneimittel - hier Benzodiazepine
wie Diazepam bzw. Nordiazepam, die Stoffe enthalten, welche Betäubungsmittel
im Sinne der Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG sind, kann die fehlende
Fahreignung
nicht schon aus der ein- oder mehrmaligen Einnahme von Betäubungsmitteln
nach Nr. 9.1 Anlage 4 FeV hergeleitet werden, da insoweit der in Nr. 9.4
Anlage 4 FeV definierte Eignungsmangel mit dem Merkmal der missbräuchlichen
Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln eine speziellere Anforderung
normiert. |
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VG
Ansbach |
20.04.2009 |
AN
10 S 09.00461 |
Drogen
- Ein gelegentlicher Cannabiskonsum ist auch dann gegeben, wenn zwischen
einzelnen Konsumakten mehr als ein Jahr verstrichen ist. Die zusätzliche
Feststellung von 0,18 Promille Alkohol festigt die Annahme von EIgnungsbedenken
nach Anlage 4 Nr.9.2.2 |
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VG
München |
16.04.2009 |
M
6a S 09.1196 |
Drogen
- Nach dem Konsum von Amphetamin ist grundsätzlich ein Jahr Abstinenz
zu fordern. |
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OVG
Saarlouis |
14.04.2009 |
1
B 269/09 |
Drogen
- Über welchen Zeitraum ein geändertes Konsumverhalten nachgewiesen
werden muss, um wieder als fahrgeeignet angesehen werden zu können,
ist für Fälle der Anlage 4 Nr.9.2.2 in der Fahrerlaubnisverordnung
allerdings nicht ausdrücklich geregelt. Nr. 9.5 der Anlage 4 FeV, wonach
die Fahreignung - erst - nach Entgiftung und Entwöhnung und anschließender
einjähriger Abstinenz wieder zu bejahen ist, dürfte sich unmittelbar
nur auf Fälle beziehen, in denen Betäubungsmittelabhängigkeit
bestand.
Eine
Abstinenzzeit von etwa drei Monaten ist zu kurz, als dass sie geeignet wäre,
die Annahme zu rechtfertigen, der Antragsteller sei derzeit schon wieder
fahrgeeignet.
Anmerkung:
Leider führt das OVG in seiner Entscheidung nicht aus, warum es auf
der einen Seite die Sichtweise des VGH München nicht teilt, auf der
anderen Seite aber 3 Monate als nicht ausreichend ansieht, einen Eignungsnachweis
bringen zu können. |
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VG
München |
02.04.2009 |
M
6a S.09.608 |
Drogen
- Mischkonsum von Cannabis und Alkohol (0,28 %o). Anordnung einer MPU, da
der THC-Wert unter 2 ng/ml lag und ein Jahr seit dem Vorfall vergangen war.
Anmerkung:
Das VG führt aus, daß es angesichts derwidersprüchlichen
Angaben und des eingeräumten zweimaligen Konsums von Cannabis zumindest
von gelegentlichem Cannabiskonsum und somit von einer Drogengefährdung
ausgeht. Es sollte dabei nicht von der Drogengefährdung im Sinne der
Beurteilungskriterien ausgegangen werden, da diese Hypothese des Konsumverhaltens
von anderen Grundlagen ausgeht.
Interessant die zeitgleiche Zulassung der Verwarnung nach § 4 StVG
und einer Eignungsüberprüfung nach § 14 FeV |
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VGH
München |
27.03.2009 |
11
CS 09.85 |
Drogen
- Bereits der einmalige Amphetaminkonsum hat gemäß der ständigen
Rechtsprechung des Senats nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV die Fahrungeeignetheit
zur Folge, ohne dass die Behörde zu weiterer Sachverhaltsaufklärung
verpflichtet ist. |
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VG
Neustadt |
24.03.2009 |
3
L 211/09 |
Drogen
- Das Vorbringen des Antragstellers, anlässlich eines Besuchs der Diskothek
müsse ihm ein Dritter unbemerkt „etwas in sein Glas geschüttet"
haben, ist als reine Schutzbehauptung zu werten. |
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OVG
Koblenz |
23.03.2009 |
10
B 10021/09 |
Drogen
- Wenn durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung 2009 nachgewiesenwird,
daß Diazepam-Tabletten verordnet wurden, hat die Antragstellerin hat
damit ihr Vorbringen glaubhaft gemacht, dass sie Diazepam nur aus medizinischen
Gründen zu sich genommen hat. Dies rechtfertigt keine Maßnahme
der Verwaltungsbehörde. |
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VG
München |
13.03.2009 |
M
1 S 09.696 |
Drogen
- Bei Methamphetamin (Crystal-Speed) handelt es sich um ein Betäubungsmittel
im Sinne von § 1 Abs. 1 BtMG i.V.m. der Anlage 2 zum BtMG. Das Ergebnis
eines durchgeführten Drogenschnelltests mit dem Urin des Antragstellers
und das Ergebnis der entnommenen Blutprobe stehen in Einklang mit dem vom
Antragsteller eingeräumten Konsum von Methamphetamin. |
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VG
Saarlouis |
06.03.2009 |
10
L 80/09 |
Drogen
- 100 ng/ml THC-COOH als Grenze für den gelegentlichen Konsum von Cannabis |
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VG
Frankfurt/Oder |
05.03.2009 |
2
L 35/09 |
Drogen
- Die Aufforderung eine medizinische Untersuchung durchführen zu lassen
kann schon bei Erwerb einer geringen Haschischmenge gerechtfertigt sein,
die für den Eigengebrauch spricht. Dies setzt jedoch voraus, dass weitere
Umstände eine Klärung geboten erscheinen lassen, ob regelmäßiger
Konsum vorliegt.
Bei einer
sichergestellten Menge von 0,9 g Marihuana handelte es sich um eine nach
der Verkehrsauffassung „geringe Menge"; diese stellte bei angenommener
mittlerer Wirkstoffkonzentration ungefähr 2 Konsumeinheiten dar |
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VGH
München |
02.03.2009 |
11
CS 08.3150 |
Drogen
-Der VGH München differenziert bei einer Begutachtung zwischen der
Frage der Wiedererlangung der Fahreignung (Abstinenznachweis) und der Frage,
ob der Antragsteller die Fahreignung verloren hat.
Entsprechend dieser Differenzierung hat der Gutachter auch in seiner Begutachtung
zu differenzieren.
Dieser
Ansatz die Fahreignung sei wegen des fehlenden Abstinenznachweises noch
nicht wiedererlangt. wird der Aufgabenstellung hinsichtlich des Verlustes
der Fahreignung nicht gerecht. |
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BVerwG |
26.02.2009 |
3
C 1.08 |
Drogen
- Zur Definition des regelmäßigen Konsums von Cannabis
Anmerkung:
Das BVerwG führt neben dem täglichen oder fast täglichen
Konsum auch den gewohnheitsmäßigen Konsum auf, ohne allerdings
diesen weiter zu bewerten, da im vorliegenden Fall die quantitative Bewertung
ausreichend war. |
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VG
Osnabrück |
20.02.2009 |
6
A 65/08 |
Drogen
- Verwertbarkeit des Ergebnisses einer von der Polizei angeordneten Blutentnahme;
Behauptung eines unbewussten Drogenkonsums. |
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VG
Ansbach |
18.02.2009 |
AN
10 S 09.00062 |
Drogen
- Behandlung eines Falles nach Anlage 4 Nr.9.2.2 |
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OVG
Schleswig |
17.02.2009 |
4
LB 6/08 |
Drogen
- Cannabis |
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VG
Saarlouis |
11.02.2009 |
10
L 1915/08 |
Drogen
- Aussagekraft einer Haaranalyse bei der Zuordnung zum Konsumverhalten bei
Cannabis |
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OVG
Koblenz |
11.02.2009 |
10
B 10073/09 |
Drogen
- Ab 150 ng/ml THC-COOH kann von regelmäßigem Konsum von Cannabis
ausgegangen werden. |
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OVG
Lüneburg |
10.02.2009 |
12
ME 361/08 |
Drogen
- Das OVG schließt sich der Tendenz der sonstigen oberverwaltungsrechtlichen
Rechtsprechung an und tendiert zur Annahme des gelegentlichen Konsums ab
100 ng/ml THC-COOH |
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VG
München |
06.02.2009 |
M
6b K 08.581 |
Drogen
- Cannabis |
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VGH
München |
04.02.2009 |
11
CS 08.2591 |
Drogen
-Cannabis |
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VG
Schleswig |
03.02.2009 |
3
A 155/08 |
Drogen
- Cannabis |
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VGH München
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02.02.2009 |
11 CS 08.2319
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Drogen
- Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund mehrerer Fahreten unter Cannabis neben
den Maßnahmen des § 2a StVG. |
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VG
München |
20.01.2009 |
M
6a K 08.417 |
Drogen
- Zum Mischkonsum von Alkohol und Cannabis |
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VGH
München |
07.01.2009 |
11
CS 08.1545 |
Drogen
- Cannabis |
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2008 |
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VG
Neustadt |
23.12.2008 |
3
L 1425/08 |
Drogen
- Es bedarf im Hinblick darauf, dass die Kombination von einmaligem Cannabiskonsum,
anschließender Verkehrsteilnahme unter Einwirkung des einmalig konsumierten
Stoffes und schließlich der Feststellung dieses Umstandes bei einer
polizeilichen Verkehrskontrolle eher selten auftreten dürfte, einer
ausdrücklichen Behauptung mit substantiierten Darlegungen dazu, dass
es sich bei der festgestellten Einnahme von Drogen um einen einmaligen Konsum
gehandelt hat. |
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VG
Neustadt |
12.12.2008 |
3
L 1284/08 |
Drogen
- Diazepam kann lediglich aus medizinischen Gründen und auf der Grundlage
einer entsprechenden ärztlichen Verordnung eingenommen werden. In diesem
Fall ist es als Medikament bei entsprechend geringer Dosierung von der Geltung
des Betäubungsmittelgesetzes freigestellt und fällt im Regelfall
nicht unter Anlage 4 Nr.9.1. |
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OVG
Koblenz |
03.12.2008 |
10
B 11131/08 |
Drogen
- Zur Feststellung des Drogenkonsumverhaltens kann nach einer fachärztlichen
Begutachtung keine ergänzende psychologische Untersuchung durchgeführt
werden
Anmerkung:
Der Gutachter führt in seinem Gutachten aus, dass er die Aussagen der
Betroffenen als hochgradig unglaubwürdig hält. Die Ausführungen
zum Tatbestand waren widersprüchlich und er empfiehlt zur Überprüfung
der Glaubwürdigkeitszweifel eine detaillierte psychologische Befragung.
Dieser Sachverhalt wird vom Gericht nicht gewürdigt. |
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VG
Schleswig |
02.12.2008 |
3
B 188/08 |
Drogen
- Cannabis |
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VGH
München |
25.11.2008 |
11
CS 08.2238 |
Drogen
- Cannabis |
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VGH
München |
24.11.2008 |
11
CS 08.2665 |
Drogen
- |
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OVG
Koblenz |
21.11.2008 |
10
B 11149/08 |
Drogen
- Der alleinige Konsm von ca 10 gr. Cannabis reicht nicht aus, um aufgrund
des darauf basierenden Verdachts eines regelmäßigen Konsums
ein fachärztliches Gutachten anzuordnen. ohne dass weitere Anhaltspunkte
auf einen Konsum von Cannabisprodukten hindeuten.
