Übersicht Fundstellen Urteile/Beschlüsse zur ausländischen Fahrerlaubnis - Stand 18.06.2011
| Gericht | Datum | Aktenzeichen | Fundstelle | Inhaltsbeschreibung | |
| EU-GH | |||||
| 2011 |
|||||
| VGH München | 03.05.2011 | 11 CS 10.2938 | ausl. FE - Berechtigung eines umgetauschten gefälschten Führerscheins | ||
| OLG Oldenburg | 16.03.2011 | 1 Ss 32/11 | ausl. FE - Vorgetäuschter Studienaufenthalt | ||
| VGH München | 28.02.2011 | 11 CS 10.2648 | ausl. FE - | ||
| VG Neustadt | 21.02.2011 | 3 L 125/11 | ausl. FE - | ||
| VGH München | 17.02.2011 | 11 CE 10.3110 | ausl. FE - | ||
| VG Saarland | 09.02.2011 | 10 L 16/11 | ausl. FE - | ||
| OLG Koblenz | 07.02.2011 | 2 Ss 222/10 | ausl. FE - | ||
| 2010 |
|||||
| VGH München | 21.10.2011 | 11 CE 10.1480 | ausl. FE - Zur Definition des Studentenbegriffs | ||
| OLG Koblenz | 21.10.2010 | 2 Ss 206/10 | ausl. FE - Zur Bewertung des Verbotsirrtums | ||
| OVG Lüneburg | 23.08.2010 | 12 ME 138/10 | ausl. FE - | ||
| OVG Koblenz | 12.08.2010 | 10 A 10093/10 | ausl.FE - | ||
| OVG Lüneburg | 11.08.2010 | 12 ME 130/10 | ausl. FE - | ||
| OVG Saarlouis | 28.07.2010 | 1 A 185/10 | ausl. FE - | ||
| OVG Koblenz | 18.06.2010 | 10 A 10411/10 | ausl. FE - Nachfragerecht beim Ausstellungsstaat | ||
| OVG Saarlouis | 16.06.2010 | 1 B 204/10 | ausl. FE - OVG hebt die Entscheidung des VG Saarlouis vom 27.05.2010 auf | ||
| VG Saarlouis | 27.05.2010 | 10 L 231/10 | ausl. FE - Artikel 13 Abs. 2 der 3.FS-Richtlinie hindert nicht die Anwendung von Artikel 11 Abs. 4.- Zur Bewertung der Anordnung einer sofortigen Vollziehung in einem Feststellungsbescheid | ||
| VG Saarlouis | 30.04.2010 | 10 L 230/10 | ausl. FE - | ||
| BVerwG | 28.04.2010 | 3 C 2-10 | ausl. FE - | ||
| OVG Koblenz | 28.04.2010 | 10 B 10424/10 | ausl. FE - Ein Feststellungsbescheid ist nicht grundsätzlich erforderlich. Die unbelegte Aussage eines Polizeikommisars, dass nach Aussage der tschechischen Kollegen der Antragsteller nicht in der Tschechischen Republik mit Wohnsitz gemeldet war oder ist kann nicht als "unbestreitbare Information" verwertet werden. | ||
| VG Göttingen | 26.04.2010 | 1 B 39/10 | ausl. FE - | ||
| OVG Koblenz | 23.04.2010 | 10 A 11232/09 | ausl. FE - Umdeutung eines Entziehungs- in einen Feststellungsbescheid ist nicht zulässig | ||
| OVG Lüneburg | 06.04.2010 | 12 ME 30/10 | ausl.
FE - wenn eine Fahrerlaubnis innerhalb der EU "umgetauscht"
wird und die umzutauschende Fahrerlaubnis (hier eine russ. FE) während
einer Sperrfrist erteilt wird, dann ist die erteilte EU-Fahrerlaubnis nicht
anzuerkennen. -> Hinweis auf Artikel 11 Nr.6 der 3. FS-Richtlinie! |
||
| VGH München | 29.03.2010 | 11 CE 10.28 | ausl. FE - | ||
| VGH München | 25.03.2010 | 11 CS 09.2887 | ausl. FE - Der VGH setzt sich u.a. mit der Auffassung des OVG Münster hinsichtlich der einzelfallbezogener Prüfung auseinander und lagt dar, warum dieser Auffassung seiner Meinung nach nicht gefolgt werden kann | ||
| VG Mainz | 22.03.2010 | 3 L 123/10 | ausl. FE - | ||
| OVG Koblenz | 18.03.2010 | 10 A 11244/09 | ausl. FE - Ein isolierter Verstoß nach § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV gegen das Wohnsitzprinzip ist nicht ausreichend um eine EU-/EWR-Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen. | ||
| OVG Hamburg | 10.03.2010 | 3 Bs 123/09 | ausl.
FE - Informationen aus dem tschechischen Führerscheinregister
können von der Verwaltungsbehörde als "unbestreitbare Informationen"
verwendet werden. |
||
| BVerwG | 25.02.2010 | 3 C 16/09 | ausl. FE - Das BverwG stellt klar, was unter "unbestreitbaren Informationen" zu verstehen ist. Behörden und Gerichte haben ein Recht auf (ggf. nachträgliche) Einholung der Informationen und der Ausstellungsstaat ist entsprechend Artikel 12 der 3.EU-FS-Richtlinie verpflichtet diese Informationen zu geben. | ||
| BVerwG | 25.02.2010 | 3 C 15/09 | ausl. FE - Das BverwG stellt klar, was unter "unbestreitbaren Informationen" zu verstehen ist. Behörden und Gerichte haben ein Recht auf (ggf. nachträgliche) Einholung der Informationen und der Ausstellungsstaat ist entsprechend Artikel 12 der 3.EU-FS-Richtlinie verpflichtet diese Informationen zu geben. | ||
| VG Neustadt | 23.02.2010 | 3 K 1035/09 | ausl. FE - | ||
| VGH Mannheim | 22.02.2010 | 10 S 2702/09 | ausl. FE - Eine Anerkennung kann dann abgelehnt werden wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Nr.2 vorliegen. Ansonsten macht das Gericht umfangreiche Ausführungen zur Frage der Bewertung eines Feststellungsbescheides |
||
| OVG Koblenz | 17.02.2010 | 10 B 11351/09 | ausl. FE - | ||
| OVG Bautzen | 09.02.2010 | 3 B 207-08 | ausl. FE - | ||
| VGH Mannheim | 04.02.2010 | 10 S 2773/09 | ausl.
