Wiedererteilung einer Entzogenen Fahrererlaubnis

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Karl
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Wiedererteilung einer Entzogenen Fahrererlaubnis

Beitrag von Karl » Fr 7. Feb 2003, 12:10

Hallo mein Name ist Kaya mir wurde die Fahrerlubnis 1988 entzogen wegen Besitz und Konsum von Cannabis 1997 war mein letzer eintrag wegen Besitz 1991 habe ich bereits eine MPU gemacht bin leider durchgefallen weil ich mich nicht selbstkrietisch äusern konnte 2000 habe ich eine Wiedererteilung beantrag erneut muss ich eine MPU vorlegen wann ist die sache mit der Mpu verjährt und wer kann mich beraten

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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Fr 7. Feb 2003, 13:01

Wenn ich es richtig lese wurde 1991 die MPU gemacht ?
Wurde daraufhin die Fahrerlaubnis versagt oder wurde der Antrag zurückgezogen ?

Wurde der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis 1991 versagt, ist diese Entscheidung incl. des damit zusammenhängenden Gutachtens bis zu 15 Jahre verwertbar, das ist solange wie die Versagung im Register eingetragen ist.
Ein Gutachten für sich alleine kann nur bis zu 10 Jahren verwertet werden.

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Karl
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Fahrererlaubnisangelegenheit

Beitrag von Karl » Fr 7. Feb 2003, 15:00

Das Strassenverkehrsamt wirft mir einen regel-bzw. gewohnheitsmäßigen Konsum vor obwohl mir keinerlei Fahruntüchtigkeit im Strassenverkehr nachgewiesen werden konnte(fahren unter drogen einfluss):Lediglich bei der Hausdurchsuchung1997wurden geringe mengen Cannabis sichergestellt das war der letzte eintrag seitens der polizei. Durch die verfolgung und bestrafung der behörden bin ich sozial ausgegrezt worden ich konnte meinen erlerhrnten beruf nicht ausüben weil die Poli8zei meinen arbeitsplatz durchsuchte daraufhin konnte mir der Arbeitgeber keinen verantwortung übertragen somit war ich Arbeitslos daraufhin habe ich einen Taxischein beantragt und daraus ervolgte der einzug der Fahrerlaubnis daswar 1988 seitdem habe ich keinen Führerschein das sind bald 15jahre

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Karl
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Fahrererlaubnisangelegenheit

Beitrag von Karl » Fr 7. Feb 2003, 15:04

Das Strassenverkehrsamt wirft mir einen regel-bzw. gewohnheitsmäßigen Konsum vor obwohl mir keinerlei Fahruntüchtigkeit im Strassenverkehr nachgewiesen werden konnte(fahren unter drogen einfluss):Lediglich bei der Hausdurchsuchung1997wurden geringe mengen Cannabis sichergestellt das war der letzte eintrag seitens der polizei. Durch die verfolgung und bestrafung der behörden bin ich sozial ausgegrezt worden ich konnte meinen erlerhrnten beruf nicht ausüben weil die Poli8zei meinen arbeitsplatz durchsuchte daraufhin konnte mir der Arbeitgeber keinen verantwortung übertragen somit war ich Arbeitslos daraufhin habe ich einen Taxischein beantragt und daraus ervolgte der einzug der Fahrerlaubnis daswar 1988 seitdem habe ich keinen Führerschein das sind bald 15jahre

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