Hallo,
ich habe seit 1986 den Führerschein Klasse 3. Welche Zweiräder (Geschwindigkeit/ccm) darf ich damit ohne Zusatzprüfung betreiben
Welche Zweiräder mit Führerschein Klasse 3?
- Hexer-99
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Es dürfen Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm gefahren werden (§ 6 Abs. 1 FeV).
Darüber hinaus dürfen auch noch zweirädrige Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h gefahren werden, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Ziffer 8 FeV).
Die anderen (exotischen) Möglichkeiten mit dem genannten Führerschein der Klasse 3 von 1986 weitere Zweiräder zu fahren (Uralt-Motorräder, Krafträder der DDR usw.) erspare ich mir hier. Bei Bedarf können diese aber im § 76 Ziffer 8 FeV nachgelesen werden.
Darüber hinaus dürfen auch noch zweirädrige Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h gefahren werden, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Ziffer 8 FeV).
Die anderen (exotischen) Möglichkeiten mit dem genannten Führerschein der Klasse 3 von 1986 weitere Zweiräder zu fahren (Uralt-Motorräder, Krafträder der DDR usw.) erspare ich mir hier. Bei Bedarf können diese aber im § 76 Ziffer 8 FeV nachgelesen werden.
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