FE - Eine umgeschriebene Fahrerlaubnis erfüllt nicht den Status
der "Erteilung einer Fahrerlaubnis". Von einer während einer Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis darf kein Gebrauch gemacht werden. |
||
| VG Braunschweig | 22.01.2010 | 6 B 284/09 | ausl. FE - | ||
| VGH Mannheim | 21.01.2010 | 10 S 2391/09 | ausl. FE - § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV. Das Gericht setzt sich in seiner Entscheidung sehr ausführlich mit den Regelungen des Inkrafttretens der einzelnen Teile der 3.EU-FS-Richtlinie auseinander. Artikel 13 Abs.2 hat keinen Bezug zu Artikel 11 Abs. 4 der Richtlinie | ||
| VG München | 21.01.2010 | M 6a E 09.5790 | ausl. FE - Entscheidend hinsichtlich des Inkrafttretens von Artikel 11 Abs.4 der 3. FS-Rcihtlinie bzw. § 28 Abs.4 FeV ist nicht eine abgelegte Prüfung, sondern die Ausstellung des Führerscheins. - | ||
| OVG Münster | 20.01.2010 | 16 B 814/09 | ausl. FE - | ||
| VGH München | 18.01.2010 | 11 ZB 09.119 | ausl. FE - | ||
| OVG Münster | 12.01.2010 | 16 B 1413/09 | ausl.
FE - Aussagen von Betroffenen hinsichtlich Ihres nicht vorhandenen
Wohnsitzes im Ausland dürfen als "unbestreitbare Informationen
" herangezogen werden. Die zugrundeliegende Fahrerlaubnis wurde hier
nach dem 19.01.2009 im EU-Ausland erteilt. |
||
| 2009 |
|||||
| VGH München | 28.12.2009 | 11 CS 09.1698 | ausl.
FE - Es ist unerheblich, wann das Wohnsitzprinzip in Tschechien
eingeführt wurde. § 28 Abs. 4 Nr.2 FeV ist auch auf vor dem 19.01.2009 ausgestellte Führerscheine anzuwenden. |
||
| VGH München | 21.12.2009 | 11 CS 09.1791 | ausl. FE - Die Regelung des Artikel 13 Abs. 2 bezieht sich auf die Umsetzung von Artikel 7 Abs. 2 hinsichtlich der Gültigkeitsdauer von Führerscheinen. | ||
| OVG Koblenz | 09.12.2009 | 10 B 11127/09 | ausl. FE --- | ||
| VGH Kassel | 04.12.2009 | 2 B 2138/09 | ausl.
FE - Artikel 13 Abs.2 hat keinen Bezug zu Artikel 11 Abs.4 der
Richtlinie. Die Sachverhalte des § 28 Abs. 4 Nr. 1 und 2 müssen kumulativ vorliegen. |
||
| VG Koblenz | 03.12.2009 | 5 L 1246/09 | ausl. FE - | ||
| OVG Saarlouis | 02.12.2009 | 1 A 358/09 | ausl. FE - Das OVG legt eindeutige Kriterien fest, was als "unbetreitbare Informationen " zu bewerten ist . Die Sachverhalte des § 28 Abs. 4 Nr. 1 und 2 müssen kumulativ vorliegen. | ||
| VG Gelsenkirchen | 23.11.2009 | 9 L 971/09 | ausl. FE - | ||
| VGH München | 19.11.2009 | 11 ZB 09.1358 | ausl.
FE - Die Aufhebung eines Aberkennungsbescheides ist nicht mit der
Anerkennung nach § 28 Abs. 5 FeV gleichzusetzen |
||
| OVG Berlin-Brand. | 16.11.2009 | 1 N 26.09 | ausl. FE - Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen. | ||
| VGH München | 12.11.2009 | 11 CS 09.2460 | ausl. FE - Die Sachverhalte des § 28 Abs. 4 Nr. 1 und 2 müssen kumulativ vorliegen. | ||
| VG Kassel | 11.11.2009 | 2 L 1315/09 | ausl. FE - | ||
| VGH München | 10.11.2009 | 11 CS 09.2082 | ausl. FE - Der VGH legt ausführlich dar, warum aus seiner Sicht die jeweiligen Artikel der 3. FS-Richtlinie angewendet werden können | ||
| VG Karlsruhe | 29.10.2009 | 5 K 1853/09 | ausl. FE - | ||
| VGH München | 27.10.2009 | 11 CS 09.1037 | ausl. FE - Ein Ersatzdokument - nun mit tschechischem Wohnsitz - erfüllt nicht den Sacherhalt einer Erteilung einer Fahrerlaubnis. Der VGH legt ausführlich dar, wann von einer Erteilung auszugehen ist. | ||
| VGH Mannheim | 27.10.2009 | 10 S 2024/09 | ausl. FE - Es ist unerheblich, dass das Wohnsitzprinzip in Tschechien erst zum 01.07.2006 eingeführt wurde. Ein zweiter Führerschein, der nur als Ersatzdokument für eine bereits existente Fahrerlaubnis dient erfüllt nicht den Sachverhalt der Erteilung einer Fahrerlaubnis. | ||
| OVG Koblenz | 23.10.2009 | 10 B 10917/09 | ausl. FE - Das OVG läßt die Frage ob ein Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis in einem Aufnahmestaat als "Erteilung der Fahrerlaubnis" zu werten ist, offen | ||
| VG Ansbach | 21.10.2009 | AN 10 S 09.01799 | ausl. FE - ??? | ||
