Übersicht Fundstellen Urteile/Beschlüsse zur ausländischen Fahrerlaubnis - Stand 18.06.2011

Gericht Datum Aktenzeichen Fundstelle Inhaltsbeschreibung
  EU-GH    
 
       
2011
 
           
VGH München 03.05.2011 11 CS 10.2938   ausl. FE - Berechtigung eines umgetauschten gefälschten Führerscheins
           
OLG Oldenburg 16.03.2011 1 Ss 32/11   ausl. FE - Vorgetäuschter Studienaufenthalt
           
VGH München 28.02.2011 11 CS 10.2648   ausl. FE -
VG Neustadt 21.02.2011 3 L 125/11   ausl. FE -
VGH München 17.02.2011 11 CE 10.3110   ausl. FE -
VG Saarland 09.02.2011 10 L 16/11   ausl. FE -
OLG Koblenz 07.02.2011 2 Ss 222/10   ausl. FE -
           
       
2010
 
VGH München 21.10.2011 11 CE 10.1480   ausl. FE - Zur Definition des Studentenbegriffs
OLG Koblenz 21.10.2010 2 Ss 206/10   ausl. FE - Zur Bewertung des Verbotsirrtums
OVG Lüneburg 23.08.2010 12 ME 138/10   ausl. FE -
OVG Koblenz 12.08.2010 10 A 10093/10   ausl.FE -
OVG Lüneburg 11.08.2010 12 ME 130/10   ausl. FE -
OVG Saarlouis 28.07.2010 1 A 185/10   ausl. FE -
OVG Koblenz 18.06.2010 10 A 10411/10   ausl. FE - Nachfragerecht beim Ausstellungsstaat
OVG Saarlouis 16.06.2010 1 B 204/10   ausl. FE - OVG hebt die Entscheidung des VG Saarlouis vom 27.05.2010 auf
VG Saarlouis 27.05.2010 10 L 231/10   ausl. FE - Artikel 13 Abs. 2 der 3.FS-Richtlinie hindert nicht die Anwendung von Artikel 11 Abs. 4.- Zur Bewertung der Anordnung einer sofortigen Vollziehung in einem Feststellungsbescheid
VG Saarlouis 30.04.2010 10 L 230/10   ausl. FE -
BVerwG 28.04.2010 3 C 2-10   ausl. FE -
OVG Koblenz 28.04.2010 10 B 10424/10   ausl. FE - Ein Feststellungsbescheid ist nicht grundsätzlich erforderlich. Die unbelegte Aussage eines Polizeikommisars, dass nach Aussage der tschechischen Kollegen der Antragsteller nicht in der Tschechischen Republik mit Wohnsitz gemeldet war oder ist kann nicht als "unbestreitbare Information" verwertet werden.
VG Göttingen 26.04.2010 1 B 39/10   ausl. FE -
OVG Koblenz 23.04.2010 10 A 11232/09   ausl. FE - Umdeutung eines Entziehungs- in einen Feststellungsbescheid ist nicht zulässig
OVG Lüneburg 06.04.2010 12 ME 30/10   ausl. FE - wenn eine Fahrerlaubnis innerhalb der EU "umgetauscht" wird und die umzutauschende Fahrerlaubnis (hier eine russ. FE) während einer Sperrfrist erteilt wird, dann ist die erteilte EU-Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen.
-> Hinweis auf Artikel 11 Nr.6 der 3. FS-Richtlinie!
VGH München 29.03.2010 11 CE 10.28   ausl. FE -
VGH München 25.03.2010 11 CS 09.2887   ausl. FE - Der VGH setzt sich u.a. mit der Auffassung des OVG Münster hinsichtlich der einzelfallbezogener Prüfung auseinander und lagt dar, warum dieser Auffassung seiner Meinung nach nicht gefolgt werden kann
VG Mainz 22.03.2010 3 L 123/10   ausl. FE -
OVG Koblenz 18.03.2010 10 A 11244/09   ausl. FE - Ein isolierter Verstoß nach § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV gegen das Wohnsitzprinzip ist nicht ausreichend um eine EU-/EWR-Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen.
OVG Hamburg 10.03.2010 3 Bs 123/09  

ausl. FE - Informationen aus dem tschechischen Führerscheinregister können von der Verwaltungsbehörde als "unbestreitbare Informationen" verwendet werden.
Ein Ersatzführerschein ist nicht als "Erteilung einer Fahrerlaubnis" zu qualifizieren.

BVerwG 25.02.2010 3 C 16/09   ausl. FE - Das BverwG stellt klar, was unter "unbestreitbaren Informationen" zu verstehen ist. Behörden und Gerichte haben ein Recht auf (ggf. nachträgliche) Einholung der Informationen und der Ausstellungsstaat ist entsprechend Artikel 12 der 3.EU-FS-Richtlinie verpflichtet diese Informationen zu geben.
BVerwG 25.02.2010 3 C 15/09   ausl. FE - Das BverwG stellt klar, was unter "unbestreitbaren Informationen" zu verstehen ist. Behörden und Gerichte haben ein Recht auf (ggf. nachträgliche) Einholung der Informationen und der Ausstellungsstaat ist entsprechend Artikel 12 der 3.EU-FS-Richtlinie verpflichtet diese Informationen zu geben.
VG Neustadt 23.02.2010 3 K 1035/09   ausl. FE -
VGH Mannheim 22.02.2010 10 S 2702/09  

ausl. FE - Eine Anerkennung kann dann abgelehnt werden wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Nr.2 vorliegen. Ansonsten macht das Gericht umfangreiche Ausführungen zur Frage der Bewertung eines Feststellungsbescheides

