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1 Monat Entzug der Fahrerlaubnis

Verfasst: Mi 26. Nov 2003, 13:00
von Det
Hallo Forum,

ich gehe davon aus, dass ich in den nächsten Tagen für einen Monat meinen Führerschein in D abgeben muss. (bei 159 kmh nur 14 Meter Abstand gehalten)

Nun ist es so, dass ich beruflich in Spanien tätig bin und für die Arbeit den Führerschein brauche.

Gibt es eine Möglichkeit den Führerscheinentzug aufgrund dessen umzuwandeln.

Gibt es die MÖglichkeit einen Verweis in den Führerschein zu machen, dass ich in Deutschland für einen MOnat nicht mehr berechtigt bin zu fahren.

Gibt es die Möglichkeit einen Internationalen FUhrerschein zu beantragen, mit dem ich mich für die Zeit weiterhin in Spanien bewegen kann?

Vielen Dank für die Hilfe im voraus.

Verfasst: Mi 26. Nov 2003, 13:49
von Knego
Deine Fragen lassen sich hier nur zum Teil beantworten, da die Vollstreckung des Fahrverbots Sache der Bußgeldbehörde ist. Also bitte mit den übrigen Fragen an den Absender des Bußgeldbescheids wenden.

Das Fahrverbot erstreckt sich praktischerweise auf die Teilnahme am motorisierten öffentlichen Straßenverkehr, da der Nachweis der Fahrberechtigung (Führerschein) in Verwahrung genommen wird. Da im Ausland aber eben allein der nationale Führerschein zum Nachweis der Fahrberechtigung dient, hat das Fahrverbot eine räumlich unbeschränkte Wirkung. Da hilft auch ein entsprechender Eintrag im Führerschein - abgesehen von der Problematik der Löschung dieser Eintragung - nichts.

Ebenso wenig hilft ein Internationaler Führerschein weiter, da dieser lediglich eine Übersetzung des nationalen Führerschein ist und nur in Verbindung mit diesem gilt.

Es hilft letztendlich alles nichts.

Gruß Knego

Fahrverbot

Verfasst: Do 27. Nov 2003, 10:56
von Hexe
Hallo,

1. ein Fahrverbot ist kein Entzug der Fahrerlaubnis (entziehen darf nur das Gericht oder
die Fahrerlaubnisbehörde

2. du kannst versuchen, dass das Fahrverbot bei der zuständigen Bußgeldstelle umge-
wandelt wird,
z.B. höhere Geldbuße, dies ist fast nur möglich, wenn du keine weiteren Ein-
tragungen hast.

3. ein internationaler FS ist nur im Zusammenhang mit dem nationalen FS gütig.

bis dann Hexe