| VGH München | 19.10.2009 | 11 CS 09.1249 | ausl. FE - | ||
| VG München | 19.10.2009 | M 6a K 09.2414 | ausl. FE - | ||
| OVG Münster | 13.10.2009 | 16 B 1067/09 | ausl. FE - | ||
| VG Neustadt | 08.10.2009 | 3 L 1034/09 | ausl. FE - | ||
| VG Gelsenkirchen | 02.10.2009 | 7 L 929/09 | ausl. FE | ||
| OVG Saarlouis | 25.09.2009 | 1 B 430/09 | ausl. FE - | ||
| VG Koblenz | 22.09.2009 | 5 L 970/09 | ausl. FE - | ||
| VG München | 21.09.2009 | M 6a S 09.3984 | ausl. FE - | ||
| OVG Koblenz | 14.09.2009 | 10 B 10819/09 | ausl. FE - | ||
| VG Ansbach | 09.09.2009 | AN 10 E 09.01418 | ausl. FE - | ||
| VGH München | 03.09.2009 | 11 CS 09.1789 | ausl. FE - | ||
| VG Meiningen | 25.08.2009 | 2 E 338/09 | ausl. FE - | ||
| VG Meiningen | 12.08.2009 | 2 K 56/08 | ausl. FE - Vorlagefragen an den EU-GH | ||
| VG Neustadt | 06.08.2009 | 3 L 709/09 | ausl. FE - | ||
| OVG Koblenz | 31.07.2009 | 10 A 10060/09 | ausl. FE - Das OVG bewertet die Bedeutung der Einführung der Änderung des § 28 Abs.4 Nr.3 FeV zum 19.01.2009 | ||
| VG Saarlouis | 31.07.2009 | 10 L 468/09 | ausl. FE - | ||
| VG Augsburg | 29.07.2009 | AU 7 S 09.829 | ausl. FE - | ||
| VGH München | 28.07.2009 | 11 CS 09.1122 | ausl. FE - | ||
| OVG Koblenz | 10.07.2009 | 10 B 10439/07 | ausl. FE - | ||
| OVG Koblenz | 01.07.2009 | 10 B 450/09 | ausl. FE - | ||
| VG Koblenz | 01.07.2009 | 5 K 361/09 | ausl. FE - | ||
| VGH München | 22.06.2009 | 11 CE 09.965 | ausl. FE - Die Rechtsfolgen des § 28 Abs. 4 Nr.2 und 3 sind nicht abhängig vom Erlass eines konstitutiv wirkenden Verwaltungsaktes. Die Nichtanerkennung einer EU/EWR-Fahrerlaubnis ergibt sich automatisch aus den Regelungen des § 28 Abs. 4 FeV. | ||
| VG Kassel | 22.06.2009 | 2 L 476/09 | ausl. FE - Die Neufassung des § 28 Abs. 3 FeV ist zulässig und eine darauf aufbauende Feststellungsverfügung rechtmäßig | ||
| VGH Kassel | 18.06.2009 | 2 B 255/09 | ausl. FE - Eine Aberkennung des Rechts, von einer in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen kann nur dann europarechtskonform sein, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen der Nr. 2 und der Nr. 3 des Abs. 4 zumindest teilweise kumulativ gegeben sind. Nur dann kann von den gleichen Sachverhaltsgestaltungen ausgegangen werden, die vom Europäischen Gerichtshof in den Randnummern 69 und 72 der genannten Urteile vom 26. Juni 2008 erörtert wurden | ||
| OVG Koblenz | 16.06.2009 | 10 B 10412/09 | ausl. FE - | ||
| VG Gelsenkirchen | 10.06.2009 | 7 K 6060/08 | ausl. FE - | ||
| OVG Münster | 04.06.2009 | 16 A 1229/07 | ausl.
FE - Grundsätzlich unterliegen Fahrerlaubnisse die vor dem
19.01.2009 erteilt wurden, dem Anerkennungspostulat des EU-GH. Demzufolge
ist in diesen Fällen eine Einzelfallentscheidung erforderlich, die
zur Entziehung (Aberkennung) einer ausl. Fahrerlaubnis führen kann.
|
||
| OVG Lüneburg | 27.05.2009 | 12 LC 277/07 | ausl. FE - Im Falle eines Rechtsmissbrauchs darf eine Überprüfungsmassnahme eingeleitet werden, auch wenn die auslösenden Taten oder Erkenntnisse zeitlich vor Erteilung der EU-Fahrerlaubnis lagen. | ||
| OVG Lüneburg | 12.05.2009 | 12 ME 324/08 | ausl.
FE - Das OVG führt aus, dass eigene Angaben von Betroffenen,
ihren Wohnsitz zum Erteilungsdatum nicht im Erteilungsstaat gehabt zu haben,
gleichwertig zu berücksichtigen sind, wie der Eintrag eines deutschen
Wohnsitzes im Führerschein. Anmerkung: Bedauerlicherweise findet sich in dieser Entscheidung keinerlei Hinweise über die Anwendung der Neuregelung des § 28 Abs.4 FeV zum 19.01.2009 , sondern das Gericht beschränkt sich auf den Sachverhalt des rechtsmissbräuchlichen Erwerbs. |
||
| VG Neustadt | 11.05.2009 | 3 K 1052/08 | ausl. FE - zur Umdeutung einer Fahrerlaubnisentziehungsverfügung in einen feststellenden Verwaltungsakt; eine mangels ordentlichen Wohnsitzes erteilte EU-Fahrerlaubnis (manifestiert durch den entsprechenden Eintrag eines dt. Wohnsitzes im EU-Führerschein) begründet von Anfang an keine Gültigkeit. | ||
| OVG Münster | 08.05.2009 | 16 A 3373/07 | ausl.