OVG Koblenz 17.02.2010 10 B 11351/09   ausl. FE -
OVG Bautzen 09.02.2010 3 B 207-08   ausl. FE -
VGH Mannheim 04.02.2010 10 S 2773/09   ausl. FE - Eine umgeschriebene Fahrerlaubnis erfüllt nicht den Status der "Erteilung einer Fahrerlaubnis".
Von einer während einer Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis darf kein Gebrauch gemacht werden.
VG Braunschweig 22.01.2010 6 B 284/09   ausl. FE -
VGH Mannheim 21.01.2010 10 S 2391/09   ausl. FE - § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV. Das Gericht setzt sich in seiner Entscheidung sehr ausführlich mit den Regelungen des Inkrafttretens der einzelnen Teile der 3.EU-FS-Richtlinie auseinander. Artikel 13 Abs.2 hat keinen Bezug zu Artikel 11 Abs. 4 der Richtlinie
VG München 21.01.2010 M 6a E 09.5790   ausl. FE - Entscheidend hinsichtlich des Inkrafttretens von Artikel 11 Abs.4 der 3. FS-Rcihtlinie bzw. § 28 Abs.4 FeV ist nicht eine abgelegte Prüfung, sondern die Ausstellung des Führerscheins. -
OVG Münster 20.01.2010 16 B 814/09   ausl. FE -
VGH München 18.01.2010 11 ZB 09.119   ausl. FE -
OVG Münster 12.01.2010 16 B 1413/09  

ausl. FE - Aussagen von Betroffenen hinsichtlich Ihres nicht vorhandenen Wohnsitzes im Ausland dürfen als "unbestreitbare Informationen " herangezogen werden. Die zugrundeliegende Fahrerlaubnis wurde hier nach dem 19.01.2009 im EU-Ausland erteilt.
Anmerkung:
Diese Auffassung der Bewertung der "unbestreitbaren Informationen" wurde vom BVerwG aufgehoben.

       
2009
 
VGH München 28.12.2009 11 CS 09.1698   ausl. FE - Es ist unerheblich, wann das Wohnsitzprinzip in Tschechien eingeführt wurde.
§ 28 Abs. 4 Nr.2 FeV ist auch auf vor dem 19.01.2009 ausgestellte Führerscheine anzuwenden.
VGH München 21.12.2009 11 CS 09.1791   ausl. FE - Die Regelung des Artikel 13 Abs. 2 bezieht sich auf die Umsetzung von Artikel 7 Abs. 2 hinsichtlich der Gültigkeitsdauer von Führerscheinen.
OVG Koblenz 09.12.2009 10 B 11127/09   ausl. FE ---
VGH Kassel 04.12.2009 2 B 2138/09   ausl. FE - Artikel 13 Abs.2 hat keinen Bezug zu Artikel 11 Abs.4 der Richtlinie.
Die Sachverhalte des § 28 Abs. 4 Nr. 1 und 2 müssen kumulativ vorliegen.
VG Koblenz 03.12.2009 5 L 1246/09   ausl. FE -
OVG Saarlouis 02.12.2009 1 A 358/09   ausl. FE - Das OVG legt eindeutige Kriterien fest, was als "unbetreitbare Informationen " zu bewerten ist . Die Sachverhalte des § 28 Abs. 4 Nr. 1 und 2 müssen kumulativ vorliegen.
VG Gelsenkirchen 23.11.2009 9 L 971/09   ausl. FE -
VGH München 19.11.2009 11 ZB 09.1358   ausl. FE - Die Aufhebung eines Aberkennungsbescheides ist nicht mit der Anerkennung nach
§ 28 Abs. 5 FeV gleichzusetzen
OVG Berlin-Brand. 16.11.2009 1 N 26.09   ausl. FE - Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen.
VGH München 12.11.2009 11 CS 09.2460   ausl. FE - Die Sachverhalte des § 28 Abs. 4 Nr. 1 und 2 müssen kumulativ vorliegen.
VG Kassel 11.11.2009 2 L 1315/09   ausl. FE -
VGH München 10.11.2009 11 CS 09.2082   ausl. FE - Der VGH legt ausführlich dar, warum aus seiner Sicht die jeweiligen Artikel der 3. FS-Richtlinie angewendet werden können
VG Karlsruhe 29.10.2009 5 K 1853/09   ausl. FE -
VGH München 27.10.2009 11 CS 09.1037   ausl. FE - Ein Ersatzdokument - nun mit tschechischem Wohnsitz - erfüllt nicht den Sacherhalt einer Erteilung einer Fahrerlaubnis. Der VGH legt ausführlich dar, wann von einer Erteilung auszugehen ist.
VGH Mannheim 27.10.2009 10 S 2024/09   ausl. FE - Es ist unerheblich, dass das Wohnsitzprinzip in Tschechien erst zum 01.07.2006 eingeführt wurde. Ein zweiter Führerschein, der nur als Ersatzdokument für eine bereits existente Fahrerlaubnis dient erfüllt nicht den Sachverhalt der Erteilung einer Fahrerlaubnis.
OVG Koblenz 23.10.2009 10 B 10917/09   ausl. FE - Das OVG läßt die Frage ob ein Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis in einem Aufnahmestaat als "Erteilung der Fahrerlaubnis" zu werten ist, offen
VG Ansbach 21.10.2009 AN 10 S 09.01799   ausl. FE - ???
VGH München 19.10.2009 11 CS 09.1249   ausl. FE -
VG München 19.10.2009 M 6a K 09.2414   ausl. FE -
OVG Münster 13.10.2009 16 B 1067/09   ausl. FE -
VG Neustadt 08.10.2009 3 L 1034/09   ausl. FE -
VG Gelsenkirchen 02.10.2009 7 L 929/09   ausl. FE
OVG Saarlouis 25.09.2009 1 B 430/09   ausl. FE -
VG Koblenz 22.09.2009 5 L 970/09   ausl. FE -
VG München 21.09.2009 M 6a S 09.3984   ausl. FE -
OVG Koblenz 14.09.2009 10 B 10819/09   ausl. FE -
VG Ansbach 09.09.2009 AN 10 E 09.01418   ausl. FE -
VGH München 03.09.2009 11 CS 09.1789   ausl. FE -
VG Meiningen 25.08.2009 2 E 338/09   ausl. FE -
VG Meiningen 12.08.2009 2 K 56/08   ausl. FE - Vorlagefragen an den EU-GH
VG Neustadt 06.08.2009 3 L 709/09   ausl. FE -
OVG Koblenz 31.07.2009 10 A 10060/09   ausl. FE - Das OVG bewertet die Bedeutung der Einführung der Änderung des § 28 Abs.4 Nr.3 FeV zum 19.01.2009
VG Saarlouis 31.07.2009 10 L 468/09   ausl. FE -
VG Augsburg 29.07.2009 AU 7 S 09.829   ausl. FE -
VGH München 28.07.2009 11 CS 09.1122   ausl. FE -
OVG Koblenz 10.07.2009 10 B 10439/07   ausl. FE -
OVG Koblenz 01.07.2009 10 B 450/09   ausl. FE -
VG Koblenz 01.07.2009 5 K 361/09   ausl. FE -
VGH München 22.06.2009 11 CE 09.965   ausl. FE - Die Rechtsfolgen des § 28 Abs. 4 Nr.2 und 3 sind nicht abhängig vom Erlass eines konstitutiv wirkenden Verwaltungsaktes. Die Nichtanerkennung einer EU/EWR-Fahrerlaubnis ergibt sich automatisch aus den Regelungen des § 28 Abs. 4 FeV.
VG Kassel 22.06.2009 2 L 476/09   ausl. FE - Die Neufassung des § 28 Abs. 3 FeV ist zulässig und eine darauf aufbauende Feststellungsverfügung rechtmäßig
VGH Kassel 18.06.2009 2 B 255/09   ausl. FE - Eine Aberkennung des Rechts, von einer in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen kann nur dann europarechtskonform sein, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen der Nr. 2 und der Nr. 3 des Abs. 4 zumindest teilweise kumulativ gegeben sind. Nur dann kann von den gleichen Sachverhaltsgestaltungen ausgegangen werden, die vom Europäischen Gerichtshof in den Randnummern 69 und 72 der genannten Urteile vom 26. Juni 2008 erörtert wurden
OVG Koblenz 16.06.2009 10 B 10412/09   ausl. FE -
VG Gelsenkirchen 10.06.2009 7 K 6060/08   ausl. FE -
OVG Münster 04.06.2009 16 A 1229/07  