Anmerkung:
Folgt man den Ausführungen des OVG kann der einmalig festgestellte
Besitz irgendeiner Menge von Cannabisprodukten keine Anordnung eines fachärztlichen
Gutachtens zur Feststellung des Konsumverhaltens rechtfertigen, wenn nicht
zusätzliche Tatsachen auf einen tatsächlichen Konsum hindeuten. |
 |
VGH
München |
17.11.2008 |
11
CS 08.2157 |
Drogen
- Cannabis |
 |
VG
Oldenburg |
17.11.2008 |
7
B 2875/08 |
Drogen
- Ein THC-COOH-Wert von 88,6 ng/ml in einer anlassbezogenen, kurz nach dem
Cannabiskonsum entnommenen Blutprobe rechtfertigt alleine nicht den Schluss
auf die "Gelegentlichkeit" des Konsums
Anmerkung:
Das VG setzt sich sehr intensiv mit der Rechtsprechung zur Bewertung
des THC-COOH-Wertes hinsichlich der Bewertung des gelegentlichen Konsums
auseinander. |
 |
VG
Ansbach |
03.11.2008 |
AN
10 S 08.00561 |
Drogen
- Auf Grund von mindestens zwei Konsumhandlungen innerhalb von 2-3 Monaten
ist zweifelsfrei davon auszugehen, dass ein gelegentlicher Cannabiskonsum
im Sinne dieser Vorschrift vorliegt. |
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OVG
Münster |
31.10.2008 |
16
B 978/08 |
Drogen
- Da es bis heute nicht hinreichend geklärt, wie sich der Konsum von
Khat auf die Kraftfahreignung
auswirkt, scheidet die Regelannahme nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung
aus, dass sich ein Khatkonsument als zum Führen von Kraftfahrzeugen
ungeeignet erwiesen hat.
Es bleibt trotzdem im Einzelfall zu prüfen, ob trotz fehlender Klärung
der Auswirkungen
eines Khatkonsums erhebliche Zweifel an der Kraftfahreignung des Khatkonsumenten
bestehen und ob demzufolge die Fahrerlaubnis zu entziehen oder eine Eignungsüberprüfung
einzuleiten ist. |
 |
VG
Mainz |
02.10.2008 |
7
L 772/08 |
Drogen
- Zur Anordnung eines fachärztlichen Gutachten zur Abklärung des
Drogenkonsumverhaltens aufgrund des Besitzes von ca. 10 gr. Cannabis |
 |
VGH
München |
30.09.2008 |
11
CS 08.2501 |
Drogen
- Der VGH legt in dieser Entscheidung noch einmal ausführlich die Differenzierung
zwischen den einzelnen Konsummustern (einmalig/experimentell - gelegentlicher
Konsum) bei Canabis dar.
Auch in dieser Entscheidung werden wieder Einlassungen des Betroffenen als
Entscheidungsgrundlage herangezogen |
 |
VG
Neustadt |
25.09.2008 |
3
L 922/08 |
Drogen
- Notwendigkeit einer ergänzenden med.-psy. Begutachtung aufgrund der
Empfehlung des Facharztes im fachärztlichen Gutachten.
Eine Verlängerung der Vorlagefrist zur Vorlage des Gutachtens unter
Bezug auf eine erforderliche therapeutische Intervention wurde zulässigerweise
abgelehnt. |
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VGH
Kassel |
24.09.2008 |
2
B 1365/08 |
Drogen
- Ein THC-COOH-Wert unter 100 ng/ml kann nicht ausreichend sicher den gelegentlichen
Cannabiskonsum belegen. Auch aufgrund unglaubwürdiger Konsumangaben
kann nicht automatisch auf die Gelegentlichkeit geschlossen werden. |
 |
OVG
Koblenz |
24.09.2008 |
10
B 10975/08 |
Drogen
- Der einmalige Konsum von Cocain ist ausreichend um vom Regelfall der Ungeeignetheit
auszugehen. |
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VGH
München |
23.09.2008 |
11
CS 08.1622 |
Drogen
- Die zweimalige Einnahme von Cannabis rechtfertigt die Annahme des gelegentlichen
Cannabiskonsums, auch wenn dies e Konsumereignisse 3 Jahre auseinanderliegen.
|
 |
VG
Ansbach |
18.09.2008 |
AN
10 S 08.01442 |
Drogen
- Die Weigerung eines Antragstellers die objektive Feststellung seines bisherigen
Konsumverhaltens dadurch zu verhindern, dass er die Kosten für die
hierfür notwendige Haaruntersuchung nicht zahlt, führt im Ergebnis
dazu, daß es dem Gutachter nachvollziehbar an einem wesentlichen Argumentationsglied
fehlt, um ein fehlendes Trennungsvermögen, widerlegen zu können. |
 |
OVG
Münster |
15.09.2008 |
16
A 58/08 |
Drogen
- Zur fehlenden Kraftfahreignung bei nur gelegentlicher Einnahme von Cannabis,
wenn bei dem Betroffenen ein Kontrollverlust festzustellen ist |
 |
VGH
München |
08.09.2008 |
11
CS 08.2062 |
Drogen
- Fststellung der "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums aufgrund
eingestandener Einnahme dieses Betäubungsmittels am Vortag des polizeilichen
Aufgriffs
Zur Widerlegung eines Geständnisses bedarf es einer eindeutigen Distanzierung
von diesem Geständnis |
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VGH
München |
01.09.2008 |
11
CS 08.1188 |
Drogen
- Die Untersagung zum Führen eines Mofa's
( Cannabiskonsum) ist
sachgerecht, denn es geht beim Führen fahrerlaubnisfreier ebenso wie
beim Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge um eine Teilnahme am
Straßenverkehr und die dafür erforderliche Umsicht, Aufnahme-
und Reaktionsfähigkeit. |
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VG
Neustadt |
29.08.2008 |
3
L 897/08 |
Drogen
- Tatsachen, die auf regelmäßigen Konsum von Cannabis hinweisen
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VG
Gelsenkirchen |
27.08.2008 |
7
L 916/08 |
Drogen
- Wenn ein Fahrerlaubnisinhaber erklärt, dass er wegen des Konsums
von Cannabis seine Schulausbildung nicht ordnungsgemäß fortführen
können, und darüber hinaus ausführt, während der Cannabiseinnahme
so viel Alkohol konsumiert zu haben,dass er schon deshalb temporär
fahruntüchtig gewesen sei, rechtfertigt dies die Anordnung der Beibringung
eines medizinisch psychologischen Gutachtens |
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VG
Gelsenkirchen |
08.08.2008 |
9
L 870/08 |
Drogen
- Jedenfalls bis zum Ablauf der einjährigen Abstinenzfrist nach Nr.
9.5. Anlage 4 FeV kann von der Nichteignung des Betroffenen nach §
11 Abs. 7 FeV ausgegangen werden. |
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OVG
Koblenz |
01.08.2008 |
10
B 10646/08 |
Drogen
- Bereits die einmalige Einnahme eines Betäubungsmittels nach dem Betäubungsmittelgesetz
außer Cannabis begründet Ungeeignetheit oder Eignungszweifel.
Weiterhin finden sich in der Entscheidung Ausführungen zur Bewertung
der Vorbemerkungen zur Anlage 4 zur FeV |
 |
VG
Neustadt |
31.07.2008 |
3
L 814/08 |
Drogen
- Bereits die einmalige Einnahme eines Betäubungsmittels nach dem Betäubungsmittelgesetz
außer Cannabis begründet Ungeeignetheit oder Eignungszweifel.
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VG Frankfurt/Oder |
28.07.2008 |
2
L 13/08 |
Verfahren
- Entzug der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage Drogenscreening. Das VG stuft
die Anordnung eines Drogenscreenings als Anordnung eines fachärztlichen
Gutachtens ein. |
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OVG
Koblenz |
25.07.2008 |
10
B 10646/08 |
Drogen
- Bereits die einmalige Einnahme eines Betäubungsmittels nach dem Betäubungsmittelgesetz
außer Cannabis begründet Ungeeignetheit oder Eignungszweifel. |
 |
VG
Hamburg |
23.07.2008 |
15
E 1783/08 |
Drogen
- Methadon-Substitution |
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VG
Frankfurt |
18.07.2008 |
12
L 1565/08 |
Drogen
- Zur Aufklärung von Konsumverhalten und Einstellung eines Drogenkonsumenten
kann der fachärztlichen Begutachtung eine medizinisch-psychologische
Begutachtung folgen. |
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VG
Saarlouis |
08.07.2008 |
10
L 518/08 |
Drogen
- |
 |
VG
Neustadt |
07.07.2008 |
6
L 688/08 |
Drogen
- Wenn nach eigenen Angaben des Betroffenen feststeht, dass er in der Vergangenheit
Amphetamin konsumierte hat (ein Betäubungsmittel, aus dessen auch nur
einmaliger Einnahme sich in der Regel die Ungeeignetheit zum Führen
von Kraftfahrzeugen ergibt unabhängig davon, ob ein Kraftfahrzeug unter
Drogeneinfluss gefahren wurde oder nicht ) rechtfertigt dies die Anordnung
eines med.-psy. Begutachtung |
 |
VGH
München |
30.06.2008 |
11
CS 08.339 |
Drogen
- Anordnung einer med.-psych. Begutachtung aufgrund eines länger zurückliegendem
regelmäßigem Cannabiskonsums |
 |
VG
Mainz |
23.06.2008 |
7
L 558/08 |
Drogen
- Nach einer Fall nach Anlage 4 Nr.9.2.2 (Führen eines Kfz unter Cannabis
ohne dass "Regelmäßigkeit" vorliegt) kommt die Wiedererteilung
der Fahrerlaubnis in der Regel erst ein Jahr nach Abschluss einer nachgewiesenen
Entwöhnung in Betracht |
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VG
Freiburg |
19.06.2008 |
1
K 1008-08 |
Drogen - "...Auf den Widerspruch des Antragstellers
hin werden damit aber sehr wahrscheinlich die Entziehungsverfügung
aufzuheben und die Fahrerlaubnis durch nachträgliche Auflagen gemäß
§ 46 Abs. 2 FeV betreffend die Durchführung weiterer verkehrstherapeutischer
Sitzungen, weitere Drogenscreenings sowie schließlich ein abschließendes
medizinisch-psychologisches Gutachten zwecks Frage nach Wiedererlangung
der vollen Eignung zu ergänzen sein ..." |
 |
VGH
München |
13.06.2008 |
11
CS 08.633 |
Drogen
- |
 |
VG
Augsburg |
04.06.2008 |
Au
3 S 08.645 |
Drogen
- |
 |
OVG
Koblenz |
03.06.2008 |
10
B 10356-08 |
Drogen
- Die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen
Gutachtens, das dem Betroffenen erst knapp 3 Jahre, nachdem bei ihm bei
einer Verkehrskontrolle der Mischkonsum von Amphetamin, Cannabis und Alkohol
festgestellt worden war, aufgegeben wurde, ist rechtmäßig |
 |
VG
Saarlouis |
30.05.2008 |
10
L 304-08 |
Drogen
- |
 |
OVG
Saarland |
14.05.2008 |
1
B 191/08 |
Drogen
- "...Bereits die einmalige Einnahme von Kokain hat demnach den Verlust
der Fahreignung zur Folge, weil sie zu einer signifikanten Erhöhung
der Straßenverkehrsgefährdung führt. ..:" |
 |
VGH
München |
24.04.2008 |
11
CS 08.347 |
Drogen
- MEDIKAMENT |
 |
VG
Neustadt |
18.04.2008 |
3
K 12/08 |
Drogen
- Methadon-Substitution |
 |
OVG
Schleswig |
08.04.2008 |
4
MB 35/08 |
Drogen
- Zur Bewertung der Gelegentlichkeit aufgrund von eigenen Einlassungen |
 |
OVG
Lüneburg |
01.04.2008 |
12
ME 35/08 |
Drogen
- Eignungsüberprüfung eines Radfahrers u.a. wegen Einnahme von
Betäubungsmitteln . Bewertung der Teilnahme an einem "Subutex-Programm"
|
 |
OVG
Schleswig |
18.03.2008 |
4
MB 32/08 |
Drogen
- "... Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats widerspräche
es jeglicher Lebenserfahrung, anzunehmen, dass ein Verkehrsteilnehmer, der
unstreitig unter Cannabis-Einfluss am Straßenverkehr teilgenommen
hat, bereits nach dem erst- und einmaligen Konsum von Cannabis in eine polizeiliche
Verkehrskontrolle gerät, obgleich fachspezifische Untersuchungen zum
gleichgelagerten Problemkreis der Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss
- angesichts fehlender polizeilicher „Kontrolldichte" ohne Weiteres
plausibel und nachvollziehbar - zum Ergebnis haben, dass auf eine polizeilich
festgestellte Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss hunderte solcher entfallen,
die unentdeckt bleiben beziehungsweise geblieben sind.
