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A unbeschränkt - prakt. durchgefallen - 2 Wochen Wartezeit ?

Verfasst: Di 2. Sep 2003, 09:09
von josch
Hallo zusammen,
ich mache gerade Klasse A unbeschränkt als Intensivkurs in einer Ferienfahrschule, sprich sämtliche Fahrstunden habe ich innerhalb einer Woche absolvieren können.
Heute früh hatte ich Prüfung und bin bei der Gefahrenbremsung auf regennasser Straße gestürzt, mithin also durchgefallen. Der Prüfer meinte, ich könne die Prüfung frühestens in 14 Tagen wiederholen.

Meine Frage nun: ich finde es etwas merkwürdig, dass ich sämtliche Stunden in einer Woche machen darf, dann aber auf eine Nachprüfung zwei Wochen warten muss. Gibt es eine Ausnahmeregelung, die mir der Prüfer nicht gesagt hat ???

Freue mich auf Infos.

Gruß
josch

Verfasst: Di 2. Sep 2003, 12:25
von Horst Schütt
Zu bemängeln ist hier nur der Intensivkurs. Dein Sturz verdeutlicht, dass Du noch nicht abschließend ausgebildet warst. Da gigt es nur Eins: üben, üben und nochmals üben!
Horst

Verfasst: Di 2. Sep 2003, 12:38
von josch
Hallo Horst,
schade, dass Dein Beitrag so destruktiv ist. Hast Du eigenlich überhaupt eine Ahnung davon, wie ein Intensivkurs abläuft?

Naja, ich hoffe halt noch auf qualifizierter Infos in diesem Forum.

Verfasst: Di 2. Sep 2003, 13:01
von Volker Kalus
Naja - ich muss da Horst schon ein bischen den Rücken stärken.

Gehe mal davon aus, daß wir schon wissen, wie diese "Intensivkurse" ablaufen.

Du bist hier halt genau in den Problemkreis hereingeraten, der sich aus dem System Ferienfahrschule ergibt. In der Regel sind die Kurse bei einigen Anbietern nur darauf ausgerichtet, daß man auch anschließend besteht, wohlwissend !!!! :x , daß es genau das Problem gibt, daß Du jetzt hast. Die Anbieter von Kursen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis (ich möchte mal vom Terminus "Ferienfahrschule" weg kennen sehr wohl den § 18 Abs.1 der FeV in dem der Wiederholungszeitraum geregelt ist, und Ausnahmen von diesen Fristen sind nun mal nur in begründeten Einzelfällen ( Ferienfahrschule oder Kompaktausbildung ist hier nun mal keine Begründung) möglich.

Aus diesem Grund empfehle ich den Betroffenen auch immer, diese Konstellation im Vorfeld zu berücksichtigen, wenn sie den Prüfort außerhalb des Wohnsitzes beantragen.

Erschwerend kommt hinzu, daß Kompaktausbildung sehr oft nur eine Vorbereitung auf die Prüfung ist, ich sag mal übertrieben die Anwärter werden auf bestimmte Fertigkeiten gedrillt, aber nicht befähigt vernünftig eine Fahrzeug zu führen, was ja über die reine Grundbefähigung einer Bedienung drüber hinausgeht.