ausl. FE - Grundsätzlich unterliegen Fahrerlaubnisse die vor dem 19.01.2009 erteilt wurden, dem Anerkennungspostulat des EU-GH. Demzufolge ist in diesen Fällen eine Einzelfallentscheidung erforderlich, die zur Entziehung (Aberkennung) einer ausl. Fahrerlaubnis führen kann.
Anmerkung:
Diese Ausführungen des OVG führt in der Praxis dazu, dass bei Fahrerlaubnissen, die vor dem 19.01.2009 erteilt wurden der rechtsmissbräuchliche Erwerb nachgewiesen werden muss, um darauf aufbauend die Entziehung der entsprechenden Fahrerlaubnis zu stützen. Für ab dem 19.01.2009 erteilte Fahrerlaubnisse bedarf es keiner ergänzenden Entscheidung durch die Verwaltungsbehörde

OVG Lüneburg 27.05.2009 12 LC 277/07   ausl. FE - Im Falle eines Rechtsmissbrauchs darf eine Überprüfungsmassnahme eingeleitet werden, auch wenn die auslösenden Taten oder Erkenntnisse zeitlich vor Erteilung der EU-Fahrerlaubnis lagen.
OVG Lüneburg 12.05.2009 12 ME 324/08   ausl. FE - Das OVG führt aus, dass eigene Angaben von Betroffenen, ihren Wohnsitz zum Erteilungsdatum nicht im Erteilungsstaat gehabt zu haben, gleichwertig zu berücksichtigen sind, wie der Eintrag eines deutschen Wohnsitzes im Führerschein.
Anmerkung:
Bedauerlicherweise findet sich in dieser Entscheidung keinerlei Hinweise über die Anwendung der Neuregelung des § 28 Abs.4 FeV zum 19.01.2009 , sondern das Gericht beschränkt sich auf den Sachverhalt des rechtsmissbräuchlichen Erwerbs.
VG Neustadt 11.05.2009 3 K 1052/08   ausl. FE - zur Umdeutung einer Fahrerlaubnisentziehungsverfügung in einen feststellenden Verwaltungsakt; eine mangels ordentlichen Wohnsitzes erteilte EU-Fahrerlaubnis (manifestiert durch den entsprechenden Eintrag eines dt. Wohnsitzes im EU-Führerschein) begründet von Anfang an keine Gültigkeit.
OVG Münster 08.05.2009 16 A 3373/07   ausl. FE - Für Fahrerlaubnisse, die vor dem 19.01.2009 erteilt worden sind, gilt der vom EU-GH geforderte Anerkennungsautomatismus. In allen anderen Fällen ist eine Entscheidung im Einzelfall zu treffen.
Die "Unbestreitbarkeit" von Informationen über einen Wohnsitzverstoß ist ein gleichwertiges Entscheidungskriterium neben dem Eintrag des deutschen Wohnsitzes im Führerschein.
OVG Lüneburg 08.05.2009 12 ME 48/09   ausl. FE - Wird eine EU-Fahrerlaubnis aufgrund eines vorgelegten dt. Führerscheins im Umtauschverfahren erteilt, begründet diese keine Fahrberechtigung im Inland, da es keine Fahrerlaubnis gab, die umgetauscht werden konnte.
OVG Lüneburg 08.05.2009 12 ME 47/09   ausl. FE - Wird ein Führerschein im EU-Ausland zu einem Zeitpunkt umgeschrieben, zu dem die Fahrerlaubnis entzogen war, muss die Fahrerlaubnis nicht anerkannt werden.
VGH München 07.05.2009 11 CE 09.426   ausl. FE - Die Befugnis des Inhabers einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis, von ihr im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, muss nicht durch einen konstitutiv wirkenden Verwaltungsakt aberkannt werden. Die Verwaltungsbehörde darf einen feststellenden Verwaltungsakt erlassen, durch den die fehlende Berechtigung nur mit deklaratorischer Wirkung ausgesprochen werden kann
VGH München 28.04.2009 11 CS 09.350   ausl. FE - Da der deutsche Verordnungsgeber befugt war die Nichtanerkennung ausl. EU-Führerscheine normativ
( 28 Abs.4 FeV) zu regeln, bedarf es keiner Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde im Einzelfall.
VG Meiningen 22.04.2009 2 K 246/08   ausl. FE -
VG Neustadt 16.04.2009 6 L 289/09   ausl. FE -
BVerwG 09.04.2009 3 B 117/08   ausl. FE -Das BVerwG lehnt hier die Revision unter Hinweis auf die Inhalte der Entscheidungen vom 11.12.2008 ab.
BVerwG 09.04.2009 3 B 116/08   ausl. FE -
VG Neustadt 08.04.2009 6 L 285/09   ausl. FE -
VGH München 06.04.2009 11 CS 08.3394   ausl. FE - Erneute Auffälligkeiten nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis können unter Berücksichtigung des Punktesystems nach § 4 StVG zur Entziehung nach § 4 Abs.3 Nr.3 StVG führen.
