Fahrerlaubnis bei Überladung des Anhängers
Verfasst: Mo 11. Aug 2003, 14:30
Folgender Fall:
Kraftfahrzeug mit einem zGG von 3,5 t darf einen Anhänger mit einem zGG von 750 kg ziehen. Fahrerlaubnis Klasse B reicht aus.
Bei Überprüfung des Anhängers wird jedoch festgestellt, dass dieser mit Ladung ein Gewicht von 900 kg hat.
Liegt hier ein Fahren ohne FE vor oder nur eine Ordnungswidrigkeit wegen der Überladung ?
Kraftfahrzeug mit einem zGG von 3,5 t darf einen Anhänger mit einem zGG von 750 kg ziehen. Fahrerlaubnis Klasse B reicht aus.
Bei Überprüfung des Anhängers wird jedoch festgestellt, dass dieser mit Ladung ein Gewicht von 900 kg hat.
Liegt hier ein Fahren ohne FE vor oder nur eine Ordnungswidrigkeit wegen der Überladung ?