Führerscheinerweiterung im gewerblichen Güterkraftverkehr

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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mordad
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Führerscheinerweiterung im gewerblichen Güterkraftverkehr

Beitrag von mordad » Do 15. Jan 2004, 19:35

folgendes Problem:

Ich bin im Besitz einer alten Klasse 3-Fahrerlaubnis, arbeite im gewerbl. Güterkraftverkehr!!
Besteht die Möglichkeit die Fahrerlaubnis auf Solozugmaschinen mit 12t-Gesamtgewicht umschreiben zu lassen??? Dieses Thema scheint für gewisse Ordnungskräfte ein Problem darzustellen!!!!
cu mordad

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Mi 21. Jan 2004, 03:34

Da du mit der alten Klasse 3 schon keine Solo-ZGM bis 12 t fahren durftest, scheidet eine Umschreibung auf solche Kfz aus.
Bei einer Umstellung auf die neuen Klassen richten sich die einzutragenden Klassen nach Anlage 3 zur FeV. Danach wird bei einem Umtausch u. a. die Klasse C1 erteilt, mit welcher (wie mit dem alten 3er auch) lediglich ZGM bis zu einem zGG von max. 7,5 t geführt werden dürfen.
Die Tatsache, daß du im gewerbl. Güterkraftverkehr arbeitest spielt beim Umtausch und den einzutragenden Klassen keine Rolle!

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