VGH München 02.04.2009 11 CS 09.292   ausl. FE - Der VGH führt hier im Zusammenhang mit einem Umschreibungsverfahren einer EU-Fahrerlaubnis und deren Unrechtmäßigkeit umfangreich aus, in wie weit dem Antragsteller ein "Vertrauensschutz" im Sinne einer "Unwissendheit" um die Problematik des Führerschein-Tourismus überhaupt zugestanden werden kann.
OVG Koblenz 24.03.2009 10 B 10153/09   ausl. FE - Eine Rechtsunsicherheit bei dem Bewerber einer EU-Fahrerlaubnis ist maximal dann zu klären, wenn sich die Nichtanerkennung der Fahrerlaubnis aus Informationen ergibt die aus dem Ausstellungsstaat stammen. Das ist nicht der Fall, wenn sich direkt aus dem Führerschein durch Eintrag des dt.Wohnsitzes die Nichtberechtigung ergibt.
VGH Mannheim 20.03.2009 10 S 95/08   ausl. FE - Mitteilungen aus dem Ausstellungsstaat, dass sich ein Inhaber einer polnischen Fahrerlaubnis nur 3 Monate in Stettin gemeldet war (obwohl er zu diesem Zeitpunkt in der BRD durchgängig berufstätig war) werden als unbestreitbare Informationen gewertet, welche die Nichtanerkennung der betroffenen Fahrerlaubnis rechtfertigen.
VG Hamburg 19.03.2009 5 E 219/09   ausl. FE -
VGH München 19.03.2009 11 CE 08.3100   ausl. FE - Der VGH bestätigt hier erneut im vollen Umfang die Anwendung des § 28 Abs.4 FeV, ohne dass es im Vorfeld einer individuellen Ermessensentscheidung bedarf
VG Saarlouis 18.03.2009 10 K 881/08   ausl. FE - Es ist dem Aufnahmestaat nicht verwehrt in den Fällen des Führerschein-Tourismus, Ermittlung über die Rechtmäßigkeit von Fahrerlaubniserteilungen aufzunehmen. Die Regelungen der Amtshilfe innerhalb der EU rechtfertigen derartige Ermittlungen nicht nur, sondern machen diese sogar notwendig
OVG Koblenz 18.03.2009 10 B 10087/09   ausl. FE - Das OVG stützt sich hinsichtlich der eingeklagten Ermessensentscheidung auf die Rechtsprechung des BVerwG und verweist auf die entsprechenden Regelungen des Gemeinschaftsrechts.
VGH München 04.03.2009 11 CS 08.1958   ausl. FE -
VG Braunschweig 04.03.2009 6 A 128-08   ausl. FE - Wird ein EU-Führerschein im Ausstellungsland umgeschrieben und dabei u.a. die Befristung verlängert, muss diese Fahrerlaubnis anerkannt werden, da in dieser Konstellation ein Prüfungsverfahren stattgefunden haben müsste.
VGH München 26.02.2009 11 C 09.296   ausl. FE - Die Anwendung der Regelungen des § 28 Abs.4 FeV auf Führerscheine, die vor dem 19.01.2009 ausgestellt wurden, wird in Frage gestellt, aber nicht konkret beantwortet.
VG Mainz   16.02.2009 7 L 76/09    Alkohol -
VGH München 16.02.2009 11 CS 09.20   ausl. FE - Die Fahrerlaubnisbehörde darf einen nach Erteilung der EU-Fahrerlaubnis begangenen erneuten Verkehrsverstoß nur dann zum Anlass nehmen, die Eignung des Fahrerlaubnisinhabers zu überprüfen - wobei sie auch vor der Erteilung begangene, noch verwertbare Verkehrsverstöße berücksichtigen darf -, wenn die erneute Auffälligkeit von einigem Gewicht ist
OVG Koblenz 11.02.2009 10 B 11269/08   ausl. FE - Verwertung einer Alkoholauffälligkeit nach Erwerb einer polnischen Fahrerlaubnis mit Erkenntnissen vor Erteilung der polnischen Fahrerlaubnis
VG Freiburg 11.02.2009 1 K 1711/08   ausl. FE - "...Der Umtausch eines Führerscheins ist seinem Erwerb im Sinne der angeführten Rechtsprechung des EuGH nicht gleichzusetzen. Den Umtausch kann nach Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/ EWG jeder Führerscheinsinhaber mit einem ordentlichen Wohnsitz in dem entsprechenden Mitgliedstaat ohne Erfüllung weiterer Voraussetzungen beantragen; der umtauschende Mitgliedstaat prüft allenfalls die Gültigkeit des umzutauschenden Führerscheins ..."
OVG Koblenz 11.02.2009 10 B 11375/08   ausl. FE - Nach Ansicht des OVG entfaltet eine Fahrerlaubnis von Anfang an keine Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in der BRD
OVG Münster 05.02.2009 16 B 991/08   ausl. FE - Nach Ansicht des entscheidenden Senates sind die Regelungen des § 28 Abs.4 Nr. 2 und 3 nicht anwendbar, da sie nicht mit der vorliegend noch anzuwendenden (zweiten) Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der zuletzt durch die Richtlinie Nr. 2006/103/EG geänderten Fassung (Richtlinie 91/439/EWG) vereinbar ist.
