Führerschein A1 + Lastendreirad??

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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matze199
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Führerschein A1 + Lastendreirad??

Beitrag von matze199 » So 27. Jul 2003, 13:54

Hallo,

ich habe jetzt schon auf mehreren Seiten im Internet geschaut, und nirgendwo bekommt man eine präzise Auskunft darüber, ob man mit der Führerscheinklasse A1 ein Lastendreirad führen darf.
Jeder fragt immer nur, ob es mit Klasse M möglich ist. Dass das nicht geht, habe ich mittlerweile herausgefunden, aber wie ist das mit A1?
Gelten da die gleichen Bestimmungen oder andere?
Habe auch etwas von maximaler Leermasse 150 Kg. gelesen.

Vielleicht weiß ja hier jemand Rat und vor allem die richtige Antwort auf meine Frage.

Danke schon jetzt,
Mathias

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WM
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Beitrag von WM » Mi 30. Jul 2003, 07:48

Bisher berechtigte die alte Klasse 4 auch zum Führen von dreirädrigen, einsitzigen Kfz zur Güterbeförderung mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer durch die bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h sowie einem Leergewicht von nicht mehr als 15o kg (Lastendreiräder) Die Regelung wurde aufgehoben. Dreirädrige Kfz fallen damit unabhängig von ihrer zulassungsrechtlichen Einstufung in die Klasse B.
Mit der Klasse A - egal welcher - kann also ein solches Fahrzeug nicht geführt werden.
Für Altinhaber, also Inaber einer bis zum 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnis gibt es eine Übergangsbestimmung. Lastendreiräder können dadurch weiterhin mit einer alten FE der Klasse 4 gefahren werden, sofern sie bis zum 31.12.201 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

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