FE - Für Fahrerlaubnisse, die vor dem 19.01.2009 erteilt worden
sind, gilt der vom EU-GH geforderte Anerkennungsautomatismus. In allen anderen
Fällen ist eine Entscheidung im Einzelfall zu treffen. Die "Unbestreitbarkeit" von Informationen über einen Wohnsitzverstoß ist ein gleichwertiges Entscheidungskriterium neben dem Eintrag des deutschen Wohnsitzes im Führerschein. |
||
| OVG Lüneburg | 08.05.2009 | 12 ME 48/09 | ausl. FE - Wird eine EU-Fahrerlaubnis aufgrund eines vorgelegten dt. Führerscheins im Umtauschverfahren erteilt, begründet diese keine Fahrberechtigung im Inland, da es keine Fahrerlaubnis gab, die umgetauscht werden konnte. | ||
| OVG Lüneburg | 08.05.2009 | 12 ME 47/09 | ausl. FE - Wird ein Führerschein im EU-Ausland zu einem Zeitpunkt umgeschrieben, zu dem die Fahrerlaubnis entzogen war, muss die Fahrerlaubnis nicht anerkannt werden. | ||
| VGH München | 07.05.2009 | 11 CE 09.426 | ausl. FE - Die Befugnis des Inhabers einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis, von ihr im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, muss nicht durch einen konstitutiv wirkenden Verwaltungsakt aberkannt werden. Die Verwaltungsbehörde darf einen feststellenden Verwaltungsakt erlassen, durch den die fehlende Berechtigung nur mit deklaratorischer Wirkung ausgesprochen werden kann | ||
| VGH München | 28.04.2009 | 11 CS 09.350 | ausl.
FE - Da der deutsche Verordnungsgeber befugt war die Nichtanerkennung
ausl. EU-Führerscheine normativ ( 28 Abs.4 FeV) zu regeln, bedarf es keiner Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde im Einzelfall. |
||
| VG Meiningen | 22.04.2009 | 2 K 246/08 | ausl. FE - | ||
| VG Neustadt | 16.04.2009 | 6 L 289/09 | ausl. FE - | ||
| BVerwG | 09.04.2009 | 3 B 117/08 | ausl. FE -Das BVerwG lehnt hier die Revision unter Hinweis auf die Inhalte der Entscheidungen vom 11.12.2008 ab. | ||
| BVerwG | 09.04.2009 | 3 B 116/08 | ausl. FE - | ||
| VG Neustadt | 08.04.2009 | 6 L 285/09 | ausl. FE - | ||
| VGH München | 06.04.2009 | 11 CS 08.3394 | ausl. FE - Erneute Auffälligkeiten nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis können unter Berücksichtigung des Punktesystems nach § 4 StVG zur Entziehung nach § 4 Abs.3 Nr.3 StVG führen. | ||
| VGH München | 02.04.2009 | 11 CS 09.292 | ausl. FE - Der VGH führt hier im Zusammenhang mit einem Umschreibungsverfahren einer EU-Fahrerlaubnis und deren Unrechtmäßigkeit umfangreich aus, in wie weit dem Antragsteller ein "Vertrauensschutz" im Sinne einer "Unwissendheit" um die Problematik des Führerschein-Tourismus überhaupt zugestanden werden kann. | ||
| OVG Koblenz | 24.03.2009 | 10 B 10153/09 | ausl. FE - Eine Rechtsunsicherheit bei dem Bewerber einer EU-Fahrerlaubnis ist maximal dann zu klären, wenn sich die Nichtanerkennung der Fahrerlaubnis aus Informationen ergibt die aus dem Ausstellungsstaat stammen. Das ist nicht der Fall, wenn sich direkt aus dem Führerschein durch Eintrag des dt.Wohnsitzes die Nichtberechtigung ergibt. | ||
| VGH Mannheim | 20.03.2009 | 10 S 95/08 | ausl. FE - Mitteilungen aus dem Ausstellungsstaat, dass sich ein Inhaber einer polnischen Fahrerlaubnis nur 3 Monate in Stettin gemeldet war (obwohl er zu diesem Zeitpunkt in der BRD durchgängig berufstätig war) werden als unbestreitbare Informationen gewertet, welche die Nichtanerkennung der betroffenen Fahrerlaubnis rechtfertigen. | ||
| VG Hamburg | 19.03.2009 | 5 E 219/09 | ausl. FE - | ||
| VGH München | 19.03.2009 | 11 CE 08.3100 | ausl. FE - Der VGH bestätigt hier erneut im vollen Umfang die Anwendung des § 28 Abs.4 FeV, ohne dass es im Vorfeld einer individuellen Ermessensentscheidung bedarf | ||
| VG Saarlouis | 18.03.2009 | 10 K 881/08 | ausl. FE - Es ist dem Aufnahmestaat nicht verwehrt in den Fällen des Führerschein-Tourismus, Ermittlung über die Rechtmäßigkeit von Fahrerlaubniserteilungen aufzunehmen. Die Regelungen der Amtshilfe innerhalb der EU rechtfertigen derartige Ermittlungen nicht nur, sondern machen diese sogar notwendig | ||
| OVG Koblenz | 18.03.2009 | 10 B 10087/09 | ausl. FE - Das OVG stützt sich hinsichtlich der eingeklagten Ermessensentscheidung auf die Rechtsprechung des BVerwG und verweist auf die entsprechenden Regelungen des Gemeinschaftsrechts. | ||
| VGH München | 04.03.2009 | 11 CS 08.1958 | ausl. FE - | ||
| VG Braunschweig | 04.03.2009 | 6 A 128-08 | ausl. FE - Wird ein EU-Führerschein im Ausstellungsland umgeschrieben und dabei u.a. die Befristung verlängert, muss diese Fahrerlaubnis anerkannt werden, da in dieser Konstellation ein Prüfungsverfahren stattgefunden haben müsste. | ||
| VGH München | 26.02.2009 | 11 C 09.296 | ausl. FE - Die Anwendung der Regelungen des § 28 Abs.4 FeV auf Führerscheine, die vor dem 19.01.2009 ausgestellt wurden, wird in Frage gestellt, aber nicht konkret beantwortet. | ||
| VG Mainz | 16.02.2009 | 7 L 76/09 | Alkohol - | ||
| VGH München | 16.02.2009 | 11 CS 09.20 | ausl. FE - Die Fahrerlaubnisbehörde darf einen nach Erteilung der EU-Fahrerlaubnis begangenen erneuten Verkehrsverstoß nur dann zum Anlass nehmen, die Eignung des Fahrerlaubnisinhabers zu überprüfen - wobei sie auch vor der Erteilung begangene, noch verwertbare Verkehrsverstöße berücksichtigen darf -, wenn die erneute Auffälligkeit von einigem Gewicht ist | ||