OVG Münster 05.02.2009 16 B 839/08   ausl. FE - Eine Prüfung ob die Regelungen des § 28 Abs.4 generell angewendet werden können setzt nach Meinung des entscheidenden Senates immer eine Einzelfallprüfung voraus und die Prüfung inwieweit die Eignungsmängel noch fortbestehen. Es wäre unverhältnismäßig bei der Entscheidung über das Vorliegen eines Straftatsbestand - Fahren ohne Fahrerlaubnis - auf die abstrakten Rechtsnormen des § 28 Abs.4 FeV zurückzugreifen.
VG Hannover 04.02.2009 5 B 5526/08   ausl. FE - Im Fall eines Umtausches einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland ist die Überprüfung auf die Gültigkeit des Führerscheins beschränkt. Eine Eignungsüberprüfung findet nicht statt. Damit belegt die Erteilung einer Fahrerlaubnis durch bloße Umschreibung einer nicht mehr existenten - weil durch strafrechtliches Urteil entzogenen - deutschen Fahrerlaubnis nicht die Wiedererlangung der Fahreignung des Antragstellers und steht daher der Anwendung innerstaatlichen Rechts - hier einer Eignungsüberprüfung - nicht entgegen.
OVG Koblenz 04.02.2009 10 B 11389/08   ausl. FE - Im Gegensatz zum OVG Münster sieht das OVG Koblenz keine Probleme bei der Umsetzung der Neufassung des § 28 Abs. 4 Nr.2 und sieht hier unter Zugrundelegung des Artikel 8 der RIchtlinie eine Gemeinschaftsrechtskonformität.
VGH Mannheim 02.02.2009 10 S 3323/08   ausl. FE - Der Verzicht in einem Entziehungsverfahren ist bei Anwendung der Regelungen des § 28 Abs. 4 FeV einem Entzug gleichzusetzen.
BVerwG 29.01.2009 3 C 31/07   ausl. FE - Der Anerkennungsgrundsatz kann sich nicht auf ein Dokument beziehen, dass im Ausland im Wege einer Ersatzausstellung ausgehändigt wurde.
OVG Koblenz 23.01.2009 10 B 11145/08   ausl. FE - Die Einführung des Wohnsitzerfordernis in Tschechien ab dem 01.07.2006 ist bei der Prüfung der Fahrberechtigung unrelevant. Die Tatsache, daß in den Fällen des § 28 Abs.4 Nr.2 FeV kein Anerkennung nach § 28 Abs. 5 möglich ist, sollte bei der Einschätzung der Fahrberechtigung berücksichtigt werden.
OVG Saarlouis 23.01.2009 1 B 438/08 ZfS
2009, 236
ausl. FE - Sehr ausführlich legt das OVG hier dar, dass die innerstaatlichen Regelungen des § 28 Abs. 4 Nr.3 FeV nicht mit dem vom EU-GH entwickelnden Anerkennungsgrundsatz unter Berücksichtigung der Richtlinie vereinbar ist.
OVG Koblenz 19.01.2009 10 B 11360/08   ausl. FE - Eine entsprechend § 28 Abs. 4 FeV nicht bestehende Fahrberechtigung kann nicht entzogen werden. Eine Umdeutung in einen Feststellungsbescheid ist zulässig.
VG Ansbach 15.01.2009 AN 10 K 08.02122   ausl. FE - Es stellt keien Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz oder das Rückwirkungsverbot bei der Anwendung von § 28 FeV dar, denn es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass eine Rechtsvorschrift ihren genauen, möglicherweise auch erweiterten Anwendungsbereich erst durch Auslegung bzw. Rechtsprechung findet .
OVG Koblenz 14.01.2009 10 A 11045/08   ausl. FE - Es wird weiterhin der Rechtsmissbrauch bestätigt und der Verwaltungsbehörde zugestanden Eingnungszweifel die schon vor Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis im Ausland bestanden haben, fortzuführen.
OVG Münster 12.01.2009 16 B 1610/08   ausl. FE - unbestreitbare Informationen im Sinne der EU-GH-Rechtsprechung sind jedenfalls vom Inhaber der ausl. FE bestätigte, bekanntgegebene oder nicht bestrittene Angaben, aus denen sich der Wohnsitzverstoß ergibt. 
VG Koblenz 05.01.2009 5 L 1356/08   ausl. FE - Der alleinige Wohnsitzverstoß ist für einen Feststellungsbescheid nicht ausreichend, da dies nicht mit den Festlegungen der aktuellen Rechtsprechung des EU-GH korrespondiert.
VG Neustadt 08.01.2009 3 L 1421/08   ausl. FE - Eine 4jährige unbeanstandete Teilnahme am Straßenverkehr hindert die Verwaltungsbehörde nicht an der Anwendung des § 28 Abs.4 FeV, bzw. begründet keine Fahrberechtigung nach einem rechtsmissbräuchlichen
Erwerb einer Fahrerlaubnis
       
