Mehrachsige Anhänger
Verfasst: Do 31. Okt 2002, 22:05
Hallo,
mit Wirkung vom 1.1.1999 wurde gestattet, mit dem Führerschein der Klasse BE (unter bestimmten Umständen hinsichtlich der Gewichte auch B) mehrachsige Anhänger - mit einem Achsabstand von über 1 Meter ziehen zu dürfen.
Sofern ich die frühere Fahrerlaubnis der Klasse 3 also umschreiben lasse, darf ich diese Anhänger ziehen.
Wie sieht es aber aus, wenn ein solcher Anhänger mit dem alten Führerschein der Klasse 3 gezogen wird.
Ist dann bereits der Tatbestand des § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) erfüllt oder wird dies aufgrund der Tatsache, dass ja keinerlei zusätzliche Prüfung erforderlich ist, stillschweigend geduldet.
Verschiedene Führerscheinstellen und Stützpunkte der technischen Überwachungsvereine hatten dazu gegensätzliche Ansichten, die einen erklärten, die Umschreibung müsse zwingend erfolgen, andere gaben an, auch ohne Umschreibung entsprechende Anhänger ziehen zu dürfen; 2 Stellen waren sich nicht sicher, meinten aber, in einem solchen Fall würde wohl kein Strafverfahren eingeleitet; allenfalls erfolge die Aufforderung, die Umschreibung nunmehr vornehmen zu lassen.
Wie seht Ihr das hier im Forum?
mit Wirkung vom 1.1.1999 wurde gestattet, mit dem Führerschein der Klasse BE (unter bestimmten Umständen hinsichtlich der Gewichte auch B) mehrachsige Anhänger - mit einem Achsabstand von über 1 Meter ziehen zu dürfen.
Sofern ich die frühere Fahrerlaubnis der Klasse 3 also umschreiben lasse, darf ich diese Anhänger ziehen.
Wie sieht es aber aus, wenn ein solcher Anhänger mit dem alten Führerschein der Klasse 3 gezogen wird.
Ist dann bereits der Tatbestand des § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) erfüllt oder wird dies aufgrund der Tatsache, dass ja keinerlei zusätzliche Prüfung erforderlich ist, stillschweigend geduldet.
Verschiedene Führerscheinstellen und Stützpunkte der technischen Überwachungsvereine hatten dazu gegensätzliche Ansichten, die einen erklärten, die Umschreibung müsse zwingend erfolgen, andere gaben an, auch ohne Umschreibung entsprechende Anhänger ziehen zu dürfen; 2 Stellen waren sich nicht sicher, meinten aber, in einem solchen Fall würde wohl kein Strafverfahren eingeleitet; allenfalls erfolge die Aufforderung, die Umschreibung nunmehr vornehmen zu lassen.
Wie seht Ihr das hier im Forum?