1
ng/ml THC oder mehr (hier 2,74 ng/ml) manifestieren schon für sich
genommen ein fehlendes Trennungsvermögen im Sinne einer unzureichenden
Bereitschaft, vom Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentli chen
Straßenverkehr ungeachtet einer im Einzelfall anzunehmenden oder jedenfalls
nicht auszuschließenden drogenbedingten Fahruntüchtigkeit abzusehen.
..." |
 |
VG
Kassel |
10.03.2008 |
2
L 230/08 |
Drogen
- Bewertung des Kokain-Konsum |
 |
VGH
München |
07.03.2008 |
11
CS 08.346 |
Drogen
- Fachärztliche Gutachten zur Bestimmung des Konsumverhaltens sind
nur durch Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (§ 11
Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 FeV), Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Facharzt
für Rechtsmedizin" (§ 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 4 FeV) und Ärzte
in Begutachtungsstellen für Fahreignung, die die Anforderungen der
Anlage 14 zur Fahrerlaubnis-Verordnung erfüllen durchzuführen.
Verfahren - Entsprechend § 11 Abs.2 FeV ist die Fahrerlaubnisbehörde
berechtigt, die zu untersuchende Stelle zu bestimmen. |
 |
VG
Gelsenkirchen |
05.03.2008 |
7
L 211/08 |
Drogen
- |
 |
VG
Schleswig |
03.03.2008 |
3
B 18/08 |
Drogen
- Zur Bewertung des gelegentlichen Konsums |
 |
VG
Schleswig |
25.02.2008 |
3
B 20/08 |
Drogen
- "...Die Kammer geht davon aus, dass ab einem gemessenen THC-Wert
von 1,0 ng/ml im Zusammenhang mit dem Führen eines
Kraftfahrzeuges dies als ein Beleg für eine mangelnde Trennungsfähigkeit
im Sinne der Nr, 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV angesehen werden kann. ..."
|
 |
OVG
Berlin-Brandenburg |
15.02.2008 |
1
S 186-07 |
Drogen
- Grenzwerte der Grenzwertkommission haben nur Regelungschrakter innerhalb
der Anwendung des § 24a StVG ; haben jedoch keine Grundlage für
die Beurteilung der Kraftfahreignung |
 |
VG
Saarlouis |
14.02.2008 |
10
L 2082/07 |
Drogen
- |
 |
VG
Sigmaringen |
13.02.2008 |
5
K 416/06 |
Drogen
- Im Falle eines gelegentlichen Konsums von Cannabis eines zusätzlichen
Alkoholkonsums in Form von Wodka und eine weitere Fahrt unter Cannabis trotz
Hinweis der Polizei daßß die nächsten 24 Stunden keine
weitere Fahrt stattfinden sollte rechtfertigt die Anordnung einer med.-psy.
Begutachtung.
Anmerkung: Das entscheidende Gericht legt leider
die Daltrup-Tabelle als Maßstab für die Einschätzung des
gelegentlichen Konsums zugrunde ohne dabei das entsprechende Procedere zu
berücksichtigen. Im vorliegenden Fall kann aufgrund der Werte nicht
von der Gelegentlichkeit ausgegangen werden. Auch die Aussage, dass im zu
entscheidenden Fall von einem Fortbestehen der Ungeeignetheit mindestens
für ein Jahr auszugehen ist unter Zugrundelegung der Beurteilungskriterien
als kritisch anzusehen. |
 |
VGH München |
08.02.2008 |
11
CS 07.3017 |
Drogen
- Eine "regelmäßige" Einnahme von Cannabis über
einen Zeitraum von 4-5 Monaten kann die Ungeeignetheit begründen. Ein
Wiedererlangungseinwand durch den Betroffenen verlangt von der entscheidenden
Behörde eine Sachverhaltsaufklärung. Ist der erforderliche Abstinenzzeitraum
zur Wiederherstellungsmöglichkeit der Eignung noch nicht erfüllt
ist im Regelfall keine weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich.
Dazu müssten besondere Umstände (atypische Sachverhalte) geltend
gemacht werden.
Anmerkung: Interessant in dieser Entscheidung die Ausführungen
zur Wertigkeit der Fremdbestimmtheit von Drogenscreenings |
 |
VG Neustadt
|
07.02.2008 |
3
L 115/08 |
Drogen
- |
 |
VG Gelsenkirchen |
05.02.2008 |
7
L 33/08 |
Drogen
- Der einmalige Konsum von Kokain schließt die Kraftfahreignung
grundsätzlich aus. Aufgrund von bestimmten Zeitablauf können nur
noch Eignungsmängel angenommen werden. Auf die finanziellen Möglichkeiten
des zu Überprüfenden kann keine Rücksicht genommen werden. |
 |
VGH München |
04.02.2008 |
11
CS 07.2965 |
Drogen
- Eine „fortgeschrittene Drogenproblematik“ die auf multiplem Betäubungsmittelkonsum
im Sinne der Beurteilungskriterien beruht, setzt eine einjährigen Abstinenzzeit
voraus .
Anmerkung: In dieser Entscheidung wird nochmals sehr gut
nachvollziehbar die Auffassung des VGH zur Bewertung der Anlage 4 Nr.9.5
in Bezug auf die Bewertung eines erforderlichen Abstinenznachweises zur
Bewertung der möglichen Wiedergewinnung der Eignung und die Wertigkeit
der Beurteilungskriterien dargestellt. |
 |
VGH München |
22.01.2008 |
11
CS 07.2766 |
Drogen
- Es ist Ermittlungspflicht durch die Fahrerlaubnisbehörden gegeben,
wenn ein Anfangsverdacht den Besitz von harten Drogen - hier Amphetamin
- gegeben ist, deshalb sind auch ohne des Beweises von Besitz einer Droge
nach dem Betäubungsmittelgesetz zumindest während des Hauptsacheverfahrens
die Anordnung von Drogenscreenings zulässig.
Anmerkung: Der Entscheidung des Gerichtes liegt
eine Aussage eines Beschuldigten ( ein sogenannter "Anfangsverdacht"
)zugrunde, der den Betroffenen des Besitzes von Amphetamin beschuldigt
hat. Weiter lagen der Verwaltungsbehörde keine Anhaltspunkte vor
um das ursprünglich angeordnete fachärztliche Gutachten anzuordnen.
Der Verwaltungsbehörde nun im Hauptsacheverfahren während der
Dauer der aufschiebenden Wirkung die Anordnung von vierteljährlichen
Drogenscreenings einzuräumen um ihr damit zu ermöglichen, die
Behauptung des Betroffenen zu überprüfen, daß er keine
harten Drogen konsumiert ist zumindest als "harte Linie" einzustufen,
vor allem dann wenn man bedenkt, dass die Kosten der Screenings der Betroffenen
zu tragen hat, selbst wenn er im Hauptsacheverfahren "gewinnen"
sollte. Erschwerend kommt noch die Ansicht des VGH hinzu, daß es
als ungeklärt angesehen werden muss, ob die Voraussetzungen für
die ursprüngliche Gutachtenanordnung überhaupt vorgelegen haben.
Es stellt sich auch die Frage, wo die Verwaltungsbehörde (auch) in
anderen Bereichen den Anfangsverdacht setzt ? |
 |
VGH München |
18.01.2008 |
11
CS 07.3066 |
Drogen
- Bei einer Fahrt unter Cannabis und einem nachgewiesenen THC-Werten
zwischen 1 und 2 ng/ml ist die Anordnung eines med.-psy. Gutachtens zur
Klärung der Frage, inwieweit der Betroffene zukünftig zwischen
der Einnahme von Cannabis und dem Führen eines Kraftfahrzeuges trennen
kann zulässig, sofern von gelegentlichem Konsum - hier aufgrund der
eigenen Aussagen - ausgegangen werden kann.
Anmerkung: Der VGH hat in dieser Entscheidung sehr gut dargelegt
warum die Aussagen des Betroffenen auch ohne ein von dem Betroffenen unterschriebenes
Protokoll für die Bewertung des gelegentlichen Konsums zugrundegelegt
werden können. |
 |
VGH München |
11.01.2008 |
11
CS 07.3000 |
Drogen
- Einer protokollierten und vom Betroffenen unterschriebenen Aussage bei
der Polizei nach einem Amphetaminkonsum ist ein hoher Stellenwert zuzurechnen
und macht eine Bestätigung durch eine Begutachtung nach den Vorbemerkungen
zur Anlage 4 im Regelfall entbehrlich.
Die tatsächlich konsumierte Menge eines Betäubungsmittels ist
für die Eignungsentscheidung durch die Verwaltungsbehörde unerheblich |
 |
VG Kassel |
09.01.2008 |
2
G 1754/07 |
Drogen
- Die nachträgliche Einlassung, daß eine Aussage aus strategischen
Gründen gemacht wurde, wird als Schutzbehauptung gewertet |
 |
OVG
Koblenz |
09.01.2008 |
10
B 11191/07 |
Drogen
- Eignungsüberprüfung bei der Einnahme von Diazepam als Arzneimittel.
Es ist zulässig einen Diazepamkonsumenten mittels einer med.-psy. Begutachtung
zu überprüfen, wenn es Anlass für die Annahme gibt, dass
der Betroffene nicht verantwortlich mit der Medikamentation umgeht. |
| |
|
2007 |
|
|
 |
VG
Hannover |
21.12.2007 |
9
B 4217/07 |
Drogen - Die Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen
beurteilt sich nach den selben Grundlagen, die auch bei der Beurteilung
eines Fahrerlaubnisinhabers herangezogen werden.
Anmerkung: Das Gericht läßt sich ergänzend
dazu aus wie ggf. das Ermessen durch Auflagen oder Beschränkungen ausgeübt
werden kann und in welchen Fällen dies nicht möglich ist. |
 |
OVG
Schleswig |
11.12.2007 |
4
MB 94/07 |
Drogen
- |
 |
VGH
München |
10.12.2007 |
11
CS 07.2905 |
Drogen
- Die Einlassung im Entziehungsverfahren, unwissentlich Amphetamin zu sich
genommen zu haben, weil irgendjemand etwas in eine unbeaufsichtigtes Glas
hineingegeben hat ist grundsätzlich als Schutzbehauptung zu bewerten
wenn nicht konkrete besondere Umstände diese Einlassung stützt.
Anmerkung: Der VGH führt in dieser Entscheidung sehr
umfangreich aus, unter welchen Umständen eine derartige Einlassung
zu berücksichtigen wäre |
 |
OVG
Koblenz |
07.12.2007 |
10
B 11164/07 |
Drogen
- |
|
VG
München |
07.12.2007 |
M
6a K 06.595 |
Drogen
- Das Gericht hat im Rechtsstreitverfahren folgenden Beweisbeschluss erlassen:
"... Es ist Beweis zu erheben über die Frage, ob der Kläger
am ... Januar 2006 zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B geeignet
war, insbesondere ob er einen stabilen Einstellungswandel vollzogen hatte,
der es ihm nunmehr erlaubt, zuverlässig zwischen Cannabiskonsum und
Fahren zu trennen durch Einholung eines psychologischen Gutachtens.
|
 |
VG
Cottbus |
06.12.2007 |
2
L 270/07 |
Drogen
- Die Ziffer 9.5 der Anlage 4 zur FeV ist nur auf Abhängigkeit zu beziehen.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei der Festlegung der Frist für
die Vorlage nicht zu berücksichtigen ob eine positive Begutachtung
von einem erfüllbaren Abstinenzzeitraum abhängig ist. |
 |
VG
Cottbus |
06.12.2007 |
2
L 299/07 |
Drogen
- Die Ziffer 9.5 der Anlage 4 zur FeV ist nur auf Abhängigkeit zu beziehen.
In diesen Fällen ist ein e einjährige Abstinenz zu fordern. Aufgrund
der Tatsache, daß im vorliegenden Fall ein nicht unerheblicher Konsum
von harten Drogen über einen Zeitraum von 4 Jahren erfolgte und der
Konsum frühestens vor 11 Monaten eingestellt wurde, kann die sofortige
Vollziehung der Entziehung aufrecht erhalten bleiben kann.
Anmerkung: Auch das VG Cottbus setzt sich sehr kritisch
mit der Auffassung des VGH München auseinander, der generell ein Jahr
Abstinenz nach jeglichem Drogenkonsum unter Zugrundelegung der Anlage 4
Nr. 9.5 als angemessen ansieht. Genrell sieht das Gericht - ohne spezielle
auf die Beurteilungskriterien abzuheben - eine Abhängigkeit zwischen
einen festgestellten Drogenkonsum und dem erforderlichen Abstinenzzeitraums
der die Differenzierung zwischen Ungeeignetheit und Eignungszweifeln ausmacht. |
 |
VG
München |
04.12.2007 |
M
1 K 07-2536 |
Drogen
- Die tägliche Einnahme von Cannabis über einen Zeitraum
von 6 Wochen ist ausreichend um von einem regelmäßigen Konsum
ausgehen zu können. Zur Erlangung der Fahreignung ist der Nachweis
einer einjährigen Abstinenz erforderlich |
 |
OVG
Münster |
03.12.2007 |
16
B 749/07 |
Drogen
- Läßt ein Befragter nur Deutungen zu seinem Konsumverhalten
zu und erklärt sich nicht eindeutig hinsichtlich eines nur einmaligen
Konsums von Cannabis ist mindestens die Anordnung einer fachärztlichen
Begutachtung zulässig. Inwieweit ein Schluss auf die Nichteignung
zulässig ist, läßt das Gericht offen
Verfahren: Es ist zulässig nur eine bestimmte Stelle
für die Abgabe der Blut- und Urinprobe zu benennen um die gewählte
kurze Frist zur Abgabe der Proben zu gewährleisten. |
 |
OVG
Hamburg |
20.11.2007 |
3
So 147-06 |
Verfahren
- Einen rechtlichen Widerspruch zwischen den Vorschriften der §§
24 a Abs. 2, 25 Abs. 1 Satz 2 StVG (Anordnung eines Fahrverbots) und den
Vorschriften über die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder
Eignung bei Betäubungsmittelkonsum nach § 46 Abs. 1 FeV in Verbindung
mit Nr. 9.1 der Anlage 4 besteht nicht. |
 |
VGH
Mannheim |
15.11.2007 |
10
S 1272/07 |
Drogen
- Ab einer THC-Konzentration von 1 ng/ml ist von einer Beeinträchtigung
der Fahreignung auszugehen.
Anmerkung: In dieser Entscheidung finden sich Ausführungen
zur sogenannten "Masstricht-Studie" und Bewertung des THC-Wertes. |
 |
VG
Neustadt |
07.11.2007 |
3
L 1381/07 |
Drogen
- |
 |
VG
Gelsenkirchen |
07.11.2007 |
7
L 1095/07 |
Drogen
- Wird ein zu Recht angeordnetes Drogenscreening nicht innerhalb der gesetzten
Frist von 8 Tagen erstellt , ist die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt
die Fahrerlaubnis unter Anwendung von § 11 Abs.8 FeV zu entziehen. |
 |
VG
Freiburg |
06.11.2007 |
1
K 892/07 |
Drogen
- Hinreichende Verdachtsmomente - hier der Besitz von 4,05g Mariuhana, 1,3g
Haschisch und 2,87 g Tabak-Marihuana-Gemisch und Verweigerung von Angaben
über das konsumverhalten - für einen mehr als gelegentlichen Konsum
von Cannabis rechtfertigen die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens. |
 |
VGH
München |
06.11.2007 |
11
CS 07.1069 |
Drogen
- Im Falle einer Substitutionstherapie mit L-Polamidon (Levomethadon), entsprechenden
Einlassungen des Betroffenen, daß die Voraussetzungen der Begutachtungs-Leitlinien
trotz einer Substitution fahrgeeignet zu sein rechtfertigen das Absehen
von der Entziehung der Fahrerlaubnis, machen allerdings die Anordnung einer
med.-psy. Begutachtung erforderlich. Wird diese verweigert, ist die Entziehung
der Fahrerlaubnis einzuleiten. |
 |
VGH
München |
30.10.2007 |
11
CS 07.942 |
Drogen
- |
 |
VG
Neustadt |
29.10.2007 |
3
L 1264/07 |
Drogen
- Der einmalige Konsum von Cocain - nachgewiesen durch ein rechtsmedizinisches
Gutachten - ist ausreichend für die Annahme der Ungeeignetheit und
damit verbundenen Entziehung der Fahrerlaubnis |
 |
VG
Neustadt |
23.10.2007 |
3
L 1267/07 |
Drogen
- Der einmalige Konsum von Cocain - nachgewiesen durch ein rechtsmedizinisches
Gutachten - ist ausreichend für die Annahme der Ungeeignetheit und
damit verbundenen Entziehung der Fahrerlaubnis |
 |
VG
München |
22.10.2007 |
M
6a K 06.3142 |
Drogen
- Der regelmäßige Konsum von Cannabis und der vereinzelte Cocain-Konsum
im Jahr 2004 rechtfertigt auch im Jahr 2007 die Anordnung einer med.-psy.
Begutachtung. |
 |
VG
Potsdam |
19.10.2007 |
10
L 703/07 |
Drogen
- Grundsätzlich ist eine med.-psy. Begutachtung erforderlich, wenn
eine Trunkenheitsfahrt erfolgte, welche die Anforderungen der Anlage 4 Nr.9.2.2
erfüllt. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist die sofortige
Vollziehung angemessen. Ansonsten ist davon auszugehen, dass ein Fahrerlaubnisinhaber
unter dem Eindruck des Verkehrsverstoßes eine sofortige dauerhafte
Verhaltensänderung vornimmt. Damit würde bei entsprechender Stabilität
die Rückfallgahr nicht mehr bestehen.
Anmerkung: Das VG setzt sich in dieser Entscheidung kontrovers
mit der Ansicht des VGH München auseinander, dass in den Fällen
der Anlage 4 Nr.9.2.2 entsprechend Anlage 4 Nr.9.5 grundsätzlich ein
Jahr Abstinenz zu fordern ist. |
 |
VG
Neustadt |
19.10.2007 |
3
L 1213/07 |
Drogen
- Eignungsüberprüfung bei der Einnahme von Diazepam als Arzneimittel.
Es ist zulässig einen Diazepamkonsumenten mittels einer med.-psy. Begutachtung
zu überprüfen, wenn es Anlass für die Annahme gibt, dass
der Betroffene nicht verantwortlich mit der Medikamentation umgeht. |
 |
VG
München |
10.10.2007 |
M
6b S 07.4094 |
Drogen
- Wurde im Straßenverkehr ein Fahrzeug zwischen 1 und 2 ng/ml geführt
und liegt gelegentlicher Cannabiskonsum vor ist eine med.-psy. Begutachtung
anzuordnen. |
 |
VG
Neustadt |
08.10.2007 |
3
K 617/07 |
Drogen
- Zur Problematik der fachärztlichen Begutachtung zur Statusbestimmung
des tatsächlichen Drogenkonsums. Selbst bei unglaubwürdigen
Angaben eines Betroffenen bei der fachärztlichen Begutachtung ist eine
anschließende med.-psy. Begutachtung mangels Rechtsgrundlage nicht
zulässig |
 |
VG
Neustadt |
25.09.2007 |
3
L 1152/07 |
Drogen
- Die Fristsetzung von 2 Tagen für die Erstellung eines Drogenscreenings
ist zulässig und unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse
angemessen. |
 |
VG
Freiburg |
20.09.2007 |
1
K 1764/07 |
Drogen
- Von einem gelegentlichen Cannabiskonsum ist auch immer dann auszugehen,
wenn der Betroffene sich nicht ausreichend und nachvollziehbar einläßt,
dass es sich in seinem Fall um einen einmaligen Konsum gehandelt hat oder
einen Konsum der nach einer langjährigen Abstinenz stattgefunden hat. |
 |
VG
Saarlouis |
13.09.2007 |
10
L 1006/07 |
Drogen
- Ein dauernder oder gewohnheitsmäßiger Konsum ist ab einer THC-COOH-Konzentration
von 75 ng/ml annehmbar stellt aber keinen Beweis dar. Ein toxikologisches
Gutachten über das Blut ist kein ärztliches Gutachten im Sinne
von § 14 Abs.1 S.1 Nr.2 FeV sondern es bedarf zum Nachweis der Voraussetzungen
der Anlage 4 Nr.9.2.2 weiterer Aufklärungen.
Anmerkung: Das VG bezieht sich bei der Bewertung der THC-COOH-Wertes
auf eine Entscheidung des OVG des Saarlandes aus dem Jahr 2002 und legt
75 ng/ml als untere Grenze für den regelmäßigen Konsum fest.
Im vorliegenden Fall hätte der Nachweis des gelegentlichen Konsums
ausgereicht. Die Meinung, daß ein toxikologisches Gutachten keine
Einschätzung der Ergebnisse eines Blutscreenings zuläßt
findet sich in der Rechtsprechung ansonsten nur sehr selten. |
 |
VGH
München |
07.09.2007 |
11
CS 07.898 |
Drogen
- |
 |
VGH
Kassel |
03.09.2007 |
2
TG 1061/07 |
Drogen
- |
 |
VG
Ansbach |
03.09.2007 |
AN
10 K 07.02229 |
Drogen
- |
 |
VGH
München |
20.08.2007 |
11
ZB 07.1271 |
Drogen
- Der Nachweis des gelegentlichen Konsums und ein auf Kokain positiver Drogenschnelltest
ist ausreichend um gemäß Anlage 4 Nr.9.2.2 (gelegentlicher Konsum
und Konsum anderer psychoaktiv wirkender Stoffe) Bedenken an der Eignung
eines Fahrerlaubnisinhabers zu begründen und eine med.-psy. Begutachtung
anzuordnen. Der positive Schnelltest stellt eine weitere Tatsache im Sinne
der Fahrerlaubnis dar. |
|
VG
Freiburg |
02.08.2007 |
1
K 993/07 |
Drogen
- Kommt der Gutachter bei einer fachärztlichen Begutachtung zum Ergebnis,
daß eine exakte Diagnose des Drogenkonsumverhaltens aufgrund der
anzuzweifelnden Angaben des Betroffenen nicht möglich ist , kommt
der Betroffene seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nach. Nachdem auch
die Möglichkeit aufgrund der unglaubhaften Angaben ein med.-psy.
Gutachten beizubringen abgelehnt wurde, mußte die Verwaltungsbehörde
weiterhin von der Nichteignung ausgehen.
Anmerkung: Diese Entscheidung setzt sich mit einem Sachverhalt
auseinander , der nicht selten in den Fällen der Aufklärungsmassnahmen
des tatsächlichen Konsumverhaltens nach Besitz von harten Drogen
oder "einmaligem" Konsum von Cannabis auftritt, indem das fachärztliche
Gutachten aufgrund der mangelhaften Mitwirkung oder unglaubwürdigen
Angaben der zu Untersuchenden zu keinem Ergebnis hinsichtlich der Fragestellung
kommen kann, aber dennoch nachvollziehbar ist. im vorliegenden Fall wurde
als Anschluss untersuchung eine med.-psy. Begutachtung in Erwägung
gezogen . Dieser Vorgehensweise konnte sich das entscheidende Gericht
anscheinend anschließen. Nicht so das VG Neustadt in seiner Entscheidung
vom 08.10.2007 in einem gleichgelagerten Sachverhalt |
 |
VG
Chemnitz |
01.08.2007 |
2
K 819/07 |
Drogen
- |
| |
VG
Neustadt |
24.07.2007 |
3
L 771 / 07 |
Drogen
- 254 ng/ml begründen eindeutig den regelmäßigen Konsum
von Cannabis. Bei regelmäßigem Konsum geht das VG von einer
Notwendigkeit eines einjährigen Abstinenznachweises. (Anmerkung:
Nach den einer Begutachtung zugrunde zu legenden Beurteilungskriterien
müßte im Regelfall entsprechend Hypothese D3 von einem Zeitraum
von ca. 6 Monaten ausgegangen werden.) |
 |
VGH
Mannheim |
24.07.2007 |
10
S 306/07 |
Drogen
- Das Gericht setzt sich mit der Frage auseinander inwieweit Messungenauigkeiten
bei der Bewertung der unteren Eingriffsschwelle von 1 oder 2 ng/ml THC zu
bewerten sind. |
| |
OVG
Münster |
09.07.2007 |
16
B 907 / 07 |
Drogen
- Fehlendes Trennungsvermögen nach Anlage 4 Nr.9.2.2 kann nicht nur
am festgestellten THC-Wert festgemacht werden. Auch Aus- und Auffallerscheinungen
können einen Hinweis auf fehlende Eignung begründen.
Die Kombination eines THC-Wertes von 1,4 ng/ml und drogenbedingte Aus-
oder Auffallerscheinungen rechtfertigen die Anordnung einer med.-psy.
Begutachtung oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
| |
OVG
Schleswig |
06.07.2007 |
4
MB 46/07 |
Drogen
- Zulässigkeit eines ärztlichen Gutachtens zur Bestimmung des
Konsumverhaltens nach einer Drogenfahrt mit 0,87 ng/ml THC |
 |
VGH Mannheim |
03.07.2007 |
10 S 961/07 |
Drogen
- |
 |
VG München |
03.07.2007 |
M
6a S 07.1791 |
Drogen
- Die einmalige Einnahme von Cocain rechtfertigt nach entsprechendem Zeitablauf
die Anordnung einer med.-psy. Begutachtung und bei Weigerung ein solches
anfertigen zu lassen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach
§ 11 Abs.8 FeV |
 |
VGH
München |
02.07.2007 |
11
ZB 06.178 |
Drogen
- Wird die Verwertbarkeit von abgegebenen Urinproben durch Manipulation
unverwertbar gemacht, ist
§ 11 Abs.8 FeV anwendbar, da analog eine Sachverhaltsaufklärung
vereitelt wird. Dies ist mit einer Weigerung der Erstellung eines Gutachtens
gleichzusetzen, da der Betroffene seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. |
|
VG
Karlsruhe |
27.06.2007 |
1
K 1737 / 07 |
Drogen
- Alleine die Annahme eine Ecstasy-Tablette konsumiert zu haben ist ausreichend
um eine Eignungsüberprüfung mittels einer med.-psy. Begutachtung
anzuordnen, da der Betroffene gezeigt hat, dass er nicht grundsätzlich
abgeneigt ist Betäubungsmittel in Form von Amphetaminen zu konsumieren.
Hier ist eine analoge Anwendung des § 14 Abs.2 Nr.2 FeV gegeben. |
 |
VG Gelsenkirchen |
18.06.2007 |
7
L 560/07 |
Drogen
- Die einmalige Einnahme von Kokain ist eignungsausschließend auch
wenn kein Fahrzeug unter der Wirkung der Droge geführt wurde. |
 |
VG Gelsenkirchen |
15.06.2007 |
7
L 569/07 |
Drogen
- Die einmalige Einnahme von Kokain ist eignungsausschließend auch
wenn kein Fahrzeug unter der Wirkung der Droge geführt wurde. |
 |
VGH München |
04.06.2007 |
11
CS 06.2806 |
Drogen
- Eine Rückrechnung von THC-Werten ist aufgrund mehrerer wissenschaftlicher
Erkenntnisse problematisch. Wird von den Betroffenen die Wiedergewinnung
der Eignung geltend gemacht, sind daran keine hohen Anforderungen - z.B.
Beweismittel - zu stellen, sondern im Regelfall die entsprechenden Sachverhaltsaufklärungsmaßnahmen
in die Wege zu leiten.
Anmerkung: In diesem Beschluss finden sich umfangreiche
Quellen zum Thema "THC-Abbau"
Verfahren
- Ist die verfahrensrechtliche Einjahresfrist innerhalb des Widerspruchsverfahrens
verstrichen ist in lfd. Verfahren durch die Fahrerlaubnisbehörde
ein entsprechendes Gutachten anzuordnen |
 |
VGH München
|
31.05.2007 |
11
C 06.2695 |
Drogen
- Ohne Nachweis einer ärztlichen Verordnung von Ritalin als Medikament
findet automatisch Anlage 4 Nr.9.1 zur FeV Anwendung
Die Einlassung einer unbewussten Drogenaufnahme in einer Diskothek erfordert
die Darlegung der näheren Umstände.
Anmerkung: Das Gericht macht in dieser Entscheidung detaillierte
Ausführungen zur Thematik der Verbindungen zwischen Ritalin, Amphetamin,
Methamphetamin und Methylphenidat |
 |
VGH München |
30.05.2008 |
11 CS 08.127 |
Drogen
- |
 |
OVG Magdeburg |
30.05.2007 |
1
M 34/07 |
Drogen
- Um von einer Beeinträchtigung der Fahreignung nach Anlage 4 Nr.9.2.2
ausgehen zu können muß zumindest 1 ng/ml THC nachgewiesen worden
sein. Ansonsten kann objektiv nicht von einer Teilnahme am Straßenverkehr
unter dem Einfluss von Cannabis ausgegangen werden. |
 |
VG Gelsenkirchen |
29.05.2007 |
7
L 474/07 |
Drogen
- Ab 1 ng/ml THC kann von der Beeinträchtigung der Fahreignung ausgegangen
werden |
| |
VG
Schleswig |
25.05.2007 |
3
B 66/07 |
Drogen
- liegt der THC-Wert knapp unter 1 ng/ml (über diesen Wert ist von
einer fehlenden trennung von Konsum und Fahren auszugehen) une verweigert
der Betroffene Einlassungen zu seinem Konsumverhalten, kann die Fahrerlaubnisbehörde
ein fachärztliches Gutachten zur Abklärung des tatsächlichen
Konsumverhaltens anordnen und bei Verweigerung desselben die Fahrerlaubnis
entziehen. |
| |
VGH
Mannheim |
16.05.2007 |
10
S 608 / 07 |
Drogen
- "... Die Art und Weise des Konsums von Cannabis - hier
die behauptete Einnahme im puren Zustand durch eine Pfeife - ist für
die Frage des Trennungsvermögens ebenso ohne Belang wie sonstige
Begleitumstände, hier die Durchführung einer Fastenkur oder
der Umstand, dass im ärztlichen Bericht über die Blutentnahme
dem Betroffenen insgesamt ein unauffälliges Verhalten bescheinigt
wird. Denn von einem ausreichenden Trennungsvermögen, das eine gelegentliche
Einnahme von Cannabis im Hinblick auf die Verkehrssicherheit noch hinnehmbar
erscheinen lässt, kann nur gesprochen werden, wenn der Konsument
Fahren und Konsum in einer Weise trennt, dass eine Beeinträchtigung
seiner verkehrsrelevanten Eigenschaften durch die Einnahme von Cannabis
unter keinen Umständen eintreten kann
.." |
 |
VG Gelsenkirchen |
16.05.2007 |
7
L 403/07 |
Drogen
- Passivrauchen führt nicht zu einer Beeinträchtigung der relevanten
Blut- und Urinkonzentrationen. |
 |
VG Gelsenkirchen |
16.05.2007 |
7
L 402/07 |
Drogen
- Ab 1 ng/ml THC kann von der Beeinträchtigung der Fahreignung ausgegangen
werden . Der Wert von 100 ng/g THC-COOh weist zumindest auf einen mehr als
einmaligen Konsum hin. |
 |
OVG Saarland |
03.05.2007 |
1
B 23/07 |
Drogen
- Ab einem Wert von 2 ng/ml kann von einem Cannabiseinfluss der Kraftfahreignung
ausgegangen werden. Die Anordnung eines Haar- und Urinscreenings innerhalb
einer fachärztlichen Begutachtung ist angemessen.
Verfahren
- Die Auswahl einer bestimmten Begutachtungsstelle für die Haar-
und Urinanalyse ist zulässig, wenn nur diese die entsprechenden forensichen
Standards gewährleistet. Es bleibt dem Betroffenen überlassen
ggf. eine andere Untersuchungsstelle zu benennen, die ebenfalls diese
Standards erfüllt. |
 |
VG
Chemnitz |
02.05.2007 |
2
K 272/07 |
Drogen
- |
 |
VG
Augsburg |
26.04.2007 |
Au
3 K 06.00912 |
Drogen
- Der Nachweis des gelegentlichen Konsums und ein auf Kokain positiver Drogenschnelltest
ist ausreichend um gemäß Anlage 4 Nr.9.2.2 (gelegentlicher Konsum
und Konsum anderer psychoaktiv wirkender Stoffe) Bedenken an der Eignung
eines Fahrerlaubnisinhabers zu begründen und eine med.-psy. Begutachtung
anzuordnen. |
 |
VG München |
23.04.2007 |
M
6a S 07.1269 |
Drogen
- Die Tatsache eines 2-3maligen Konsums von Cannabis und der Beruf eines
Busfahrers, der fast täglich beruflich im Einsatz ist rechtfertigt
die Überprüfung der Eignung, da es fraglich erscheint, dass
der Betroffene nicht unter Cannabiseinfluss ein Fahrzeug führt. Die
Anordnung einer med.-psy. Begutachtung ist in dieser Konstellation ermessensfehlerfrei.
Verfahren
- Eine Bindungswirkung der Verwaltung nach § 3 Abs.3 StVG liegt nicht
vor, wenn in einem Straf-Verfahren wegen Anbau, Herstellung und Handeltreibens
mit Betäubungsmitten keine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht
kommen kann, da kein Fahrzeug zum Transport im Einsatz war. |
 |
VG Neustadt |
16.04.2007 |
3
K 1779/06 |
Drogen
-Die Regelungen der Anlage 4 Nr. 9.2.1 und Nr. 9.2.2 der FeV finden auch
Anwendung für das Führen von erlaubnisfreien Kraftfahrzeugen.
Bei Vorliegen eines THC-COOH-Wertes von 284 ng/ml ist von regelmäßigem
Konsum von Cannabis auszugehen und das Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge
nach § 3 Abs.1 FeV zu untersagen |
| |
VG
Schleswig |
16.04.2007 |
3
B 40 / 07 |
Drogen
- 81 ng/ml THC-COOH weisen auf gelegentlichen Cannabiskonsum hin |
| |
VGH
München |
29.03.2007 |
11
CS 06.2913 |
Drogen
- Abhängigkeit von Cannabis
Verfahren - Der Ablauf der " verfahrensrechtlichen
Jahresfrist" hinderte die Entziehung der Fahrerlaubnis ohne Überprüfung
der Eignung durch eine med.-psy. Begutachtung.
Zwischen der Aufforderung zur Urinabgabe und der Abgabe dürfen maximal
2 Tage liegen um einer temporären Abstinenz vorzubeugen.
Anmerkung: Hier finden sich umfangreiche Angaben zur Aussagekraft
von Drogenschnelltests und Anforderungen an Drogenscreenings. |
 |
VG Saarlouis |
16.03.2007 |
10 L 102/07 |
Drogen
- |
| |
OVG
Münster |
15.03.2007 |
16
A 4487/04 |
Drogen
- Der Erwerb von ca. 40 Konsumeinheiten Cannabis lassen Bedenken hinsichtlich
regelmäßigen Konsums von Cannabis zu
Anmerkung: Diese Entscheidung enthält interessante
Ausführungen zum Thema "Brutto- / Nettogewicht" und wie
Mengen in Konsumeinheiten umgerechnet werden können. |
| |
OVG
Münster |
15.03.2007 |
16
A 3899/05 |
Drogen
- Der Erwerb von ca. 50 Konsumeinheiten Cannabis lassen Bedenken hinsichtlich
regelmäßigen Konsums von Cannabis zu
Anmerkung: Auch diese Entscheidung enthält interessante
Ausführungen zum Thema "Brutto- / Nettogewicht" und wie
Mengen in Konsumeinheiten umgerechnet werden können. |
 |
VGH München |
14.03.2007 |
11
CS 06.2043 |
Drogen
- Der Nachweis des gelegentlichen Konsums und ein auf Kokain positiver Drogenschnelltest
ist ausreichend um gemäß Anlage 4 Nr.9.2.2 (gelegentlicher Konsum
und Konsum anderer psychoaktiv wirkender Stoffe) Bedenken an der Eignung
eines Fahrerlaubnisinhabers zu begründen und eine med.-psy. Begutachtung
anzuordnen. |
 |
VG Ansbach |
07.03.2007 |
AN
10 K 06.03913 |
Drogen
- Auszug: "...Soweit der Kläger hierzu vorbringt,
dass ihm dies schon wegen der in den Begutachtungsleitlinien enthaltenen
Fristen (für Abstinenznachweisdauer bzw. für die vorzulegenden
Untersuchungsergebnisse) nicht möglich sei, geht der Kläger von
dem unzutreffenden Ansatz aus, dass einem Betroffenen die Fristen und Bedingungen
einzuräumen seien, welche eine positive Begutachtung nicht von vorneherein
ausschließen. Es mag zwar durchaus sein, dass eine positive Begutachtung
in derartigen Fällen grundsätzlich und auch für den Kläger
unter anderem erst nach einem Nachweis einer längeren Abstinenzzeit
möglich sein wird. Hierauf - und somit auf eine künftige Eignung
- ist jedoch nicht abzustellen, sondern auf eine zur Anordnung zeitnahe
Erfassung des Eignungsstatus des Betroffenen. ..." |
 |
OVG Münster |
06.03.2007 |
16
B 332/07 |
Drogen
- Zur Bewertung des einmaligen Konsum von Drogen außer Cannabis |
 |
OVG Magdeburg |
28.02.2007 |
1
M 219/06 |
Drogen
- Erfolgt ein Drogenkonsum nach substanziierten Einlassungen des Betroffenen
unwissentlich, darf nicht vom Regelfall der Ungeeignetheit ausgegangen
werden. Vor allem dann nicht, wenn diese Angaben unmittelbar bei der Vernehmung
auf der Polizeidienststelle gemacht werden. |
 |
VGH München
|
27.02.2007 |
11
CS 06.3132 |
Drogen
- Zur Gutachtenanordnung beim Konsum harter Drogen in der Beurteilung einer
Fristsetzung zur Beibringung der erforderlichen med.-psy. Begutachtung |
| |
VG
Ansbach |
26.02.2007 |
AN
10 K 06.02345 |
Drogen
- Aus einem Wert von 107 ng/ml ergibt sich der gelegentliche Konsum von
Cannabis.
Anmerkung: Zugrunde gelegt wird in diesem Fall die Auffassung
des VGH München, daß erst ab 100 ng/ml von einem gelegentlichen
Konsum ausgegangen werden kann. |
| |
VGH
Mannheim |
21.02.2007 |
10
S 2302/06 |
Drogen
- 58,8 ng/ml THC-COOH stellen keine verläßliche Aussage über
die Möglichkeit eines gelegentlichen Konsums von Cannabis dar. Erkenntnisse
aus früheren Jahren (10 Jahre zurückliegend) über mehrere
zurückliegende Feststellungen bzgl. Cannabiskonsum und vorliegenden
Zweifeln an einer langjährigen vollständigen Abstinenz führen
in der Gesamtschau zur Einschätzung des gelegentlichen Konsums |
 |
VG München |
19.02.2007 |
M
6b S 07.311 |
Drogen
- Der einmalige Konsum von sogenannten harten Drogen rechtfertigt die Annahme
der Ungeeignetheit innerhalb eines Jahres nach dem letzten Konsum und im
Anschluss die Eignungsüberprüfung durch eine med.-psy. Begutachtung |
 |
VG Gelsenkirchen |
14.02.2007 |
7
L 63/07 |
Drogen
- Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Cannabis begründet die
fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Anmerkung: Auch in dieser Entscheidung ist nicht nachzuvollziehen, warum
das entscheidende Gericht hier von gelegentlichem Konsum ausgeht. |
| |
VG
Gelsenkirchen |
14.02.2007 |
7
L 61 / 07 |
Drogen
- Einen passiver Konsum von Cannabis und Kokain (165 ng/ml) durch einen
20minütigen Aufenthalt in einer Toilette einer türkischen Teestube
bzw. ein mehrstündiger Aufenthalt in einem Pkw mit zwei Arbeitskollegen,
welche die ganze Zeit geraucht haben zu erklären, geht ins Leere. |
 |
VG Leipzig |
13.02.2007 |
1
K 1547/06 |
Drogen
- Macht ein Methadonsubstituierter nachvollziehbar und substanziiert geltend
, daß er ein Ausnahmefall nach den Begutachtungs-Leitlinien darstellt,
kann die Fahrerlaubnisbehörde nicht sofort von der Ungeeignetheit ausgehen,
sondern ist gehalten die Einlassungen des Betroffenen durch eine med.-psy.
Begutachtung zu überprüfen.
Anmerkung: Das VG Leipzig hat sich in dieser Entscheidung
sehr ausführlich und nachvollziehbar zur Abwägung bei Methadonsubstitutionen
geäußert und dargelegt unter welchen Voraussetzungen nicht grundsätzlich
von der Ungeeignetheit aufgrund des Konsums eines Betäubungsmittels
ausgegangen werden darf.
Verfahren - Eine Empfangsbestätigung mit einem Verzicht
auf Rechtsmittel zu versehen ist zum einen als fragwürdig anzusehen,
zum anderen kann ein Betroffener hier Inhaltsirrtum geltend machen |
| |
VG
Regensburg |
12.02.2007 |
RO
5 K 06.2164 |
Drogen
- Alleine der Nachweis einer einjährigen Abstinenz nach regelmäßigem
Cannabiskonsum reicht als Eignungsnachweis nicht aus. Es bedarf hinsichtlich
des Prognoseerfordernisses einer med.-psy. Begutachtung, auch wenn im
Vorfeld ein fachärztliches Gutachten einen aktuellen Konsum verneint. |
 |
VG
Schleswig |
12.02.2007 |
3
B 12 / 07 |
Drogen
- und wieder setzt sich ein Gericht mit der Bewertung des gelegentlichen
Konsums und den damit ggf. erforderlichen Aufklärungsmaßnahmen
auseinander |
 |
VG Neustadt
|
09.02.2007 |
3
L 99 / 07 |
Drogen
- Die Einlassung nur einen "harmlosen Muntermacher" konsumiert
haben zu wollen, ist im Entziehungsverfahren wegen Kokainkonsums als Schutzbehauptung
zu bewerten |
 |
VG Gelsenkirchen |
07.02.2007 |
7
L 68/07 |
Drogen
- Wird unter Cannabiseinfluß ein Kraftfahrzeug geführt steht
die Nichteignung des Betroffenen fest. Dabei kommt es nicht darauf an,
ob der Betroffene auch noch alkoholisiert war oder er regelmäßiger
Konsument ist.
Anmerkung: In dieser Entscheidung findet sich keinerlei
Berücksichtigung der Voraussetzung des gelegentlichen Konsums ? |
| |
VG
Gelsenkirchen |
26.01.2007 |
7
L 14 / 07 |
Drogen
- Bewertung eigener Aussagen zum Konsumverhalten als Schutzbehauptung
|
| |
VG
Gelsenkirchen |
24.01.2007 |
7
L 1808 / 06 |
Drogen
- Der einmalige Konsum von Kokain führt zur Ungeeignetheit zum Führen
von Kraftfahrzeugen |
| |
VG
Freiburg |
22.01.2007 |
1
K 1978 / 06 |
Drogen
- Ausführliche
Darlegung zur Berechnung von Konsumeinheiten |
 |
VG München |
22.01.2007 |
M
6a S 06.4691 |
Drogen
- Eine Fahrt unter Cannabis mit einem THC-Wert über 2,0 ng/ml und die
persönliche Einlassung des gelegentlichen Konsums rechtfertigen die
Anordnung einer med.-psy. Begutachtung wenn der Vorfall länger als
ein Jahr zurückliegt und damit der erforderliche Abstinenzzeitraum
von mindestens 1 Jahr erfüllt sein könnte.
Anmerkung: Daß die Betroffene zusätzlich Diazepam
als Schlaf- bzw. Beruhigungsmittel eingenommen hatte und zum Zeitpunkt der
Blutentnahme noch Restmengen festgestellt wurden finden weder in der Begutachtungs-anordnung
noch in der Gerichtsentscheidung eine Berücksichtigung. |
 |
VG Neustadt
|
03.01.2007 |
3
L 1900 / 06 |
Drogen
- Gelegentlicher Cannabiskonsum wird bei einem Wert zwischen 5,0
ng/ml und 75 ng/ml THC-Carbonsäure und dauernder oder gewohnheitsmäßiger
beziehungsweise regelmäßiger Konsum ab einer THC-Carbonsäure-Konzentration
von 75 ng/ml angenommen
Anmerkung: Das VG Neustadt verweist bei der Einstufung des Konsumverhaltens
aufgrund der THC-COOH-Werte aus dem Verfahren nach § 24a StVG auf
die von Himmelreich veröffentliche Verfahrensweise nach "Daltrup".
|
 |
OVG Koblenz |
02.01.2007 |
10
B 10063/07 |
Drogen
- |
| |
VG
Aachen |
02.01.2007 |
3
L 645 / 06 |
Drogen
- Wenn bei einer Substitutionsbehandlung mit Buprenorphin (Subutex) keine
besonderen Umstände eingebracht werden warum trotzdem im Sinne der
Begutachtungs-Leitlinien eine Fahreignung vorliegen könnte, ist von
Regelfall auszugehen und die Fahrerlaubnis aufgrund des Konsums eines
Betäubungsmittels nach dem Betäubungsmittelgesetzes entsprechend
Anlage 4 Nr.9.1 FeV zu entziehen |
| |
|
2006 |
|
|
| |
VGH
München |
07.12.2006 |
11
CS 06.1350 |
Drogen
- Zur Bewertung des gelegentlichen Konsums |
| |
VG
Freiburg |
06.12.2006 |
1
K 1798 / 06 |
Drogen
- Verdacht auf regelmäßigen Konsum bei Besitz von Cannabisprodukten |
| |
VG
Neustadt |
01.12.2006 |
3
L 1778/06 |
Drogen
- Zu den Modalitäten eines Gutachtens zur Bestimmung des Konsumverhaltens
- Screening und fachärztliches Gutachten |
| |
VGH
München |
20.11.2006 |
11
CS 06.118 |
Drogen
- Wie lange kann ein Konsum von Cannabis zurückliegen, damit noch
von der Gelegentlichkeit ausgegangen werden kann |
| |
OVG
Lüneburg |
08.11.2006 |
12
ME 274/06 |
Drogen
- Regelmäßiger Cannabiskonsum |
| |
VG
Neustadt |
27.10.2006 |
3
L 1596/06 |
Drogen
- Zu den Modalitäten eines Gutachtens zur Bestimmung des Konsumverhaltens
- Screening und fachärztliches Gutachten Verfahren
- Bewertung der Regelungen des § 11 Abs.8 bei der Anordnung von fachärztlichen
Gutachten |
| |
VG
Dessau |
02.10.2006 |
2
B 150/06 |
Drogen
- Der alleinige Besitz von Cannabis rechtfertigt alleine nicht die automatische
Annahme der Ungeeignetheit nach einer zuvor positiven Eignungsaussage
durch ein med.-psy. Gutachten |
| |
VGH
München |
14.09.2006 |
11
CS 06.1475 |
Drogen
- Die Bewertung eines gelegentlichen Konsums von Cannabis bei einer längeren
(1 Jahr) Konsumpause |
| |
VGH
München |
04.09.2006 |
11
CS 05.1579 |
Drogen
- 17 ng/ml reichen nicht aus, um von gelegentlichem Konsum von Cannabis
ausgehen zu können. Zu den Anforderungen an ein fachärztliches
Gutachten zur Statusbestimmung des Konsumverhaltens. |
| |
VGH
München |
16.08.2006 |
11
CS 05.3394 |
Drogen
- Zur Bewertung der THC-Carbonsäure in Bezug auf das Konsumverhalten
|
|
VGH
München |
09.08.2006 |
11
CS 05.2009 |
Drogen
- Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer unter 1,0 ng/ml Blut liegenden
THC-Konzentration; |
| |
VG
Stuttgart |
31.07.2006 |
10
K 2124/06 |
Drogen
- Zur Bewertung des gelegentlichen Konsums in Bezug zur Anlage 4 Nr.9.2.2
- 91,4 ng/ml steht nicht unbedingt für einen gelegentlichen Konsum |
| |
VG
Stuttgart |
27.07.2006 |
10
K 1946/06 |
Drogen
- Die Einlassung , thc-haltige Schokokekse konsumiert zu haben
wird als Schutzbehauptung gewertet. |
| |
OVG
Magdeburg |
18.07.2006 |
1
M 64 / 06 |
Drogen
- Bewertung des gelegentlichen Konsums von Cannabis |
| |
VG
Neustadt |
22.06.2006 |
3
L 916 / 06 |
Drogen
- Annahme des gelegentlichen Konsums bei 885 ng/ml THC-COOH und Entzug
der Fahrerlaubnis nach Anlage 4 Nr.9.2.2 |
| |
VG
Neustadt |
01.06.2006 |
3
L 753 / 06 |
Drogen
- Entzug der Fahrerlaubnis nach Anlage 4 Nr.9.1 i.V. m. § 46 FeVaufgrund
eines acht Monate zurückliegenden Konsum unterschiedlicher Drogen
|
|
VGH
Mannheim |
09.05.2006 |
10
S 530/06 |
Drogen
- das fehlende Trennungsvermögen im Sinne von Nr.9.2.2 der Anlage
4 zur Fahrerlaubnisverordnung nachgewiesen,wenn wie vorliegend, eine THC-Konzentration
von mindestens 1,0 ng/ml festgestellt worden ist. |
| |
VGH
München |
04.04.2006 |
11
CS 05.3214 |
Drogen
- "...Bei Personen, die sich in einer lege artis durchgeführten
Methadonsubstitution befinden kann in Einzelfällen die Fahreignung
zu bejahen sein ..." |
| |
VGH
Mannheim |
27.03.2006 |
10
S 2519/05 |
Drogen
- Fehlendes Trennungsvermögen kann erst ab 1 ng/ml angenommen werden
|
|
OVG
Koblenz |
27.03.2006 |
10
B 10397/06 |
Drogen
- |
|
OVG
Saarlouis |
27.03.2006 |
1
W 12/06 |
Drogen
- Methadon - Zur Feststellung der Eignung bedarf es eines med.-psy. Gutachtens |
| |
VGH
München |
27.03.2006 |
11
CS 05.1559 |
Drogen
- Zur Bewertung von THC-COOH-Werten hinsichtlich der Einstufung ob einmaliger
oder gelegentlicher Konsum vorliegt. |
| |
VG
Meiningen |
17.03.2006 |
2
E 96 / 06 |
Drogen
- Zur Bewertung von THC-COOH-Werten zur Einschätzung des Konsumverhaltens
|
| |
OVG
Koblenz |
09.03.2006 |
10
E 10099/06 |
Drogen
- Voraussetzungen für Anlage 4 Nr.9.2.2 - Anordnung einer med.-psy.
Begutachtung als Eignungsnachweis erforderlich |
| |
VGH
München |
08.03.2006 |
11
CS 05.1572 |
Drogen
- Eignungsausschluss durch den Konsum von MDMA |
| |
VGH
München |
08.03.2006 |
11
CS 05.1678 |
Drogen
- Gelegentlicher Cannabiskonsum - Anordnung fachärztliches Gutachten |
| |
OVG
Lüneburg |
08.03.2006 |
12
ME 53/06 |
Drogen
- Keine Anwendung der Entscheidung des BVerfG hinsichtlich Cannabis auf
sogenannte harte Drogen |
| |
VG
Aachen |
07.03.2006 |
3
L 114 / 06 |
Drogen
- Konsum von Ecstasy ausreichend für Annahme der Ungeeignetheit ohne
Bezug zum Strassenverkehr |
| |
VGH
München |
06.03.2006 |
11
CS 05.1979 |
Drogen
- Heroin |
| |
VGH
München |
23.02.2006 |
11
CS 05.1968 |
Drogen
- Zur Bewertung eines sogenannten unbewußten Konsums von Ecstasy
|
| |
VG
Trier |
22.02.2006 |
2
L 142/06 |
Drogen
- Der einmalige Konsum von Amphetamin und Kokain schließt die Fahreignung
aus. Auch ohne Bezug zum Strassenverkehr. |
| |
VG
Düsseldorf |
15.02.2006 |
6
K 3761 / 05 |
Drogen
- "...Aufgrund der Gesamtumstände des Auffindens des Kokains
am 18. Juni 2003 - Menge der Droge, Versteck in einer Socke des Klägers
- und im Hinblick auf die Einlassung des Klägers vor der Polizei
am 25. Juli 2003 lagen hier Tatsachen vor, die die Annahme begründeten,
dass der Kläger Kokainkonsument war. Für diesen Fall sieht §
14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV zwingend die Anordnung vor, ein ärztliches
Gutachten beizubringen, ohne dass dem Beklagten insoweit ein Ermessensspielraum
eingeräumt ist. ..." |
| |
VGH
München |
14.02.2006 |
11
ZB 05.1406 |
Drogen
- "...Methamphetamin und Amphetamin, die in der dem Kläger am
14. August 2003 entnommenen Blutprobe nachgewiesen wurden, sind Betäubungsmittel
im Sinn des Betäubungsmittelgesetzes (vgl. § 1 Abs. 1 BtmG,
Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtmG). Deshalb kann dahinstehen, ob die
beim Kläger festgestellte Amphetaminkonzentration auf die Einnahme
dieses Betäubungsmittels oder auf die Verstoffwechselung des eingenommenen
Methamphetamins zu Amphetamin zurückzuführen ist. ..."
|
| |
OVG
Koblenz |
14.02.2006 |
10
B 10085/06 |
Drogen
- einmaliger Konsum von Amphetamin reicht aus, um von einer Ungeeignetheit
ausgehen zu können. |
| |
VGH
Mannheim |
10.02.2006 |
10
S 133/06 |
Drogen
- Wenn bei einem Parallelkonsum von Cannabis und Alkohol vom Führen
eines Kraftfahrzeug bewusst Abstand genommen wurde, begründet das
im Sinne der Vorbemerkung Nr. 3 der Anlage 4 zur FeV keine Ausnahme von
der aus Nr. 9.2.2 der Anlage 4 resultierenden fehlenden Fahreignung.
|
| |
VG
Sigmaringen |
09.02.2006 |
7
K 55/06 |
Drogen
- Wurde ein THC-Wert von 2 ng/ml erreicht ist bei einer Fahrt von Eignungszweifeln
auszugehen. |
| |
OVG
Münster |
07.02.2006 |
16
B 1392/05 |
Drogen
- Ausführungen zum 2ng-Grenzwert bei THC im Überprüfungsverfahren
|
| |
VGH
München |
25.01.2006 |
11
CS 05.1711
DAR 07/2006 |
Drogen
- Unterschiedliche Überprüfungsmassnahmen bei 1 oder 2 ng/ml
THC |
| |
VGH
München |
25.01.2006 |
11
CS 05.1453 |
Drogen
- Zur Differenzierung von Cannabis-Konsumverhalten unter Heranziehung
der THC und THC-COOH-Werte |
| |
VG
Freiburg |
09.01.2006 |
1
K 1914/05 |
Drogen
- Zur Problematik der Einschätzung von THC und THC-COOH-Werten zur
Bestimmung des Konsumverhaltens |
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VG
Neustadt |
06.01.2006 |
3
L 2342/05 |
Drogen
- Der einmalige Konsum eines Betäubungsmittel nach dem BtMG rechtfertigt
die Annahme der Ungeeignetheit nach Anlage 4 Nr.9.1 |
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VG
Aachen |
05.01.2006 |
3
L 821 / 05 |
Drogen
- Die Werte im Überprüfungsverfahren NRW können nicht auf
eine tatnahe Blutentnahme übertragen werden. |
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2005 |
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VG
Stuttgart |
23.12.2005 |
10
K 3224 / 05 |
Drogen
- Überprüfung der Eignung / Feststellung der Nichteignung nach
Mischkonsum von Alkohol und Cannabis (Anlage 4 Nr.9.2.2) |
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OVG
Hamburg |
15.12.2005 |
3
Bs 214/05 |
Drogen
- Die gelegentliche Einnahme von Cannabis i.S. des §
14 I 4 FeV liegt schon dann vor, wenn ein einmaliger Konsum dieser Droge
festgestellt worden ist. Die Fahrtüchtigkeit kann schon bei einer
THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blut eingeschränkt sein.
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VG
Neustadt |
15.12.2005 |
3
L 2108/05 |
Drogen
- Allgemeine Ausführungen zum Umgang mit Cannabiskonsum |
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VGH
München |
13.12.2005 |
11
CS 05.1350 |
Drogen
- Bewertung der unwissentlichen Einnahme - Frist zur Beibringung eines
fachärztlichen Gutachtens nach Drogenkonsum |
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OVG
Saarlouis |
12.12.2005 |
1
W 16/05 |
Drogen
- "...Wer Betäubungsmittel eingenommen hat, gewinnt die Eignung
nicht schon mit dem ersten Abstandnehmen von weiterem Konsum zurück.
Ein Nachweis der (wiedererlangten) Eignung setzt nicht nur eine positive
Veränderung der körperlichen Befunde, sondern auch einen stabilen
Einstellungswandel voraus, der es wahrscheinlich macht, dass der Betroffene
auch in Zukunft die notwendige Abstinenz einhält, ..." |
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VG
Stuttgart |
29.11.2005 |
3
K 2989/05 |
Drogen
- 1 ng/ml THC als Voraussetzung für die Eignungsaussage |
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VGH
München |
16.11.2005 |
11
CS 05.1726 |
Drogen
- Berechtigung einer Gutachtensanordnung |
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VGH
München |
17.10.2005 |
11
C 05.1810 |
Drogen
- Die Feststellung von Cannabiskonsum anläßlich einer med.-psy.
Begutachtung mit einer Alkoholmissbrauchsfragestellung begründet
alleine für sich keine Eignungszweifel. |
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OVG
Koblenz |
04.10.2005 |
7
A 10667/05 |
Drogen
- bereits der einmalige Konsm von Amphetamin und Führen eines Kraftfahrzeuges
führt zur Ungeeignetheit nach Anlage 4 Nr. 9.1. |
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VG
Sigmaringen |
30.09.2005 |
9
K 394 / 04 |
Drogen
- Zumindest ab einem Grnzwert von 1 ng/ml kann von einem mangelnden Trennungsvermögen
ausgegangen werden. |
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OVG
Saarlouis |
20.09.2005 |
1
W 12/05 |
Drogen
- |
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VGH
Mannheim |
12.09.2005 |
10
S 1642 / 05 |
Drogen
- Ab einer THC-Konzentration von 2 ng/ml ist von einer Beeinträchtigungsmöglichkeit
beim Führen eines Fahrzeuges auszugehen. |
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VG
Münster |
01.09.2005 |
10
K 316 / 05 |
Drogen
- Der Besitz von 12 gr. Cannabis begründet Eignungsbedenken hinsichtlich
des regelmäßigen Konsums von Cannabis |
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VG
Neustadt |
24.08.2005 |
3
L 1279 / 05 |
Drogen
- 1 ng/ml THC als unterer Wert als Hinweis auf mangelndes Trennungsvermögen
- Anwendung der "Daltrup-Tabelle" für die Bewertung der
THC-COOH-Werte eines Verfahrens nach § 24a StVG |
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VG
Schleswig |
18.08.2005 |
3
B 155 / 05 |
Drogen
- 1 ng/ml THC als unterer Wert als Hinweis auf mangelndes Trennungsvermögen
- "Einschätzung von Passivrauchen" |
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VG
Neustadt |
16.08.2005 |
3
L 1311 / 05 |
Drogen
- Bewertung der Rücknahme einer Aussage aus dem Strafverfahren im
verwalt.-rechtl. Entziehungsverfahren. Einmaliger Konsum vom Amphetamin
nach einer med.-psy. Begutachtung |
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VG
Neustadt |
12.08.2005 |
3
L 1230 / 05 |
Drogen
- Eignungsnachweis nach Drogenkonsum entsprechend
§ 14 Abs.2 FeV nur durch eine med.-psy. Begutachtung möglich |
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VG
Wiesbaden |
25.07.2005 |
7
G 746/05 |
Drogen
- Entzug nach einmaligem Konsum von Amphetamin und Führen eines Kraftfahrzeuges
bestätigt. |
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OVG
Koblenz |
22.07.2005 |
7
B 10822 / 05 |
Drogen
- Einmaliger Konsum von Amphetamin und Ausfallerscheinungen beim Führen
eines Fahrzeuges führen zur Entziehung der Fahrerlaubnis |
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VG
Neustadt |
14.07.2005 |
3
L 1090 / 05 |
Drogen
- Verwertung von Aussagen / Grundlage für die Anordnung eines fachärztlichen
Gutachtens |
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VG
Kassel |
06.07.2005 |
2
G 915 / 05 |
Drogen
- Ausreichende und nachvollziehbare Angaben der Betroffenen sind ausreichend
um darauf eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu stützen. |
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OVG
Hamburg |
23.06.2005 |
3
Bs 87 / 05 |
Drogen
- Der einmalige Konsum von Cannabis ist unter dem gelegentlichen zu subsumieren.
Die Anordnung eines vorgeschobenen Drogenscreenings als Bestandteil eines
Gutachtens ist zulässig. |
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VG
Frankfurt |
22.06.2005 |
12
E 1471/05 |
Drogen
- Belassung einer Fahrerlaubnis nach Kursempfehlung DRUGS und anschl.
Entzug der FE wegen Fahrt unter Cannabis in der Kontrollphase |
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OVG
Hamburg |
20.06.2005 |
3
Bs 72 / 05 |
Drogen
- Mofauntersagung aufgrund Cannabiskonsum - Bewertung der Anlage 4 hinsichtlich
der Eignung zum Führen von Mofa |
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VGH
München |
20.06.2005 |
11
CS 05.43 |
Drogen - Unterschiedliche Behandlung von Cannabis- und Alkoholauffälligen |
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OVG
Koblenz |
20.06.2005 |
7
B 10615 / 05 |
Drogen
- Bewertung von Ausfallerscheinungen beim Führen eines Kfz unter
dem Nachweis von Amphetamin |
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VG
Neustadt |
13.06.2005 |
3
K 417 / 05 |
Drogen
- Die Feststellung von 500 ng/ml THC-COOH rechtfertigt die Annahme des
gelegentlichen Cannabiskonsums |
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BVerwG |
09.06.2005 |
3
C 21.04 |
Drogen
- Anwendung des § 65 Abs.9 zum Thema Tilgung und Verwertung
von Eintragungen |
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BVerwG |
09.06.2005 |
3
C 25.04 |
Drogen
- Rückwirkende Anordnung einer MPU |
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VG
München |
08.06.2005 |
M
6b S 05.1905 |
Drogen
- |
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OVG
Schleswig |
07.06.2005 |
4
MB 49 / 05 |
Drogen
- |
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OVG
Schleswig |
06.06.2005 |
4
LB 10 / 04 |
Drogen
- Zur Frage welche Tatsachen zur Bewertung eines Konsumverhaltens herangezogen
werden können. Bezug zur Tatsache, dass der Betroffene gewerbsmäßig
auf seinen Führerschein angewiesen ist |
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VG
Neustadt |
30.05.2005 |
3
L 844 / 05 |
Drogen
- Der einmalige Konsum von Amphetamin ist für die Annahme der Ungeeignetheit
nach Anlage 4 Nr.9.2.2 ausreichend |
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VGH
München |
30.05.2005 |
11
CS 04.1767 |
Drogen
- Keine Ungleichbehandlung zwischen Drogen und Alkohol |
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VG
Augsburg |
25.05.2005 |
Au
3 S 05.413 |
Drogen
- Cannabis, Bewertung des THC-COOH-Wertes entgegen der Auffassung des
VGH München |
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VG
Neustadt |
23.05.2005 |
3
K 213 / 05 |
Drogen
- Der Konsum von Amphentamin rechtfertigt die Annahme der Ungeeignetheit
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VG
Frankfurt |
18.05.2005 |
6
E 6836/04 |
Drogen
- Zu den Voraussetzungen der Annahme des gelegentlichen Konsums von Cannabis
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VGH
München |
13.05.2005 |
11
CS 05.77 |
Drogen
- Cannabis, weitere Tatsachen im Sinne des § 14 Abs.1 Satz 4 FeV
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OVG
Schleswig |
09.05.2005 |
4
MB 43/05 |
Drogen
- Bereits die erstmalige Auffälligkeit unter Cannabis im Strassenverkehr
begründet zumindest Eignungszweifel |
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VGH
München |
09.05.2005 |
11
CS 04.2526 |
Drogen
- Einjahresfiktion Eignung |
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VG
Sigmaringen |
05.04.2005 |
7
K ????/04 |
Drogen
- Umfangreiche Darstellung zur Bewertung des Konsumverhaltens bei Cannabis
anhand der zugrundeliegenden THC-COOH-Werte |
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VG
Ansbach |
31.03.2005 |
AN
10 S 05.00773 |
Drogen
- Für den Eignungsausschluss nach §§ 46 Abs. 1 Satz 2 FeV
i. V. m. Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV genügt bereits der Nachweis
des einmaligen Konsums eines im Betäubungsmittelgesetz angeführten
Rauschmittels (außer Cannabis). |
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VGH
München |
21.03.2005 |
11
CS 04.2334 |
Drogen
- Verwertbarkeit von Drogenschnelltests im Entziehungsverfahren wenn andere
Tatsachen (eigene Aussagen / Besitz / Konsumgegenstände) einen entsprechenden
Betäubungsmittelkonsum untermauern |
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OVG
Bremen |
16.03.2005 |
1
S 58 / 05 |
Drogen
- Ungeeignetheit aufgrund Methadonsubstitution |
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VG
Freiburg |
01.03.2005 |
1
K 151 / 05 |
Drogen
- Zur Bewertung eines Drogengutachtens |
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VG
Braunschweig |
23.02.2005 |
6
B 66 / 05 |
Drogen
- Zur Bewertung der Vorbemerkungen zur Anlage 4 |
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VGH
München |
21.02.2005 |
11
CS 04.3526 |
Drogen
- Zur Bewertung von ärztlich festgestellten Auffälligkeiten
bei der Blutentnahme und eine n THC-Wert >
1 ng/ml |
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VG
Bayreuth |
15.02.2005 |
B
1 K 04.862 |
Drogen
-Gute Ausführungen zur stufenweisen Herangehensweise an die Überprüfung
der Eignung bei den Fällen nach Anlage 4 Nr.9.2.2 -> Reihenfolge
fachärztliches Gutachten zur Bestandsaufnahme und bei der Feststellung
des gelegentlichen Konsums die nachfolgende Aufforderung zur MPU zur Abklärung
des erforderlichen Trennungsvermögens. |
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VG
Neustadt |
28.01.2005 |
3
L 121 / 05 |
Drogen
- Eignungsnachweis bei vorliegendem nicht nachvollziehbarem Gutachten |
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VGH
München |
14.01.2005 |
11
CS 04.3119 |
Drogen
- Cannabis |
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VG
München |
10.01.2005 |
M
6a S 04.5879 |
Drogen
- Überprüfung von Methadon-Substituierten |
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VG
Neustadt |
03.01.2005 |
3
L 2790/04 |
Drogen
- Einmaliger Konsum |
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