Darf man mit Klasse D ein Taxi fahren?

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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MoinMoin
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Darf man mit Klasse D ein Taxi fahren?

Beitrag von MoinMoin » Sa 9. Jul 2011, 17:02

Hallo zusammen!

Ich habe da eine Frage an Euch, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

Ich bin im Besitz der Klasse D (Erworben nach dem Stichtag Sept. 2008, inkl. Grundqualifikation und IHK-Prüfung).

Darf ich nun auch ein Taxi (gewerbliche Personenbeförderung bis 8 Pers.) fahren mit dem Führerschein der Klasse D???

Soweit ich weiß ist der "Führerschein zur Fahrgastbeförderung" ja eigentlich nur Bestandteil für Klasse B/BE für gewerbliche Personenbeförderung bis zu 8 Pers.???


Würde mich über Eure Antwort freuen.

Viele Grüße

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Gaukler
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Beitrag von Gaukler » Sa 9. Jul 2011, 19:11

Du brauchst für das Taxifahren den sogenannten Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Erlaubnis. Dafür musst Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise Kl. B im mind. 2-jährigen Besitz (hast Du offensichtlich). Diese Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kannst Du bei Deiner zuständigen Führerscheinstelle beantragen (Hauptwohnsitz).

Weiterhin gem. § 48 Fahrerlaubnis-Verordung (FeV):
- geistige und körperliche Eignung gemäß § 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5
- die Anforderungen an das Sehvermögen gemäß § 12 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 6 Nummer 2.

Erst wenn Du alle Voraussetzungen erfüllt hast, bist Du berechtigt ein Taxi zu fahren. Solltest Du in einem Ort mit mehr als 50.000 Einwohner fahren wollen, brauchst Du für diesen Ort/Stadt zudem die Ortskundeprüfung. Diese Prüfungen sind in den unterschiedlichen Städten sehr verschieden (teilweise Prüfung über die Fahrerlaubnisbehörde, zuweilen über die IHK).

Also einfach mal Taxifahren, aufgrund einer hochwertigen Führerscheinklasse wie die Klasse D ist nicht.
Heute ist morgen schon gestern!

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MoinMoin
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Hallo Gaukler!

Beitrag von MoinMoin » Sa 16. Jul 2011, 13:50

Was du da schreibst stimmt ja in der Sache vollkommen...

Um ein Taxi fahren zu können brauche ich:
- Personalausweis
- Lichtbild
- Führerschein min. Klasse B
- Zeugnis oder Gutachten Augenarzt
- Ärztliche Bescheinigung über körperliche und geistige Eignung
- Gutachten über Fahreingung (Arbeitsmediziner)
- Führungszeugnis
- Ortskenntnisprüfung für über 50.000 Einwohner.


Nun gehen wir mal zur Klasse D.

Alles wie oben beim Taxi beschrieben sowie zusätzlich:
- Erste Hilfe Ausbildung
- 35 Stzd. Weiterbildung in 5 Modulen a. 7 Std. (1. Eco-Training, 2. Sicherheitstechnik- und Fahrtechnik, 3. Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr, 4. Fahrgastsicherheit und Gesundheit, 5.Markt und Image.


Somit gesehen ist doch der Führerschein der Klasse D viel umfangreicher wie der Führerschein zur Fahrgastbeförderung.

Ich stimme dir zu, einfach mal Taxifahren geht nicht... nur die Ortskundeprüfung, die habe ich einfach mal so nebenbei gemacht, obwohl ich es als Busfahrer nicht brauche, das ist ja auch nicht allzu schwierig sofern man sowieso auch dort wohnt.

Ich fahre nun quer durch Deutschland, Europa aber auch in heimischen Gegenden... mit fast 70 Personen mit einem Bus aber in einem Taxi (PKW) mit 8 Personen darf ich nicht in der eigenen Stadt mal zum Bahnhof fahren (ohne den Führerschein zur Fahrgastbeförderung) zu haben???

Ganz ehrlich, muss man das verstehen???

Viele Grüße

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Holger Füglein
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Beitrag von Holger Füglein » Mo 18. Jul 2011, 11:02

Die Ortskenntnisprüfung ist bei Taxen obligatorisch und nicht von einer Einwohnerzahl abhängig.

Die 50.000 Einwohner beziehen sich nur auf die Erlaubnis für Mietwagen oder Krankenkraftwagen (vgl. § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV).

Deutlich wird dies durch den § 48 Abs. 6 FeV, wo geregelt ist, dass bei einem Taxiführer für jedes andere Gebiet eine neue Ortskenntnis nachzuweisen ist, bei Mietwagen und Krankenkraftwagen nur, wenn der neue Ort 50.000 Einwohner oder mehr hat.

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