| OVG Koblenz | 11.02.2009 | 10 B 11269/08 | ausl. FE - Verwertung einer Alkoholauffälligkeit nach Erwerb einer polnischen Fahrerlaubnis mit Erkenntnissen vor Erteilung der polnischen Fahrerlaubnis | ||
| VG Freiburg | 11.02.2009 | 1 K 1711/08 | ausl. FE - "...Der Umtausch eines Führerscheins ist seinem Erwerb im Sinne der angeführten Rechtsprechung des EuGH nicht gleichzusetzen. Den Umtausch kann nach Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/ EWG jeder Führerscheinsinhaber mit einem ordentlichen Wohnsitz in dem entsprechenden Mitgliedstaat ohne Erfüllung weiterer Voraussetzungen beantragen; der umtauschende Mitgliedstaat prüft allenfalls die Gültigkeit des umzutauschenden Führerscheins ..." | ||
| OVG Koblenz | 11.02.2009 | 10 B 11375/08 | ausl. FE - Nach Ansicht des OVG entfaltet eine Fahrerlaubnis von Anfang an keine Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in der BRD | ||
| OVG Münster | 05.02.2009 | 16 B 991/08 | ausl. FE - Nach Ansicht des entscheidenden Senates sind die Regelungen des § 28 Abs.4 Nr. 2 und 3 nicht anwendbar, da sie nicht mit der vorliegend noch anzuwendenden (zweiten) Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der zuletzt durch die Richtlinie Nr. 2006/103/EG geänderten Fassung (Richtlinie 91/439/EWG) vereinbar ist. | ||
| OVG Münster | 05.02.2009 | 16 B 839/08 | ausl. FE - Eine Prüfung ob die Regelungen des § 28 Abs.4 generell angewendet werden können setzt nach Meinung des entscheidenden Senates immer eine Einzelfallprüfung voraus und die Prüfung inwieweit die Eignungsmängel noch fortbestehen. Es wäre unverhältnismäßig bei der Entscheidung über das Vorliegen eines Straftatsbestand - Fahren ohne Fahrerlaubnis - auf die abstrakten Rechtsnormen des § 28 Abs.4 FeV zurückzugreifen. | ||
| VG Hannover | 04.02.2009 | 5 B 5526/08 | ausl. FE - Im Fall eines Umtausches einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland ist die Überprüfung auf die Gültigkeit des Führerscheins beschränkt. Eine Eignungsüberprüfung findet nicht statt. Damit belegt die Erteilung einer Fahrerlaubnis durch bloße Umschreibung einer nicht mehr existenten - weil durch strafrechtliches Urteil entzogenen - deutschen Fahrerlaubnis nicht die Wiedererlangung der Fahreignung des Antragstellers und steht daher der Anwendung innerstaatlichen Rechts - hier einer Eignungsüberprüfung - nicht entgegen. | ||
| OVG Koblenz | 04.02.2009 | 10 B 11389/08 | ausl. FE - Im Gegensatz zum OVG Münster sieht das OVG Koblenz keine Probleme bei der Umsetzung der Neufassung des § 28 Abs. 4 Nr.2 und sieht hier unter Zugrundelegung des Artikel 8 der RIchtlinie eine Gemeinschaftsrechtskonformität. | ||
| VGH Mannheim | 02.02.2009 | 10 S 3323/08 | ausl. FE - Der Verzicht in einem Entziehungsverfahren ist bei Anwendung der Regelungen des § 28 Abs. 4 FeV einem Entzug gleichzusetzen. | ||
| BVerwG | 29.01.2009 | 3 C 31/07 | ausl. FE - Der Anerkennungsgrundsatz kann sich nicht auf ein Dokument beziehen, dass im Ausland im Wege einer Ersatzausstellung ausgehändigt wurde. | ||
| OVG Koblenz | 23.01.2009 | 10 B 11145/08 | ausl. FE - Die Einführung des Wohnsitzerfordernis in Tschechien ab dem 01.07.2006 ist bei der Prüfung der Fahrberechtigung unrelevant. Die Tatsache, daß in den Fällen des § 28 Abs.4 Nr.2 FeV kein Anerkennung nach § 28 Abs. 5 möglich ist, sollte bei der Einschätzung der Fahrberechtigung berücksichtigt werden. | ||
| OVG Saarlouis | 23.01.2009 | 1 B 438/08 | ZfS 2009, 236 |
ausl. FE - Sehr ausführlich legt das OVG hier dar, dass die innerstaatlichen Regelungen des § 28 Abs. 4 Nr.3 FeV nicht mit dem vom EU-GH entwickelnden Anerkennungsgrundsatz unter Berücksichtigung der Richtlinie vereinbar ist. | |
| OVG Koblenz | 19.01.2009 | 10 B 11360/08 | ausl. FE - Eine entsprechend § 28 Abs. 4 FeV nicht bestehende Fahrberechtigung kann nicht entzogen werden. Eine Umdeutung in einen Feststellungsbescheid ist zulässig. | ||
| VG Ansbach | 15.01.2009 | AN 10 K 08.02122 | ausl. FE - Es stellt keien Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz oder das Rückwirkungsverbot bei der Anwendung von § 28 FeV dar, denn es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass eine Rechtsvorschrift ihren genauen, möglicherweise auch erweiterten Anwendungsbereich erst durch Auslegung bzw. Rechtsprechung findet . | ||
| OVG Koblenz | 14.01.2009 | 10 A 11045/08 | ausl. FE - Es wird weiterhin der Rechtsmissbrauch bestätigt und der Verwaltungsbehörde zugestanden Eingnungszweifel die schon vor Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis im Ausland bestanden haben, fortzuführen. | ||
| OVG Münster | 12.01.2009 | 16 B 1610/08 | ausl. FE - unbestreitbare Informationen im Sinne der EU-GH-Rechtsprechung sind jedenfalls vom Inhaber der ausl. FE bestätigte, bekanntgegebene oder nicht bestrittene Angaben, aus denen sich der Wohnsitzverstoß ergibt. | ||
| VG Koblenz | 05.01.2009 | 5 L 1356/08 | ausl. FE - Der alleinige Wohnsitzverstoß ist für einen Feststellungsbescheid nicht ausreichend, da dies nicht mit den Festlegungen der aktuellen Rechtsprechung des EU-GH korrespondiert. | ||
| VG Neustadt | 08.01.2009 | 3 L 1421/08 | ausl.
