80ccm und 125ccm

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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nitro78
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80ccm und 125ccm

Beitrag von nitro78 » Fr 6. Jun 2003, 00:04

Hallo,

ich habe 1995 meinen Führerschein für die 80ccm Klasse gemacht. 1998 dann meinen Autoführerschein.
Nach den neuen Regelungen kann man ja mit 16 Jahren die 125ccm Klasse (auf 11kw gedrosselt) machen.
Was gilt da jetzt für meinen Fall darf ich 125ccm fahren und wenn ja mit der Drosselbeschränkung oder ohne.

Gruß
Nitro78

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Hartmut
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Beitrag von Hartmut » Fr 13. Jun 2003, 22:10

Also hast Du 1995 die Klasse 1b erworben. Diese entspricht jetzt der Klasse A1. Nach § 6 Abs. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) dürfen Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/hgeführt werden, wenn der Inhaber dieser Fahrerlaubnis das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Also kann in Deinem Fall bei dem Leichtkraftrad die Drosselung raus. Du musst allerdings mit dem Leichtkraftrad zum TÜV und anschließend zur Zulassungsstelle. Bei der grossen "A1" benötigst du auf deinem Leichtkraftrad ein Motorradschild.

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