Fahreignung;
Verfasst: Fr 3. Okt 2003, 18:42
Hallo,
ein Fahrerlaubnisinhaber (Jahrgang 1909) verursacht einen Verkehrsunfall mit fahrl. Körperverletzung - dieser Unfall könnte jedem anderen auch passieren. Kann die Verwaltungsbehörde daraufhin eine Fahrverhaltensprobe bzw. Eignungsüberprüfung fordern und auf welcher Grundlage ?
ein Fahrerlaubnisinhaber (Jahrgang 1909) verursacht einen Verkehrsunfall mit fahrl. Körperverletzung - dieser Unfall könnte jedem anderen auch passieren. Kann die Verwaltungsbehörde daraufhin eine Fahrverhaltensprobe bzw. Eignungsüberprüfung fordern und auf welcher Grundlage ?