FE - Eine 4jährige unbeanstandete Teilnahme am Straßenverkehr
hindert die Verwaltungsbehörde nicht an der Anwendung des § 28
Abs.4 FeV, bzw. begründet keine Fahrberechtigung nach einem rechtsmissbräuchlichen
Erwerb einer Fahrerlaubnis |
||
| 2008 |
|||||
| BverwG | 11.12.2008 | 3 C 38.07 | ausl.
FE - Im Falle der Rechtsunsicherheit der Anwendung des § 28
Abs.4 FeV zum Entscheidungszeitpunkt war die Entzieheung der Fahrerlaubnis
nach § 46 Abs.1 FeV zulässig. Insbesondere im Falle mangelnder
Eignung und Erfüllung der formalen Anforderungen an ein derartiges
Verfahren bedarf es bei einer derartige Entscheidung auch keiner Umdeutung.
Es ist unerheblich wann das Wohnsitzprinzip in Tschechien eingeführt wurde. |
||
| BVerwG | 11.12.2008 | 3 C 26.07 | ausl.
FE - Im Falle der Rechtsunsicherheit der Anwendung des § 28
Abs.4 FeV zum Entscheidungszeitpunkt war die Entziehung der Fahrerlaubnis
nach § 46 Abs.1 FeV zulässig. Insbesondere im Falle mangelnder
Eignung und Erfüllung der formalen Anforderungen an ein derartiges
Verfahren bedarf es bei einer derartige Entscheidung auch keiner Umdeutung.
Es ist unerheblich wann das Wohnsitzprinzip in Tschechien eingeführt wurde. Eine unzulässige Rückwirkung bei der Anwendung des § 28 FeV wird verneint. |
||
| VG Trier | 08.12.2008 | 1 L 768/08 | ausl. FE - Der Eintrag eines Vermerks auf den ausl. Führerscheins ist aufgrund der Möglichkeit den Anschein des Besitzes der entsprechenden Fahrerlaubnis zu vermitteln erforderlich und rechtfertigt in einer Verfügung die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Bezug auf die Vorlage des Führerscheins zum EIntrag der Nichtberechtigung | ||
| VG Neustadt | 28.11.2008 | 3 L 1280/08 | ausl.
FE - Der rechtsmissbräuchliche Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis
rechtfertigt die feststellung der Nichtberechtigung und die damit im Zusammenhang
stehende Entziehung (Aberkennung) der Fahrerlaubnis. Eine 3jährige unbeanstandete Teilnahme am Straßenverkehr rechtfertigt keine andere Entscheidung |
||
| VG Neustadt | 28.11.2008 | 3 L 1279/08 | ausl.
FE -Der rechtsmissbräuchliche Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis
rechtfertigt die feststellung der Nichtberechtigung und die damit im Zusammenhang
stehende Entziehung (Aberkennung) der Fahrerlaubnis. Eine 3jährige unbeanstandete Teilnahme am Straßenverkehr rechtfertigt keine andere Entscheidung. Die Dringlichkeit des Eintrages auf dem Führerschein rechtfertigt Zwangsmaßnahmen. |
||
| VG Neustadt | 26.11.2008 | 3 L 1264/08 | ausl.
FE - Der rechtsmissbräuchliche Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis
rechtfertigt die feststellung der Nichtberechtigung und die damit im Zusammenhang
stehende Entziehung (Aberkennung) der Fahrerlaubnis. Eine fast 4jährige unbeanstandete Teilnahme am Straßenverkehr rechtfertigt keine andere Entscheidung |
||
| OVG Koblenz | 14.11.2008 | 10 B 11033/08 | ausl. FE - Umsetzung der aktuellen EU-Rechtsprechung mit deutschem Wohnsitz im Führerschein | ||
| OVG Koblenz | 14.11.2008 | 10 B 11065/08 | ausl. FE - Umsetzung der aktuellen EU-Rechtsprechung mit deutschem Wohnsitz im Führerschein | ||
| VG Stuttgart | 11.11.2008 | 10 K 4226/06 | ausl. FE - Auch die nachträgliche Änderung des Wohnsitzes im Führerschein begründet keine Berechtigung zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen | ||
| VG Neustadt | 06.11.2008 | 3 L 1219-08 | ausl. FE - Verwertung von neuen Erkenntnissen nach dem Erwerb einer ausl. Fahrerlaubnis | ||
| VG Dresden | 05.11.2008 | 6 K 170/06 | ausl. FE - | ||
| VG Kassel | 03.11.2008 | 2 K 991-08 | ausl. FE - Grundsatz "ein Führerschein pro Person" und nur ein ordentlicher Wohnsitz.Wenn der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis selbst nicht einmal behauptet, in dem Ausstellermitgliedstaat einen ordentlichen Wohnsitz begründet gehabt zu haben, und dem Ausstellermitgliedstaat zudem bekannt war, dass der Fahrerlaubnisbewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist eine Einschränkung der Erkenntnisquellen nach der neueren Rechtsprechung des EuGH im Hinblick auf Sinn und Zweck des Wohnsitzerfordernisses weder gerechtfertigt noch geboten. | ||
| OVG Koblenz | 31.10.2008 | 10 A 10851/08 | eigener
Bestand DAR 2009/01 |
ausl. FE - Das OVG revidiert seine Auffassung zum Rechtsmissbrauch aufgrund aktueller Rechtsprechung des EU-GH | |
| VG Ansbach | 10.10.2008 | AN 10 S 08.1570 | eigener Bestand | ||
| VG Ansbach | 10.10.2008 | AN 10 E 08.1536 | eigener Bestand | ausl.FE - Eine Aufforderung einen nichtberechtigenden Führerschein zum entsprechenden Eintrag vorzulegen ist zulässig und geboten. Ein entsprechender Vermerk ist unerlässlich für den effektiven Vollzug des Fahrerlaubnisrechts. Eine zweijährige unauffällige Teilnahme am Strassenverkehr kann keinen Vertrauensschutz begründen. | |
| --- | VG Koblenz | 10.10.2008 | 5 L 994 /08 | eigener
Bestand |
ausl.
