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alte Führerscheinklasse 1b

Verfasst: Mi 22. Jan 2003, 07:23
von Frank
1.Darf ich mit meinem Führerschein der Klasse 1 b von 1995 Leichtkrafträder mit 125 ccm fahren?

1.1.Wenn ja, müssen diese in Geschwindigkeit und/ oder Leistung gedrosselt sein auch wenn ich über 18 Jahre alt bin?

1.2.Wenn ja, kann es Probleme in einer Polizeikontrolle geben, weil in dem alten Führerschein unter Klasse 1b "...von nicht mehr als 80 ccm..." steht?

Vielen Dank im voraus

Frank Heinze

Rückmail bitte an: danifranky@t-online.de

Verfasst: Mi 22. Jan 2003, 09:30
von Hartmut
Die alte Klasse 1b entspricht jetzt der Klasse A1. Bis zum 18. Lebensjahr müssen die Leichtkrafträder auf 80 km/h begrenzt sein. Ab dem 18. Lebensjahr dürfen sie ungegrenzt gefahren werden, auch ohne den Umtausch des Führerscheines.