Zu Deiner Frage hinsichtlich der Stundenkomprimierung.
Das FahrlG sieht eine Mindestanzahl von Stunden vor, die gemacht werden müssen, hat aber nicht geregelt, wie diese Stunden zu fahren sind. Die einzige Regel ist, daß nicht mehr als zwei Doppelstunden Theorie pro Tag durchgeführt werden dürfen. Man ging dabei von einer sinnvollen Aufteilung der Ausbildung aus. Weit gefehlt. In den Kompaktkursen werden zum Teil zusätzlich zu den Theoriestunden auch noch bis zu 3 Doppelstunden gefahren. Und hier bezweifel ich den Sinn einer solchen Ausbildung, wie auch die Macher der Fahrschülerausbildungs-Ordnung halt gedacht haben.
Die Ferienfahrschulen oder Kursanbieter oder wie auch immer sie sich bezeichnen, kompriemieren jetzt alles - unter anderem auch aus marktwirtschaftlichen Erwägungen - in Kompaktkurse nach dem Motto -> je schneller umso besser.
Zusätzlich wird dann auch noch argumentiert, daß eine komprimierte Ausbildung effektiver sein kann als nur eins oder zwei Fahrstunden in der Woche. Das mag tendenziell richtig sein, aber wie so oft liegt für mich die Wahrheit in der Mitte. 6 Fahrstunden plus die Theoriestunden pro Tag und das über eine ganze Woche kann meines Erachtens (und hier stehe ich nicht alleine mit dieser Meinung) nicht effektiv und sinnvoll sein.
Wenn man das auch ein bischen aus der pädagogischen und lerntechnischen Seite betrachtet, wird man das wohl verstehen.

Tja und aus diesem Dilema resulteirt nun Dein Problem.
Auf der einen Seite die rechtlichen Grundlagen, an die auch die Fahrschulen gebunden sind und auf der anderen Seite der Wunsch schnellstmöglich den Lappen zu erwerben bzw. Fahrschüler durchzuschleusen. Dieses Problem hat der Gesetzgeber aus fachlichen und auch nachvollziehbaren Gründen nicht bedacht.

Und Du wurdest anscheinend von Deiner Fahrschule nicht entsprechend beraten.

P.s.: Haste eigentlich Deine e-mail-adresse extra für das Forum hier erstellt ? :wink:

Verfasst: Di 2. Sep 2003, 14:01
von josch
Hallo Volker,

o.k. kann Deine / Eure Einwände zu Ferienfahrschulen verstehen.

Dennoch war für mich die Entscheidung, einen Intensivkurs zu besuchen die einzig wahre und ich stehe auch nach wie vor voll hinter meiner Entscheidung. Allerdings waren meine Ausgangsvoraussetzung auch ein wenig anders: ich habe die Ausbildung ganz klassisch in einer "normalen" FS begonnen. Habe dort die Theorie gemacht. Erst nach bestandener Theorie habe ich die FS gewechselt, weil ich in meiner alten FS nur 1x pro Woche fahren durfte und zu dem Zeitpunkt schon über zwei Monate mit dem Unternehmen Führerschein beschäftigt war. Also habe ich die praktischen Stunden als Intensivkurs belegt und das auch noch an meinem Heimatort. Bin also täglich Mopped gefahren und gut. Vergeigt habe ICH die praktische Prüfung, weil ICH falsch gebremst habe. Gemeinsam mit dem FL habe ich die Gefahrenbremsung etliche Male geübt, es hat immer geklappt - nur halt nicht im entscheidenden Moment.
Vor diesem Hintergrund finde ich Horst Antwort nach wie vor wenig konstruktiv - aber gut, ist halt meine Meinung.

Zu Deinem P.S.: ja, ist extra für dieses Forum.

Gruß

Verfasst: Di 9. Sep 2003, 06:39
von Kusco
Hallo josch,

es besteht die Möglichkeit zur Verkürzung der "Wartezeit" zwischen der nichtbestandenen und der Wiederholungsprüfung. Die Länder haben jedoch dazu bestimmte Regeln erlassen. So kann bei uns die 14-tägige Wartefrist mit einer zusätzlichen Ausbildung, 2 x 90 min. beim theoretischen Unterricht und 2 x90 min. beim praktischen Unterricht verkürzt werden. Diese Reglung nützt aber nichts, wenn der Fahrlehrer vor Ablauf der Wartefrist keinen neuen Prüfungstermin bei der Technischen Prüfstelle erhält.
Dein FL kann Dir sagen, ob es in deinem Bundesland eine Wartefristverkürzung gibt und ob er einen kurzfristigen Prüfungstermin für deine Wiederholungsprüfung erhalten kann.

Gruß Kusco