FE - Steht fest, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung eines ausl.
Führerscheins sein Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne
von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG (EWGRL 439/91) nicht im Hoheitsgebiet
des |
| VG Gelsenkirchen | 08.10.2008 | 9 K 52/07 | ausl. FE - Nach der Rechtsprechung des EuGH genügt es, wenn sich aus vom Ausstellungsstaat herrührenden Informationen ergibt, dass dort bei der Erteilung der Fahrerlaubnis die Wohnsitzvoraussetzungen nach Artikel 7 Abs. 1 Richtlinie 91/439/EWG unbeachtet oder ungeprüft geblieben sind, Unerheblich ist die Tatsche, ob sie unabhängig hiervon tatsächlich gegeben waren. |
||
| VG Neustadt | 24.09.2008 | 3 L 1059/08 | ausl. FE - | ||
| VGH Mannheim | 23.09.2008 | 10 S 1037/07 | ausl. FE - Neue Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof | ||
| VGH Mannheim | 16.09.2008 | 10 S 2925/06 | ausl.
FE - Wenn den Behörden des Ausstellermitgliedstaats bekannt
war, dass der ordentliche Wohnsitz nicht im Ausstellungsstaat war oder bei
ordnungsgemäßer Prüfung hätte bekannt sein müssen
(hier: Angabe einer deutschen Adresse im Antragsformular) sind die Anforderungen
die der EU-GH gestellt hat erfüllt. Es ist nicht erforderlich, dass
diese Informationen vom Ausstellermitgliedstaat übermittelt worden
sind. Dazu gehören auch solche Informationen, die dem Ausstellermitgliedstaat zur Verfügung standen und von den Angaben der Fahrerlaubnisinhabers im Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren bestätigt werden. Anmerkung: In diesem Beschlus finden sich Ausführungen zu der Frage, welche anderen Informationen neben dem Eintrag des deutschen Wohnsitzes im FS ausreichend sind um von der Nichtanerkennung ausgehen zu können. |
||
| BGH | 11.09.2008 | III ZR 212-07 | ausl. FE - Hatte der Inhaber, dessen Fahrerlaubnis zuvor in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs entzogen worden ist, seinen Wohnsitz bei Erteilung der Fahrerlaubnis nicht im Ausstellermitgliedstaat, sind die Wohnort-Behörden bei fortbestehenden Eignungszweifeln nicht nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG verpflichtet, die Fahrerlaubnis im Inland anzuerkennen | ||
| VG Neustadt | 10.09.2008 | 3 L 995/08 | ausl.FE - Der Einwand, zum Zeitpunkt des Erwerbs des tschechischen Führerscheins habe in Tschechien das Wohnsitzprinzip noch nicht gegolten, d.h zum Erwerb des Führerscheins sei damals kein dortiger Wohnsitz erforderlich gewesen, greift nicht durch. | ||
| VGH Mannheim | 09.09.2008 | 10 S 994/07 | ausl.
FE - Umdeutung einer Führerscheineinziehungsverfügung
in einen feststellenden Verwaltungsakt, sofern auf dem ausl. FS der deutsche
Wohnsitz eingetragen ist Anmerkung: Der VGH äußert sich hier nicht nur zur Umsetzung der aktuellen EU-GH-Rechtsprechung, sondern führt sowohl zu den Möglichkeiten einer Umdeutung eines fehlerhaften VA's, als auch zum Thema der Zulässigkeit eines Feststellungs-VA's und der Zulässigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung zur Ablieferung des FS zwecks Eintrag der Nichtberechtigung |
||
| VG Gelsenkirchen | 08.09.2008 | 9 K 632/07 | ausl. FE - | ||
| VG Neustadt | 01.09.2008 | 3 K 393/08 | ausl. FE - | ||
| VG Weimar | 27.08.2008 | 2 E 626/08 | ausl. FE - | ||
| VG Chemnitz | 27.08.2008 | 2 K 763/08 | ausl. FE - | ||
| VG Gelsenkirchen | 27.08.2008 | 9 K 2495/07 | |||
| OVG Münster | 25.08.2208 | 16 A 1200-07 | eigener Bestand | ausl.
FE - Die Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis,
die nach einer verfügten Entziehung einer früheren Fahrerlaubnis
erworben wurde, darf ein Aufnahmemitgliedstaatjedenfalls dann verweigern,
wenn aufgrund der Angaben im Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat
herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass die in Art.
7 Abs. 1 Buchst, b der Richtlinie 91/439/EWG vorgeschriebene Wohnsitzvoraussetzung
zum Zeitpunkt der Ausstellung des ausländischen EU-Führerscheins
nicht erfüllt war. Anmerkung: Das OVG Münster vertritt in der Entscheidung die Meinung, das in diesen Fällen "insbesondere" die Entziehung dieser Fahrerlaubnis nach einer Überprüfungsmassnahme vertretbar ist. |
|
| VG Ansbach | 22.08.2008 | AN 10 K 07.02712 | |||
| VG Karlsruhe | 11.08.2008 | 4 K 2048/08 | ausl. FE - | ||
| VGH München | 11.08.2008 | 11 CS 08.832 | ausl. FE - Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein. In diesem Fällen geht der VGH davon aus, dass eine derartige FE niemals eine Berechtigung zum Führen entsprechender Kraftfahrzeuge auf dem Gebiet der BRD begründete. Eine Feststellung der Unwirksamkeit dieser FE ist nicht eforderlich. | ||
| VGH München | 07.08.2008 | 11 ZB 07.1259 | ausl.