2008
 
BverwG 11.12.2008 3 C 38.07   ausl. FE - Im Falle der Rechtsunsicherheit der Anwendung des § 28 Abs.4 FeV zum Entscheidungszeitpunkt war die Entzieheung der Fahrerlaubnis nach § 46 Abs.1 FeV zulässig. Insbesondere im Falle mangelnder Eignung und Erfüllung der formalen Anforderungen an ein derartiges Verfahren bedarf es bei einer derartige Entscheidung auch keiner Umdeutung.
Es ist unerheblich wann das Wohnsitzprinzip in Tschechien eingeführt wurde.
BVerwG 11.12.2008 3 C 26.07   ausl. FE - Im Falle der Rechtsunsicherheit der Anwendung des § 28 Abs.4 FeV zum Entscheidungszeitpunkt war die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 46 Abs.1 FeV zulässig. Insbesondere im Falle mangelnder Eignung und Erfüllung der formalen Anforderungen an ein derartiges Verfahren bedarf es bei einer derartige Entscheidung auch keiner Umdeutung.
Es ist unerheblich wann das Wohnsitzprinzip in Tschechien eingeführt wurde.
Eine unzulässige Rückwirkung bei der Anwendung des § 28 FeV wird verneint.
VG Trier 08.12.2008 1 L 768/08   ausl. FE - Der Eintrag eines Vermerks auf den ausl. Führerscheins ist aufgrund der Möglichkeit den Anschein des Besitzes der entsprechenden Fahrerlaubnis zu vermitteln erforderlich und rechtfertigt in einer Verfügung die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Bezug auf die Vorlage des Führerscheins zum EIntrag der Nichtberechtigung
VG Neustadt 28.11.2008 3 L 1280/08   ausl. FE - Der rechtsmissbräuchliche Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis rechtfertigt die feststellung der Nichtberechtigung und die damit im Zusammenhang stehende Entziehung (Aberkennung) der Fahrerlaubnis.
Eine 3jährige unbeanstandete Teilnahme am Straßenverkehr rechtfertigt keine andere Entscheidung
VG Neustadt 28.11.2008 3 L 1279/08   ausl. FE -Der rechtsmissbräuchliche Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis rechtfertigt die feststellung der Nichtberechtigung und die damit im Zusammenhang stehende Entziehung (Aberkennung) der Fahrerlaubnis.
Eine 3jährige unbeanstandete Teilnahme am Straßenverkehr rechtfertigt keine andere Entscheidung.
Die Dringlichkeit des Eintrages auf dem Führerschein rechtfertigt Zwangsmaßnahmen.
VG Neustadt 26.11.2008 3 L 1264/08   ausl. FE - Der rechtsmissbräuchliche Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis rechtfertigt die feststellung der Nichtberechtigung und die damit im Zusammenhang stehende Entziehung (Aberkennung) der Fahrerlaubnis.
Eine fast 4jährige unbeanstandete Teilnahme am Straßenverkehr rechtfertigt keine andere Entscheidung
OVG Koblenz 14.11.2008 10 B 11033/08   ausl. FE - Umsetzung der aktuellen EU-Rechtsprechung mit deutschem Wohnsitz im Führerschein
OVG Koblenz 14.11.2008 10 B 11065/08   ausl. FE - Umsetzung der aktuellen EU-Rechtsprechung mit deutschem Wohnsitz im Führerschein
VG Stuttgart 11.11.2008 10 K 4226/06   ausl. FE - Auch die nachträgliche Änderung des Wohnsitzes im Führerschein begründet keine Berechtigung zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen
VG Neustadt 06.11.2008 3 L 1219-08   ausl. FE - Verwertung von neuen Erkenntnissen nach dem Erwerb einer ausl. Fahrerlaubnis
VG Dresden 05.11.2008 6 K 170/06   ausl. FE -
VG Kassel 03.11.2008 2 K 991-08   ausl. FE - Grundsatz "ein Führerschein pro Person" und nur ein ordentlicher Wohnsitz.Wenn der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis selbst nicht einmal behauptet, in dem Ausstellermitgliedstaat einen ordentlichen Wohnsitz begründet gehabt zu haben, und dem Ausstellermitgliedstaat zudem bekannt war, dass der Fahrerlaubnisbewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist eine Einschränkung der Erkenntnisquellen nach der neueren Rechtsprechung des EuGH im Hinblick auf Sinn und Zweck des Wohnsitzerfordernisses weder gerechtfertigt noch geboten.
OVG Koblenz 31.10.2008 10 A 10851/08 eigener Bestand
DAR 2009/01
ausl. FE - Das OVG revidiert seine Auffassung zum Rechtsmissbrauch aufgrund aktueller Rechtsprechung des EU-GH
VG Ansbach 10.10.2008 AN 10 S 08.1570 eigener Bestand  
VG Ansbach 10.10.2008 AN 10 E 08.1536 eigener Bestand ausl.FE - Eine Aufforderung einen nichtberechtigenden Führerschein zum entsprechenden Eintrag vorzulegen ist zulässig und geboten. Ein entsprechender Vermerk ist unerlässlich für den effektiven Vollzug des Fahrerlaubnisrechts. Eine zweijährige unauffällige Teilnahme am Strassenverkehr kann keinen Vertrauensschutz begründen.
--- VG Koblenz 10.10.2008 5 L 994 /08 eigener
Bestand

ausl. FE - Steht fest, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung eines ausl. Führerscheins sein Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG (EWGRL 439/91) nicht im Hoheitsgebiet des
Ausstellermitgliedstaats hatte, ist § 28 Abs. 4 FeV nicht unanwendbar.
Wird § 28 Abs. 4 FeV angewendet, scheidet der Erlass einer Entziehungsverfügung aus, weil die EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet keine rechtliche Wirkung entfaltet hat. In diesen Fällen kann eine ergangene Entziehungsverfügung in einen feststellenden VA umgedeutet werden, in dem die sich aus § 28 Abs. 4 FeV ergebende Rechtslage klargestellt wird.

VG Gelsenkirchen 08.10.2008 9 K 52/07  

ausl. FE - Nach der Rechtsprechung des EuGH genügt es, wenn sich aus vom Ausstellungsstaat herrührenden Informationen ergibt, dass dort bei der Erteilung der Fahrerlaubnis die Wohnsitzvoraussetzungen nach Artikel 7 Abs. 1 Richtlinie 91/439/EWG unbeachtet oder ungeprüft geblieben sind, Unerheblich ist die Tatsche, ob sie unabhängig hiervon tatsächlich gegeben waren.

VG Neustadt 24.09.2008 3 L 1059/08   ausl. FE -
VGH Mannheim 23.09.2008 10 S 1037/07   ausl. FE - Neue Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof
VGH Mannheim 16.09.2008 10 S 2925/06   ausl. FE - Wenn den Behörden des Ausstellermitgliedstaats bekannt war, dass der ordentliche Wohnsitz nicht im Ausstellungsstaat war oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte bekannt sein müssen (hier: Angabe einer deutschen Adresse im Antragsformular) sind die Anforderungen die der EU-GH gestellt hat erfüllt. Es ist nicht erforderlich, dass diese Informationen vom Ausstellermitgliedstaat übermittelt worden sind.
Dazu gehören auch solche Informationen, die dem Ausstellermitgliedstaat zur Verfügung standen und von den Angaben der Fahrerlaubnisinhabers im Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren bestätigt werden.

Anmerkung
: In diesem Beschlus finden sich Ausführungen zu der Frage, welche anderen Informationen neben dem Eintrag des deutschen Wohnsitzes im FS ausreichend sind um von der Nichtanerkennung ausgehen zu können.
  BGH 11.09.2008  III ZR 212-07   ausl. FE - Hatte der Inhaber, dessen Fahrerlaubnis zuvor in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs entzogen worden ist, seinen Wohnsitz bei Erteilung der Fahrerlaubnis nicht im Ausstellermitgliedstaat, sind die Wohnort-Behörden bei fortbestehenden Eignungszweifeln nicht nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG verpflichtet, die Fahrerlaubnis im Inland anzuerkennen
VG Neustadt 10.09.2008 3 L 995/08   ausl.FE - Der Einwand, zum Zeitpunkt des Erwerbs des tschechischen Führerscheins habe in Tschechien das Wohnsitzprinzip noch nicht gegolten, d.h zum Erwerb des Führerscheins sei damals kein dortiger Wohnsitz erforderlich gewesen, greift nicht durch.
VGH Mannheim 09.09.2008  10 S 994/07   ausl. FE - Umdeutung einer Führerscheineinziehungsverfügung in einen feststellenden Verwaltungsakt, sofern auf dem ausl. FS der deutsche Wohnsitz eingetragen ist

Anmerkung: Der VGH äußert sich hier nicht nur zur Umsetzung der aktuellen EU-GH-Rechtsprechung, sondern führt sowohl zu den Möglichkeiten einer Umdeutung eines fehlerhaften VA's, als auch zum Thema der Zulässigkeit eines Feststellungs-VA's und der Zulässigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung zur Ablieferung des FS zwecks Eintrag der Nichtberechtigung
VG Gelsenkirchen 08.09.2008 9 K 632/07   ausl. FE -
VG Neustadt 01.09.2008 3 K 393/08   ausl. FE -
VG Weimar 27.08.2008 2 E 626/08   ausl. FE -
VG Chemnitz 27.08.2008 2 K 763/08   ausl. FE -
VG Gelsenkirchen 27.08.2008 9 K 2495/07    
OVG Münster 25.08.2208 16 A 1200-07 eigener Bestand ausl. FE - Die Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis, die nach einer verfügten Entziehung einer früheren Fahrerlaubnis erworben wurde, darf ein Aufnahmemitgliedstaatjedenfalls dann verweigern, wenn aufgrund der Angaben im Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst, b der Richtlinie 91/439/EWG vorgeschriebene Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung des ausländischen EU-Führerscheins nicht erfüllt war.

