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Kennzeichen 171 im Führerschein

Verfasst: So 31. Jul 2011, 16:32
von hendrik
Hallo,

vorgestern konnte meine Frau ihren neuen Führerschein abholen, der "alte" wurde inkl. Handtasche gestohlen.

Sie hatte "nur" den alten grauen Klasse 3. Sie hat bei C1 den Eintrag 171, und bei BE und C1E kein Ablaufdatum. Sie hat ihren FS seit 1978.

Bei meinem "neuen" der mir 2004 wieder ausgestellt wurde (7 Monate Sperre), ist dieses Kennzeich nicht drin, und ich habe bei C1 und C1E ein Ablaufdatum.

Gut, das bei CE dieses Ablaufdatum steht verstehe ich ja, aber warum bei C1 und C1E auch ?

Ersterwerb Klasse 1 + 3 1971, Klasse 2 1974.

Danke für klärende Hinweise.

Verfasst: Mo 1. Aug 2011, 06:50
von matchbox
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis sind die Besitzstände erloschen. Aus diesem Grund werden die neuen Fahrerlaubnisklassen nach der neuen Rechtslage nach § 23 Abs. 1 FeV erteilt. Klasse C1 und C1E werden aufs 50. Lebensjahr befristet. Die C-Klassen werden nur für 5 Jahre erteilt.

Verfasst: Di 2. Aug 2011, 09:24
von hendrik
@matchbox,

erstmal Danke für den Hinweis, aber verstehe einer die FeV. Mein Vater (87) lag 7 Monate im Krankenhaus, darf aber nach wie vor 7,5 Tonner fahren.

Da fährt man knapp 30 Jahre ohne Punkte und OWI, verliert durch eine absolute Ausnahmesituation seine FE, und muß deswegen für 7,5 Tonner alle 5 Jahre zum Doc und Augenarzt.

M.E. arg neben der Realität.

Aber egal, da ich ja CE und ( DE ab 12.08.2011) habe, muß ich ja eh alle 5 Jahre zum Arbeitsmediziner und Augenarzt, und ob ich dann irgendwann mit knapp 70 noch 7,5 Tonner fahren möchte, steht auf einen anderen Blatt.

Gruß Hendrik

Verfasst: Di 2. Aug 2011, 09:36
von M.Thöle
Das Fahrerlaubnisrecht und die Anforderungen an Führer von LKW (hier 7,5 t) haben sich nunmal 1999 geändert. Wenn man danach wegen einer Straftat seine Fahrerlaubnis verliert, die nach altem Recht erteilt wurde, verliert man eben auch die alten Besitzstände. Die Neuerteilung richtet sich nach aktuellem Fahrerlaubnisrecht und da gibt es die LKW Klassen für alle eben nur noch befristet.

Verfasst: Di 2. Aug 2011, 09:46
von hendrik
@Mr. Thöle,

danke, hätte ich also den "Bockmist" 1998 gemacht, wäre mir der "Besitzstand" gewahrt ?

Aber ist ja eh egal, hab ja wegen Klasse 2 (CE) schon 2 x verlängern lassen.

Gruß Hendrik

Verfasst: Di 2. Aug 2011, 10:05
von M.Thöle
Der Zeitpunkt der Neuerteilung ist entscheidend. Wenn diese vor 1999 erfolgt wäre, dann wäre die Klasse 3 noch im alten Stand neuerteilt worden.

Verfasst: Mi 3. Aug 2011, 11:51
von hendrik
Tja M. Thöle,

was doch so 4 Jahre ausmachen können !

Danke für die Hinweise an Alle.

Verfasst: Mi 3. Aug 2011, 12:18
von M.Thöle
Im Endeffekt kann man sich da nur über sich selbst ärgern.

Verfasst: Mi 3. Aug 2011, 13:01
von hendrik
@M.Thöle,

das mach ich auch (ohne die 4 Jahre) schon.