quad

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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punkie
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quad

Beitrag von punkie » Di 12. Aug 2003, 17:55

hallo ich wollte mir ein quad kaufen mit 50 ccm und 45 km/h geschwindigkeit und einem kleinem versicherungskennzeichen.
ich habe aber nur die klasse M. ich war schon bei meiner Polizeidienststelle und habe dort nachgefragt und die dame hat sich kurz mit ihren kollegen beraten und sagte mir dann das dies kein problem ist und das ich das fahren darf. allerdings bin ich verunsichert weil ich schon viel gehört habe und der händler sagte man braucht die klasse 3 also PKW führerschein was ist denn nun richtig?

http://www.kba.de/Stabsstelle/Presseser ... _01_01.htm

ausserdem habe ich mir diese pressemitteilung durchgelesen und dort steht unter Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge das sie als Kleinkrafträder eingestuft werden und diese darf ich doch mit m fahren oder?

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G.G.
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Beitrag von G.G. » Mi 13. Aug 2003, 07:25

Mit Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum 1.9.2002 wurde klargestellt, dass die Klasse M nur zum Führen von zweirädrigen Krafträdern berechtigt.

Die Presseauskunft ist damit gegenstandslos.

Zum Führen eines Quads oder Trikes wird derzeit die Klasse B benötigt. Der Gesetzgeber denkt jedoch über eine Änderung nach. Das kann aber noch einen Moment (vielleicht Jahre ? :wink: ) dauern.
G.G.

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Beitrag von Reichert, Karl-Heinz » Di 24. Aug 2004, 14:02

Es kommt im Februar 2005 die Klasse S für diese Quads.
Wer M hat, darf diese Dinger dann trotzdem nicht fahren. Entweder Kl. S, B oder T, so sieht's der Gesetzentwurf vor

mfg

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G.G.
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Beitrag von G.G. » Di 24. Aug 2004, 15:25

Na, da hat ich ja doch recht.

Am 23.8.03 avisiert, dass es Jahre dauert und zum 1.2.05, also nach 1,5 Jahren wird es eingeführt. :wink:

Da kann ich doch unseren Gesetzgeber super einschätzen - was ? 8)
G.G.

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Halebopp
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Beitrag von Halebopp » Mi 28. Sep 2005, 08:02

Moin Moin,

es ist sogar möglich, ein Quad mit der FE-Klasse L zu fahren. Hierzu muss das Fahrzeug aber als lof-Fahrzeug beschrieben und zugelassen sein.

Auf die erforderliche Zweckbindung ist zu achten.

Für alle, die sich ein Quad zulegen wollen, achtet bitte darauf, dass ihr ein Verbandkasten § 35h StVZO und ein Warndreieck § 53a StVZO mitführt.
Ein Quad ist nicht von der Mitführpflicht ausgenommen.

Bei Quads, die als lof-Fahrzeug zugelassen sind, reicht das Warndreieck.
Gruß
Halebopp

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Helmpflicht

Beitrag von Halebopp » Sa 14. Jan 2006, 12:20

Moin Moin,

der § 21a StVO wurde endlich geändert.

Es besteht nunmehr Helmpflicht für Quads.

Siehe auch http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s3716.pdf
Gruß
Halebopp

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