Wie definiert sich der Begriff: "In Betrieb nehmen"
- Dieter Finster
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Wie definiert sich der Begriff: "In Betrieb nehmen"
Es ist bei uns die Frage aufgetaucht, was der Begriff "In Betrieb nehmen" bedeudet. In den Rechtsvorschfrirten und Komentaren habe ich bisher keine richtige Antwort hierauf gefunden. Reicht es, diesen Begriff zu erfüllen, wenn das Kfz zugelassen und auf öffentlichem Verkehrsgrund geparkt ist oder muss dabei das Antriebsaggregat laufen oder ist es etwa mit "Führen" gleich zu setzen?
- Volker Kalus
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- Dieter Finster
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- wj
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Es hätte schon was, wenn man allein beim Parken auf öffentlicher Verkehrsfläche den TB FoFE erfüllen könnte.
Wehe dem, der dann noch mal Kinder an's Steuer (selbst ohne Schlüssel etc.) ließe. Oder man setzt sich ohne FE-Klasse A mal auf das neue Motorrad des Nachbarn. Beim Abschleppen benötige ich als Abgeschleppter keine FE. Wie komme ich dann aber zulässig hinters Steuer?
Ich denke, der Gesetzgeber verlangt schon, dass der Betreffende ein Kraftfahrzeug tatsächlich führt. Führen dürfte auch das konkrete Bewegen eines Fahrzeugs voraussetzen.
Neben der fahrerlaubnisrechtlichen Frage gibt es aber auch noch viele andere Rechtsgebiete, in denen die Frage des "In Betrieb nehmen's" diskutiert werden kann, Steuer-, Zulassungs-, Versicherungsrecht etc.
Wehe dem, der dann noch mal Kinder an's Steuer (selbst ohne Schlüssel etc.) ließe. Oder man setzt sich ohne FE-Klasse A mal auf das neue Motorrad des Nachbarn. Beim Abschleppen benötige ich als Abgeschleppter keine FE. Wie komme ich dann aber zulässig hinters Steuer?
Ich denke, der Gesetzgeber verlangt schon, dass der Betreffende ein Kraftfahrzeug tatsächlich führt. Führen dürfte auch das konkrete Bewegen eines Fahrzeugs voraussetzen.
Neben der fahrerlaubnisrechtlichen Frage gibt es aber auch noch viele andere Rechtsgebiete, in denen die Frage des "In Betrieb nehmen's" diskutiert werden kann, Steuer-, Zulassungs-, Versicherungsrecht etc.
- MorkvomOrk
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Nach der Definition, welche ich gefunden habe, muß das Fahrzeug nicht in Bewegung gesetzt werden.
In Betrieb setzen
= "bestimmungsgemäße Verwendung als Fortbewegungsmittel. Der Betrieb beginnt mit dem anlassen des Motors, d. h. früher als das "Führen" eines Kfz".
Das bloße Abstellen (Parken) eines Kfz auf einer öffentl. Straße ist noch kein "in Betrieb setzen".
(Hentschel, Straßenverkehrsrecht 31. Aufl. (2003), Rn9 zu § 1 StVG; Rn 5 zu § 7 StVG; Jagow, FeV/StVZO, Losebl., Rn 14 zu § 18 StVZO)
Weshalb bei einer Diskussion über FoFE um den Begriff "Inbetriebnahme" gestritten wird, kann ich außerdem nicht nachvollziehen!
In § 21 StVG wird als Tatbestandsmerkmal nicht die Inbetriebnahme genannt, sondern ausschließlich das Führen eines Kfz.[/i]
In Betrieb setzen
= "bestimmungsgemäße Verwendung als Fortbewegungsmittel. Der Betrieb beginnt mit dem anlassen des Motors, d. h. früher als das "Führen" eines Kfz".
Das bloße Abstellen (Parken) eines Kfz auf einer öffentl. Straße ist noch kein "in Betrieb setzen".
(Hentschel, Straßenverkehrsrecht 31. Aufl. (2003), Rn9 zu § 1 StVG; Rn 5 zu § 7 StVG; Jagow, FeV/StVZO, Losebl., Rn 14 zu § 18 StVZO)
Weshalb bei einer Diskussion über FoFE um den Begriff "Inbetriebnahme" gestritten wird, kann ich außerdem nicht nachvollziehen!
In § 21 StVG wird als Tatbestandsmerkmal nicht die Inbetriebnahme genannt, sondern ausschließlich das Führen eines Kfz.[/i]
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