Erzwungene Neuerteilung für Erwerb nie besessener Führerscheinklasse

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
Antworten
Martin K
Aktiver Benutzer
Beiträge: 2
Registriert: So 7. Apr 2024, 09:00

Erzwungene Neuerteilung für Erwerb nie besessener Führerscheinklasse

Beitrag von Martin K » So 7. Apr 2024, 12:32

Hallo liebe Gemeinde

Ich bin 45 Jahre alt und habe kürzlich begonnen meinen Motorradführerschein der Klasse A zu machen.
Ich habe über die Fahrschule in meinem Namen einen seitens der FS gebührenpflichtigen Antrag auf Ersterteilung der Klasse A bei uns bei der Führerscheinstelle Berlin machen lassen.
Dachte Ersterteilung ist logisch weil habe die A nie besessen

Ich habe von der Führerscheinstelle nun ein absurdes Schreiben bekommen mit folgendem Inhalt: Sehr geehrter Herr K - sie haben am 13.03.2024 einen Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis bei Ihrer Fahrschule XXX gestellt. Die Fahrschule ist nicht berechtigt Neuerteilung nach Entzug entgegen zu nehmen. Aus diesem Grund können wir Ihren Antrag auch nicht von der Fahrschule übernehmen. Ich bitte Sie einen neuen Antrag beim Bürgeramt zu stellen.

Soweit so gut - tatsächlich wurde mir vor 24 Jahren die Fahrerlaubnis entzogen (Klasse 3 und 1b).
Und tatsächlich laut Paragraf 20 FeV (Neuerteilung einer Fahrerlaubnis) Absatz 4 sind die Anträge dafür bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu stellen, welches bei uns in Berlin wohl das Bürgeramt ist. Es gilt persönliche Vorsprache mit allen erforderlichen Unterlagen plus der Antragsgebühr von 221 Euro in dem die Gebühr fürs Führungszeugnis bereits enthalten ist.
Entsprechenden Termin beim Bürgeramt habe ich gebucht - Termin ist dann am 15. Mai (in Berlin so nicht ungewöhnlich weil komplett überlastet)

Weiter heißt es auf dem Serviceportal des Bürgeramtes - Information zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht: „die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug erfolgt grundsätzlich im Umfang der Berechtigungen die zum Zeitpunkt des Entzuges bestanden. Voraussetzung dafür ist das die für die beantragten Fahrerlaubnisklassen erforderlichen Nachweise erbracht werden und kein Bedenken an der Eignung zum führen eines Kraftfahrzeug bestehen“

Heißt für mich wenn ich das lese, ich muss Antrag auf Neuerteilung meiner entzogenen Führerscheinklassen stellen? Doch was ist mit meinem Antrag auf die nie besessene Klasse A.
Die kann ich dann erst in Form eines Antrages auf Erweiterung der Fahrerlaubnis nach erfolgreicher Wiedererteilung der mir entzogenen Klassen stellen?
(Muss dazu sagen dass ich tatsächlich kein Interesse habe meine alten Klassen 3 und 1b wieder zu bekommen - ich möchte einfach die Klasse A erstmalig erwerben.

Die Führerscheinstelle selbst gibt mir keine Auskunft - ich bekomme berlintypisch keine Antworten auf Briefe, Mails und die Sachbearbeiterin deren Rufnummer im Schreiben abgegeben ist geht nicht ans Telefon, egal wie und wann man anruft.
Sogar der Inhaber meiner Fahrschule ist da ratlos.
Vielleicht kann hier jemand für mich Licht ins dunkle bringen 🙏🏻

Vorgeschichte ist: 1994 Erwerb der Führerscheinklasse 1b (heute wohl A1)
1998 Erwerb der Klasse 3 (heute die B)
2000 Entzug der Fahrerlaubnis wegen Straftat in Tateinheit mit Verkehrsdelikten.
Durch ein Gericht wurde eine Sperre von 8 Monaten verhängt im Jahre 2000.

Im Jahr 2005 habe ich einen einen Antrag auf Neuerteilung gestellt, worauf ich die Auflage zur MPU bekommen welche ich wegen mangelnder Vorbereitung grandios negativ nicht bestanden habe.

Später habe ich mich dazu entschieden einer der wenigen Kandidaten zu werden die die Tilgungsfristen zur MPU einfach aussitzen. Die 5 Jahre Ablaufzeit, 10 Jahre Tilgungsfrist plus 1 Jahr Überliegefrist.

2018 Antrag auf Selbsrauskunft beim FEAR - Einträge noch vorhanden und habe gesehen wann was getilgt sein muss.

Jetzt 2024 erneuter Antrag beim FAER —keine Einträge vorhanden. Alles gelöscht.

Was ich nie gemacht habe ist ein Antrag auf selbstauskunft beim ZFER weil da wohl nur Daten zu Führerscheinen ab dem Jahr 1999 gespeichert werden/wurden. Ich habe meine Fahrerlaubnis ja vor 99 erworben.
Einen Antrag auf selbstauskunft beim ZFER habe ich letze Woche nun trotzdem gestellt - Antwort ausstehend.

Vielen Dank im Vorraus

Benutzeravatar
Tigger
Einsteiger
Beiträge: 233
Registriert: Di 15. Mai 2012, 14:27
Wohnort: Hessen

Re: Erzwungene Neuerteilung für Erwerb nie besessener Führerscheinklasse

Beitrag von Tigger » Mo 8. Apr 2024, 07:50

Hallo,
ich würde Ihr Anliegen bei der personlichen Vorsprache nochmal klar darstellen, dass Sie keine Neuerteilung ihrer alten Fahrerlaubnis wollen/wünschen, sondern einfach nur den Ersterwerb der vollen Klasse A. Dies ist rechtlich absolut zulässig. Da sie nie die volle Klasse A besessen haben handelt es sich zweifelsfrei um eine Ersterteilung und ist auch so zu behandeln.

Benutzeravatar
barbarossa
Einsteiger
Beiträge: 410
Registriert: Do 31. Mär 2011, 16:37
Wohnort: Brandenburg

Re: Erzwungene Neuerteilung für Erwerb nie besessener Führerscheinklasse

Beitrag von barbarossa » Mo 8. Apr 2024, 08:18

Eine Ersterteilung würde aber auch eine Probezeit von 2 Jahren bedeuten. Da es schon einmal eine Fahrerlaubnis gab, ist die Probezeit m. E. nach bereits erledigt.
Deshalb denke ich, dass es tatsächlich eine Neuerteilung ist, jedoch für eine bisher noch nie erteilte Klasse. Das wiederum bedeutet, dass die notwendigen Ausbildungsstunden und natürlich die Prüfungen für die Klasse A abzulegen sind. Eine Verpflichtung, zuerst die damals entzogenen Klassen zu erwerben und dann auf die Klasse A zu erweitern, sehe ich hier ebenfalls nicht. Zumal die alte Klasse 3 ja bis zur C1E berechtigt hatte.
Bei den wirklich guten Autofahrern kleben die Fliegen an den Seitenscheiben! (Walter Röhrl)

Martin K
Aktiver Benutzer
Beiträge: 2
Registriert: So 7. Apr 2024, 09:00

Re: Erzwungene Neuerteilung für Erwerb nie besessener Führerscheinklasse

Beitrag von Martin K » Mo 8. Apr 2024, 16:32

Vielen lieben Dank für eure Antworten und Meinungen.
@barbarossa - deine Erläuterung klingt für mich plausibel und ergibt Sinn. Dass ich für die A dann die komplette Theorie und erforderlichen Fahrstunden und beide Prüfungen ablegen muss hab ich natürlich mit einkalkuliert. Meine Theoriestunden habe ich sogar schon absolviert.
Die Service Seite Berlin gibt wie gesagt an dass Neuerteilungen grundsätzlich alle zum Zeitpunkt des Entzuges bestehenden Berechtigungen umfasst - leider stellt das Land Berlin online kein Antragsformular zur Verfügung um einmal zu schauen wie das dann aussieht. Ob ich bestimmte Fahrerlaubnisklassen ankreuzen kann oder nicht.
Sollte ich wählen können werde ich die entzogen 3 nicht mit beantragen - sondern nur die 1b - und hoffentlich im Rahmen dieses Antrages dann die A.
Theoretisch - da die A ja ein Stufenführerschein ist könnte mir wenn die Behörde gnädig ist ja die 1b die heute die A1 anrechnen. Aber das wird wohl nicht geschehen.
Bleibt abzuwarten - wie gesagt den Antrag kann ich am 15. Mai stellen - die Bearbeitungszeiten für Neuerteilungen Bewegung sich in Berlin zwischen 4 bis 7 Wochen.
Heißt also erstmal Geduld haben und auf das Beste hoffen.

Benutzeravatar
Tigger
Einsteiger
Beiträge: 233
Registriert: Di 15. Mai 2012, 14:27
Wohnort: Hessen

Re: Erzwungene Neuerteilung für Erwerb nie besessener Führerscheinklasse

Beitrag von Tigger » Di 9. Apr 2024, 07:37

An die Probezeit hatte ich garnicht gedacht. Barbarossa hat Recht. Faktisch wird ja mit dem Erwerb und Ablegen der Prüfungen für die A die A1 (alte 1b) dann ja tatsächlich auch "wiedererteilt".

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Majestic-12 [Bot] und 118 Gäste