Anmerkung
: Das OVG Münster vertritt in der Entscheidung die Meinung, das in diesen Fällen "insbesondere" die Entziehung dieser Fahrerlaubnis nach einer Überprüfungsmassnahme vertretbar ist.
VG Ansbach 22.08.2008 AN 10 K 07.02712    
VG Karlsruhe 11.08.2008 4 K 2048/08   ausl. FE -
VGH München 11.08.2008 11 CS 08.832   ausl. FE - Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein. In diesem Fällen geht der VGH davon aus, dass eine derartige FE niemals eine Berechtigung zum Führen entsprechender Kraftfahrzeuge auf dem Gebiet der BRD begründete. Eine Feststellung der Unwirksamkeit dieser FE ist nicht eforderlich.
VGH München 07.08.2008 11 ZB 07.1259   ausl. FE - Wurde dem Inhaber einer von einem anderen EU-Mitgliedsstaat (hier Tschechien) ausgestellten Fahrerlaubnis vorher im Bundesgebiet die Fahrerlaubnis entzogen und ist auf dem später erteilten ausländischen EU-Führerschein ein Wohnort oder Wohnsitz es Inhabers im Bundesgebiet eingetragen, so entfaltet diese ausländische EU-Fahrerlaubnis keine Rechtswirkungen im Bundesgebiet. Ihr Inhaber verwirklich - zumindest objektiv -den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Diese Rechtsfolgen ergeben sich unmittelbar aus der Fahrerlaubnisverordnung (§ 28 Abs. 4 Nrn. 2 und 3). Sofern die Führerscheinbehörde gleichwohl einen Verwaltungsakt erlassen hat (hier: Entzug der Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet nach negativem medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens bzw. nach Weigerung ein solches Gutachten vorzulegen) ist eine hiergegen erhobene Klage mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig.
OVG Koblenz 04.08.2008 10 B 10677/08   ausl. FE - Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausl. Führerschein führt zur Nichtanerkennung der ausl. FE.
VG Sigmaringen 31.07.2008 4 K 906/08   ausl. FE -
VG Meiningen 29.07.2008 2 K 34/08   ausl. FE -
  VG Düsseldorf 23.07.2008 6 L 948/08   ausl. FE -
VGH Mannheim 17.07.2008 10 S 1688/08  

ausl. FE - Steht aufgrund von Angaben im Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen fest, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber im Aufnahmemitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte, ist § 28 Abs. 4 FeV nicht unanwendbar, sondern für die rechtliche Behandlung von im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen maßgeblich. In diesen Fällen des § 28 Abs. 4 FeV scheidet der Erlass einer Entziehungsverfügung aus, weil die EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet keine rechtliche Wirkung entfaltet hat. In diesen Fällen kommt der Erlass eines feststellenden VA in Betracht, in dem die sich aus § 28 Abs. 4 FeV ergebende Rechtslage klargestellt wird.

Anmerkung: In dieser Entscheidung führt der VGH aus, dass die Verwaltungsbehörde in den Fällen, in denen aufgrund des deutschen Wohnsitz im ausl. FE eine Anwendung von § 28 Abs.4 FeV in Frage kommt, sich jedoch nach der Erteilung der ausl. FE neue zusätzliche Erkenntnise ergeben haben, aufgrund derer eine Eignungsüberprüfung erforderlich wäre eine Wahl der Mittel hat. Zum einen kann der Inhaber der FE mittels einer feststellungsverfügung auf die Nichtanerkennung hingeweisen weden, auf der anderen Seite wäre auch eine Überprüfung der Eignung mit ggf. anschließender Entziehung der FE nach § 46 Abs.1 FeV denkbar.

VGH München 14.07.2008 11 CS 08.1319   ausl. FE -
VG Saarlouis 10.07.2008 10 L 281/08   ausl. FE -
VG Stuttgart 27.06.2008 10 K 2251/06   ausl. FE -
VG Düsseldorf 03.06.2008 6 K 5255/07   ausl. FE - Eine Ersatzausstellung eines ausl. Führerscheins fällt nicht unter den Anerkennungsgrundsatz der EU-Richtlinie, da dadurch keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird.
OVG Lüneburg 28.04.2008 12ME 372/07   ausl. FE -
OVG Koblenz 15.04.2008 10 B 10214/08   ausl. FE - Be- und Verwertung von Auffälligkeiten nach dem Erwerb der ausl. EU-Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit Auffälligkeiten vor dem Erwerb
OVG Koblenz   14.03.2008 10 B 10121/08   ausl. FE - Bestätigung des Rechtsmissbrauchs. Bewertung eines Verzichtes auf einen "deutschen Führerschein" innerhalb eines Entziehungsverfahrens und nach gleichzeitigem Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubjis 
OVG Koblenz 13.02.2008  10 B 11305/07    ausl. FE - Die Verwaltungsbehörde ist unter bestimmten Umständen berechtigt im Entziehungsverfahren
einer ausl. FE den ausl. FS in einem Zwangsumtauchsverfahren gegen einen dt. FS zu wechseln um einen Sperrvermerk einzutragen.
Weiterhin enthält diese Entscheidung Aussagen über die Bindungswirkung des § 3 Abs.3 StVG.
VG München 06.03.2008 M 6a S 08.722   ausl. FE -
VG Neustadt 08.02.2008 3 L 99/08   ausl. FE - Überprüfung der Eignung aufgrund erneuter Verkehrsaufälligkeiten nach dem Erwerb einer EU-FE unter Hinzuziehung der vorherigen Zuwiderhandlungen zulässig. Wird ein ersteltes Gutachen nicht vorgelegt, kann die Verwaltungsbehörde zu Recht von einer negativen Eignungsfeststellung ausgehen.
OVG Sachsen 05.02.2008 3 BS 88/06   ausl. FE - Rechtsmissbrauch und Führerschein-Tourismus
VG Karlsruhe 28.01.2008 9 K 3867/07   ausl. FE - Entzug einer tschechischen FE nach Erstellung eines Gutachtens
VGH München 28.01.2008 11 ZB 07.2239   ausl. FE -  Verwertbarkeit einer nach Erteilung eines tsch. FE erstellten med.-psy. Gutachtens
VGH München 24.01.2008 11 ZB 07.524   ausl. FE -  Weder das nationale noch aus Gemeinschaftsrecht begründet einen Anspruch auf Rücknahme eines Entziehungsbescheidesbescheids, der nur an Tatsachen anknüpft, die vor Erteilung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis eingetreten sind
VG Neustadt 14.01.2008 3 L 1568/07   ausl. FE - Bestätigung des Rechtsmissbrauchs. Bewertung eines Verzichtes auf einen "deutschen Führerschein" innerhalb eines Entziehungsverfahrens und nach gleichzeitigem Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubjis