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Fehlender Eintrag in VK30

Verfasst: Mo 4. Apr 2011, 08:55
von Rene Engert
Hallo
Vor ca einem halben Jahr habe ich meinen alten DDR- Führerschein in einen neuen EU-Führerschein umschreiben lassen. Meinen alten Führerschein habe ich noch ( er wurde mit "ungültig" abgestempelt ).Ich hatte die Klassen A,B,C,E,M,T. Das heist bis auf Personenbeförderung ( Bus ) alles. Im neuen Führerschein fehlt mir nun Klasse A ( Motorrad ).Auf Anfrage wurde mir mitgeteilt das die Klasse A weder in der VK30 noch in den Listenbüchern eingetragen ist. Ich bin aber im Rahmen der LKW-Ausbildung auch Motorrad gefahren . Habe ja auch den Stempel bei Klasse A im alten Führerschein.
Meine Frage. Was zählt nun ? Die VK30 oder mein alter Führerschein ?Bin langsam am verzweifeln.

Verfasst: Di 5. Apr 2011, 14:59
von Mainzelmännchen
Es zählt der Nachweis in der Behörde. Ist keiner für die Klasse A vorhanden, ist kein Umtausch möglich.
Wurde eine Prüfung mit dem Motorrad abgelegt oder "nur gefahren"?
Eine Klärung kann nur der Kontakt zur damals zuständigen Behörde bringen.

Verfasst: Mi 6. Apr 2011, 12:15
von Rene Engert
Danke für Deine Antwort

So etwas in der Art habe ich mir schon gedacht. Ich weiss auch nicht mehr genau, ob damals ein Prüfer dabei war oder nicht.
Meine Meinung ist. Ohne Nachweis kein Führerschein. Also muss es ja irgendwo vermerkt sein.

Verfasst: Mo 6. Jun 2011, 07:29
von max_relax
Der vorgelegte Führerschein ist zwar ein wichtiges, aber niemals das alleinige Indiz für das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis.

Zum einen hat schon so mancher versucht, seinen Führerschein zu (ver)fälschen, so dass der Eindruck entsteht, eine bestimmte Klasse sei erteilt worden. Zum anderen ist es im "Eifer des Gefechts" auch schon vorgekommen, dass ein Mitarbeiter der FE-Behörde eine Klasse im Führerschein gesiegelt hat, statt sie zu entwerten (insb. bei den rosafarbenen Vordrucken). Durch ein solches Versehen wird die entsprechende Klasse natürlich nicht erteilt, da es sich um einen Schreib- (oder besser: Stempelfehler) handelt, der jederzeit von der Behörde korrigiert werden kann.

Ob in dem hier diskutierten Fall die KLasse A versehentlich nicht eingetragen wurde oder ob die Bearbeitung des Antrags ergeben hat, dass die Klasse A tatsächlich nie erteilt wurde, kann - wie bereits geschrieben wurde - nur in Abstimmung mit den beteiligten Behörden geklärte werden.

Verfasst: Di 7. Jun 2011, 04:30
von mal langsam
wie ist denn das in D wenn die prüfung auf fälschungsmerkmale nichts ergibt und die verschwörungstheorien sich nicht belegen lassen mit der unschuldsvermutung?

Verfasst: Di 7. Jun 2011, 04:38
von mal langsam
was wäre denn in dem sehr unwahrscheinlichen fall, dass die prüfung auf fälschungsmerkmale nichts ergibt und auch die verschwörungstheorien sich nicht anders belegen lassen als dadurch, dass in der dokumentation eines anderen staates keine einträge gemacht wurden?