Verwirrung mit Klasse A!?!

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Pegasus256
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Verwirrung mit Klasse A!?!

Beitrag von Pegasus256 » Di 6. Mai 2003, 09:58

Hallo!

Ich bin jetzt 22 Jahre alt. Mit 18 habe ich zusammen mit Klasse B auch Klasse A beschränkt gemacht. Letztes Jahr habe ich nun auch noch die Führerscheinen Klasse C und CE erworben.

Da ich mir nun endlich mal ein Motorrad kaufen will, habe ich festgestellt, das in allen Feldern für das "Erteilungsdatum" entweder ein Datum, ein "*)" oder ein Strich (D-Klassen) existiert. Nur das "untere" Feld in Klasse A ist leer (das mit dem symbolischen schweren Motorrad).

Was hat dies nun zu bedeuten? Gelten für mich nun die Beschränkungen (max. 25kW bzw. max. 0,16kW/kg) noch oder nicht?

Im Vorraus für alle Antworten schonmal danke!

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G.G.
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Beitrag von G.G. » Mi 7. Mai 2003, 06:45

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, befindet sich bei der Klasse A mit dem "kleinen" Motorrad ein Sternchen und beim "großen" Motorrad ist nichts eingetragen.

Sollte dies der Fall sein, möchte ich Dich zu einem korrekt ausgestellten Führerschein gratulieren.

Nach § 6 Abs. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) berechtigt die Klasse A die ersten 2 Jahre nur zum Führen von Motorrädern mit 25 kw und einen Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von 0,16 kw/kg. Diese Einschränkung fällt automatisch kraft Gesetz nach Ablauf der 2 Jahre weg. Im Gegensatz zu dem bis zum 1.1.99 gültigen Recht ist jetzt kein spezieller Erweiterungsantrag auf die Klasse A (unbeschränkt) mehr notwendig. Dies konnte im aktuellen Führerschein nur durch die bei Dir gewählte Variante sichergestellt werden. Klasse A (unbeschränkt) kann kein Datum tragen, da zum Zeitpunkt der Erstellung der Ablauf der zweijährigen Frist noch nicht feststand. Daher ist die Klasse A beim "großen" Motorrad ohne Eintragung und beim "kleinen" ein Stern. :D
G.G.

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Pegasus256
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Beitrag von Pegasus256 » Mi 7. Mai 2003, 08:54

:D

D.h. dann auf gut deutsch: Ich darf "alles" fahren, was 2 Reifen hat... :wink:

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