FE - Wurde dem Inhaber einer von einem anderen EU-Mitgliedsstaat
(hier Tschechien) ausgestellten Fahrerlaubnis vorher im Bundesgebiet die
Fahrerlaubnis entzogen und ist auf dem später erteilten ausländischen
EU-Führerschein ein Wohnort oder Wohnsitz es Inhabers im Bundesgebiet
eingetragen, so entfaltet diese ausländische EU-Fahrerlaubnis keine
Rechtswirkungen im Bundesgebiet. Ihr Inhaber verwirklich - zumindest objektiv
-den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Diese Rechtsfolgen ergeben sich unmittelbar aus der Fahrerlaubnisverordnung (§ 28 Abs. 4 Nrn. 2 und 3). Sofern die Führerscheinbehörde gleichwohl einen Verwaltungsakt erlassen hat (hier: Entzug der Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet nach negativem medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens bzw. nach Weigerung ein solches Gutachten vorzulegen) ist eine hiergegen erhobene Klage mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. |
||
| OVG Koblenz | 04.08.2008 | 10 B 10677/08 | ausl. FE - Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausl. Führerschein führt zur Nichtanerkennung der ausl. FE. | ||
| VG Sigmaringen | 31.07.2008 | 4 K 906/08 | ausl. FE - | ||
| VG Meiningen | 29.07.2008 | 2 K 34/08 | ausl. FE - | ||
| VG Düsseldorf | 23.07.2008 | 6 L 948/08 | ausl. FE - | ||
| VGH Mannheim | 17.07.2008 | 10 S 1688/08 | ausl.
FE - Steht aufgrund von Angaben im Führerschein oder anderen
vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen
fest, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein
Inhaber im Aufnahmemitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs einer
früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen
Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte, ist
§ 28 Abs. 4 FeV nicht unanwendbar, sondern für die rechtliche
Behandlung von im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen maßgeblich.
In diesen Fällen des § 28 Abs. 4 FeV scheidet der Erlass einer
Entziehungsverfügung aus, weil die EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet
keine rechtliche Wirkung entfaltet hat. In diesen Fällen kommt der
Erlass eines feststellenden VA in Betracht, in dem die sich aus §
28 Abs. 4 FeV ergebende Rechtslage klargestellt wird. |
||
| VGH München | 14.07.2008 | 11 CS 08.1319 | ausl. FE - | ||
| VG Saarlouis | 10.07.2008 | 10 L 281/08 | ausl. FE - | ||
| VG Stuttgart | 27.06.2008 | 10 K 2251/06 | ausl. FE - | ||
| VG Düsseldorf | 03.06.2008 | 6 K 5255/07 | ausl. FE - Eine Ersatzausstellung eines ausl. Führerscheins fällt nicht unter den Anerkennungsgrundsatz der EU-Richtlinie, da dadurch keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. | ||
| OVG Lüneburg | 28.04.2008 | 12ME 372/07 | ausl. FE - | ||
| OVG Koblenz | 15.04.2008 | 10 B 10214/08 | ausl. FE - Be- und Verwertung von Auffälligkeiten nach dem Erwerb der ausl. EU-Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit Auffälligkeiten vor dem Erwerb | ||
| OVG Koblenz | 14.03.2008 | 10 B 10121/08 | ausl. FE - Bestätigung des Rechtsmissbrauchs. Bewertung eines Verzichtes auf einen "deutschen Führerschein" innerhalb eines Entziehungsverfahrens und nach gleichzeitigem Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubjis | ||
| OVG Koblenz | 13.02.2008 | 10 B 11305/07 | ausl.
FE - Die Verwaltungsbehörde ist unter bestimmten Umständen
berechtigt im Entziehungsverfahren einer ausl. FE den ausl. FS in einem Zwangsumtauchsverfahren gegen einen dt. FS zu wechseln um einen Sperrvermerk einzutragen. Weiterhin enthält diese Entscheidung Aussagen über die Bindungswirkung des § 3 Abs.3 StVG. |
||
| VG München | 06.03.2008 | M 6a S 08.722 | ausl. FE - | ||
| VG Neustadt | 08.02.2008 | 3 L 99/08 | ausl. FE - Überprüfung der Eignung aufgrund erneuter Verkehrsaufälligkeiten nach dem Erwerb einer EU-FE unter Hinzuziehung der vorherigen Zuwiderhandlungen zulässig. Wird ein ersteltes Gutachen nicht vorgelegt, kann die Verwaltungsbehörde zu Recht von einer negativen Eignungsfeststellung ausgehen. | ||
| OVG Sachsen | 05.02.2008 | 3 BS 88/06 | ausl. FE - Rechtsmissbrauch und Führerschein-Tourismus | ||
| VG Karlsruhe | 28.01.2008 | 9 K 3867/07 | ausl. FE - Entzug einer tschechischen FE nach Erstellung eines Gutachtens | ||
| VGH München | 28.01.2008 | 11 ZB 07.2239 | ausl. FE - Verwertbarkeit einer nach Erteilung eines tsch. FE erstellten med.-psy. Gutachtens | ||
| VGH München | 24.01.2008 | 11 ZB 07.524 | ausl. FE - Weder das nationale noch aus Gemeinschaftsrecht begründet einen Anspruch auf Rücknahme eines Entziehungsbescheidesbescheids, der nur an Tatsachen anknüpft, die vor Erteilung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis eingetreten sind | ||
| VG Neustadt | 14.01.2008 | 3 L 1568/07 | ausl. FE - Bestätigung des Rechtsmissbrauchs. Bewertung eines Verzichtes auf einen "deutschen Führerschein" innerhalb eines Entziehungsverfahrens und nach gleichzeitigem Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubjis | ||