Übersicht Fundstellen Urteile/Beschlüsse Eignung § 3 und 11 FeV - Stand 13.07.2009

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Gericht Datum Aktenzeichen Fundstelle Inhaltsbeschreibung
       
2009
 
VG Giessen 26.04.2010 6 L 663/10   Eignung § 11 FeV - Überprüfung Fahrradfahrer
VG Kassel 18.02.2010 2 K 226/09   Eignung § 12 FeV - Versagung der FE wegen nichtausreichendem Gesichtsfeld
VGH München 08.02.2010 11 C 09 2200   Eignung §§ 3 / 11 FeV - Gleichzeitige Untersagung des Führens von Fahrzeugen und Entzug der Fahrerlaubnis nach Gutachtenverweigerung
VG Neustadt 07.07.2009 3 L 576/09   Eignung § 11 FeV - Das Bekanntwerden weiterer Geschwindigkeitsüberschreitungen nach einer positiven med.-psy. Begutachtung (Untersuchungsanlass waren zahlreiche Geschwindigkeitsüberschreitungen) rechtfertigen die Entziehung der Fahrerlaubnis insbesondere dann, wenn eine dieser Verstöße unmittelbar vor der Begutachtung stattgefunden hat und dem Gutachter verschwiegen wurde.
OVG Koblenz 27.05.2009 10 B 10387/09   Eignung § 11 FeV - Zur zeitgleichen Anwendung der Regelungen des § 11 FeV und § 4 StVG
VGH München 14.04.2009 11 CS 08.3428   Eignung §§ 3 / 11 FeV - An die Begutachtung eines auffälligen Fahrradfahrers sind unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Eignung zum Führen von Fahrzeugen oder fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen zu stellen
VG Neustadt 24.03.2009 3 L 210/09   Eignung § 11 FeV - Zwei erhebliche ( + 70 km/h + 43 km/h) und eine weniger erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen unter Zugrundelegung der Analyse der Unfallgeschehen in dem Geschwindigkeitsüberschreitungen als häufigste Ursache für Verkehrsunfälle festgestellt werden für die Anordnung einer med-psy. Begutachtung neben den Regelungen des § 4 StVG.
VG München 17.03.2009 M 1 S 09.555   Eignung § 11 FeV - Fragestellung bei der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei Zweifeln an der "charakterlichen" Eignung
VG München 17.03.2009 M 1 K 08.5302   Eignung § 11 FeV - Zwei - selbst erhebliche - Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne daß besondere Begleitumstände (rücksichtloses Fahrverhalten / Unübersichtlichkeit / Verkehrsaufkommen / Sichtverhältnisse ) oder "wilde Raserei" vorgelgen haben rechtfertigen keine Eignungsüberprüfung neben den Regelungen des Mehrfachtäterpunktesystems
OVG Koblenz 12.02.2009 10 B 10092/09   Eignung § 11 FeV - Eine erhebliche Verkehrszuwiderhandlung ( Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Motorrad) kann Eignungsbedenken begründen, die nur durch ein med.-psy. Gutachten ausgeräumt werden können.
       
2008
 
           
VG Neustadt 15.12.2008 3 L 1361/08   Eignung § 11 FeV - Eine erhebliche Verkehrszuwiderhandlung ( Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Motorrad) kann Eignungsbedenken begründen, die nur durch ein med.-psy. Gutachten ausgeräumt werden können.
Anmerkung:
Das Verwaltungsgericht läßt sich hier ausführlich über die Bewerung von Aussagen des Betroffenen aus, die der Betroffene er Polizei gegenüber gamacht hat und anschließend bestreitet.
  VG München 25.11.2008 M 6a S 08.3025   Eignung § 11 FeV - Zwei erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen nach einer Trunkenheitsfahrt (1,68 %o)und einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort rechtfertigen die erneute Anordnung einer med.-psy. Begutachtung nach § 11 FeV
OVG Lüneburg 15.10.2008 12 ME 254/08   Eignung § 11 FeV - auch außerhalb des Punktsystems des § 4 Abs. 3 StVG kann eine tateinheitliche Begehung erheblicher Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und eine Missachtung eines Überholverbotes Eignungsbedenken begründen
       
2007
 
VG Saarlouis 02.05.2007 10 K 62/07   Eignung § 11 FeV - Unter den Begriff der "Eignung" fällt auch die persönliche Zuverlässigkeit als Ausdruck gesteigerter charakterlicher Eignung. Die Anordnung einer med-psy. Begutachtung oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen erheblicher Verkehrsverstöße stellt keine Umgehung der Regelunen des "Punktesystems" dar und ist zulässig.
OVG Berlin-Brandenburg 10.12.2007 1 S 145/07   Eignung § 11 FeV - bei der Überprüfung der Eignung ist erst dann eine Aussagekraft hinsichtlich einer Häufung geringfügiger Verkehrsverstöße gegeben, wenn auf ein Jahr gesehen nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verstoß zur Anzeige gelangt.
Ansonsten kommt es stets auf eine einzelfallbezogene Gesamtbewertung aller eignungsrelevanten Umstände, gegebenenfalls unter Berücksichtigung sonstiger Vorbelastungen des Betroffenen, an.
       
2006
 
OVG Lüneburg 21.11.2006 12 ME 354/06 NJW 2007, 313 Eignung § 11 FeV - Zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen können im Zusammenhang mit bestimmten Begleitumständen die Anordnung einer med-psy. Begutachtung nach § 11 FeV neben dem Mehrfachtäterpunktessystem rechtfertigen.
VG Stade 13.01.1999 3 F 82/98   Eignung § 11 FeV - Altersüberprüfung
       
2005
 
           
       
2004
 
           
       
2003
 
OVG Greifswald
07.11.2003
1 M 205/03
 
Eignung § 11 FeV - Zur parrallelen Anwendung der § 11 FeV und § 4 StVG
OVG Bremen 09.01.1990 1 B 108/89   Eignung § 3 FeV - Ermessensentscheidung bei der Verhängung eines Radfahrverbots erforderlich
           
       

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