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Führerschein entzogen

Verfasst: Mi 22. Okt 2003, 19:47
von schorsch09
Hallo
wenn mir der Führerschein aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung für 1 Monat entzogen wurde,
darf ich in dieser Zeit irgendein Fahrzeug führen z.B.
Piaggio APE 50 ?
Jahrgang 1967

Mfg
Heiner

Verfasst: Do 23. Okt 2003, 08:09
von MirageX
Ich nehme an, Du hast ein Fahrverbot für 4 Wochen. Dies bedeutet, dass Du überhaupt keine Fahrzeuge - auch kein Mofa - fahren darfst.

Verfasst: Sa 20. Mär 2004, 13:46
von Counselor Marc
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Verfasst: Mo 22. Mär 2004, 08:55
von G.G.
Counselor Marc hat geschrieben:Fahrverbote von nur bis zu 4 wochen werden aber nicht im computer eingetragen
Da sieht man mal wie viel Ahnung Counselor Marc hat.

Selbstverständlich ergeben sich Fahrverbote aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg und werden zudem bei der Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes registriert.

Da ist man dann auch mit einer ausländischen Fahrerlaubnis reif (allerdings mit einem saftigen Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis; da kommt dann ein bißchen mehr raus, als ein Fahrverbot).

PS: Ich schätze die Meinungsfreiheit im Forum. Fahrerlaubnisrecht.de hat sich als 1.Adresse im Fahrerlaubnisrecht etabliert. Experten helfen gerne bei führerscheinrechtlichen Fragen. Es ist ein solides Forum, was maßgeblich von diversen Leitern von Fahrerlaubnisbehörde betreut wird.

Leider ist Counsolor Marc bisher nur durch unqualifizierte und irreführende Beiträge aufgefallen, der das Vertrauen der User mißbraucht und zur Verunsicherung beiträgt. Damit wird die Seriosität unseres Forums stark beeinträchtigt.

@ Volker

Ich schlage vor, Counsolor Marc aus dem Forum zu eliminieren. Soll er sich ein anderes Forum suchen, welches er verseuchen will - das ist jetzt nicht mehr witzig. :twisted:

Verfasst: Mo 22. Mär 2004, 10:10
von MirageX
Ich möchte mich hier G.G. vollkommen anschliessen. Habe dies ja auch bereits am 19.03. vorgeschlagen. Hier wird nämlich ein solides Forum missbraucht

Verfasst: Mo 22. Mär 2004, 11:21
von Counselor Marc
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Der Webmaster

Verfasst: Mo 22. Mär 2004, 11:54
von MirageX
Du hast anscheinend übersehen, dass die Eintragung in Flensburg - mit dem Fahrverbot gespeichert wird und da von jeder Polizeidienststelle abgefragt werden kann

Verfasst: Mo 22. Mär 2004, 12:06
von Knego
Counselor Marc hat geschrieben:Also, G.G. bitte mal schoen bei den Tatsachen bleiben, und nicht jemanden verurteilen hier, der durch all diese sachen schon "durchgegangen" ist, und hier eigene Erfahrungen gesammelt hat!
Unabhängig davon, ob Dir das ein oder andere schon mal passiert ist, halte ich überhaupt nichts davon, diese Erfahrungen hier im Forum zu verbreiten.

Wir haben auf unsere Fahne geschrieben, sachlich fundiert und ohne Vorurteile zu informieren. Spekulationen helfen daher keinem, am allerwenigsten denjenigen, die bei uns Rat suchen, weiter.

Ich denke, es gibt Foren, wo Du besser aufgehoben bist.

Knego

@ MirageX.....

Verfasst: Di 23. Mär 2004, 04:05
von Counselor Marc
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@ knego.....

Verfasst: Di 23. Mär 2004, 05:32
von Counselor Marc
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