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Fahrerlaubnis bei Überladung des Anhängers

Verfasst: Mo 11. Aug 2003, 14:30
von Billy
Folgender Fall:
Kraftfahrzeug mit einem zGG von 3,5 t darf einen Anhänger mit einem zGG von 750 kg ziehen. Fahrerlaubnis Klasse B reicht aus.
Bei Überprüfung des Anhängers wird jedoch festgestellt, dass dieser mit Ladung ein Gewicht von 900 kg hat.
Liegt hier ein Fahren ohne FE vor oder nur eine Ordnungswidrigkeit wegen der Überladung ?

Verfasst: Mo 11. Aug 2003, 16:17
von morty
Hallo,

im einschlägigen Kommentar zum § 6 FeV (Klasseneinteilung) heißt es:

Werden die Gewichtsgrenzen überschritten, so bedarf es einer Fahrerlaubnis der Klasse E.

...also Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnisverordnung)

zGG überschritten betrifft die Straßenverkehrszulassungsordnung und kann ein OWI-Verfahren nach sich ziehen.

Also...beides getrennt voneinander