Seite 1 von 1

Verlängerung Klasse CE, lt. §11 FeV

Verfasst: Di 9. Mär 2004, 15:07
von Markus Weber
Hallo Forum!
Bei mir ist es jetzt auch so weit: Der FS Klasse CE steht zur Verlängerung an :-(. Das heißt vor allem viel Geld für Doc, Sehtest und LRA.

Jetzt bin ich aber auch Atemschutzgeräteträger und muss als solcher im dreijährigen Rhytmus arbeitsmedizinisch nach G 26.3 (schwerer Atemschutz) untersucht werden. Dies zahlt die Gemeinde.

Ein Anruf beim zuständigen LRA brachte kein Ergebnis (G 26? Was is'n das?). Ich habe mich mit dem LRA geeinigt, dass ich mal mit meinen Unterlagen vorbei komme und dann entschieden wird, ob die G 26.3 zugelassen wird.

G 26.3 besteht aus:
- Befragung (Anamese)
- Körperliche Untersuchung (allg. Gesundheits-Check-up, Blutdruck usw.)
- Otoskopie (Inspektion der Gehörgänge, Beurteilung der Trommelfelle)
- Sehtest
- Hörtest
- Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)
- Belastungs-EKG (Ergometrie)
- Röntgenuntersuchung von Herz und Lunge (Erstuntersuchung, dann nach Bedarf) (Röntgen-Thorax)
- Urinanalyse

Die Untersuchung muss von einem Arbeitsmediziner vorgenommen werden.

Nun bräuchte ich die Anforderungen an die Untersuchung für die Führerschein-Verlängerung um überhaupt mal zu wissen, was der Gesetzgeber dort untersucht haben will, § 11 FeV ist bekannt, steht aber nix dazu. Wo finde ich das?

Nächstes Problem: Unter 50jährige müssen alle 3 Jahre zur Untersuchung, d.h. wenn dieses Jahr G 26.3 und FS-Untersuchung zusammenfallen, fallen sie das nächste mal 2019 zusammen. Bei mir folgender Fall:
G 26.3: 2005, 2008, 2011, 2014, 2017, 2020, 2023...
FeV § 11: 2004, 2009, 2014, 2019, 2024...

2014 wäre es dann im selben Jahr. Das nächste mal 2029. Wie schätzt ihr die Chance ein, dass die G 26.3 trotzdem anerkannt wird, wenn ich bestätige das Ergebnis alle drei Jahre beim LRA vorbeizubringen?

Verfasst: Di 9. Mär 2004, 15:33
von Markus Weber
Sorry, ist im Forum "Fahrerlaubnisrecht" nicht ganz glücklich gelandet. War keine Absicht. Vielleicht könnte einer der Admins es verschieben?

Gruß, Markus

Re: Verlängerung Klasse CE, lt. §11 FeV

Verfasst: Mi 10. Mär 2004, 05:24
von MorkvomOrk
Markus Weber hat geschrieben:Nun bräuchte ich die Anforderungen an die Untersuchung für die Führerschein-Verlängerung um überhaupt mal zu wissen, was der Gesetzgeber dort untersucht haben will, § 11 FeV ist bekannt, steht aber nix dazu. Wo finde ich das?
Das findest du in den Anlagen 5 und 6 zur FeV. Dort ist auch jeweils geregelt, daß über die Untersuchungen eine Bescheinigung nach den entsprechenden Mustern der Anlagen zur FeV auszufertigen ist.

Daher mein Rat:
Laß dir von der FS-Stelle die beiden Formulare geben und lege sie eurem Arbeitsmediziner vor. Kann er diese ausfüllen (weil er alle geforderten Untersuchungen gemacht hat), dann wird die G 26.3-Untersuchung letztendlich auch anerkannt.

Bezüglich der unterschiedlichen Untersuchungsintervalle G26.3 - Verlängerung Fahrerlaubnis wird sich die FS-Stelle auf das von dir beschriebene Verfahren nicht einlassen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Bescheinigung über die ärztl. Untersuchung nicht älter als 1 Jahr sein, die augenärztl. nicht älter als 2 Jahre. Daher kannst du höchstens die Untersuchung der Augen jeweils anerkannt bekommen (je nachdem wann die G26.3-Untersuchung war und wann der Antrag auf Verlängerung der FE gestellt wurde).
Nach deinen Schilderungen müßte deine letzte G26.3-Untersuchung 2002 gewesen sein. Da in diesem Jahr die Verlängerung der Klassen C,CE ansteht, kommt es eben darauf an, ob die G26.3-Untersuchung zum Zeitpunkt des Verlängerungsantrages länger als 2 Jahre her war oder nicht.

Verfasst: Mi 10. Mär 2004, 08:24
von Bernhard Slupkowski
Hallo, Markus,

hier bist Du auf jeden Fall richtiger als unter http://www.feuerwehr.de.

Ich kann Dich nur auf die Antwort von MorkvomOrk verweisen.

Aber noch ein Hinweis:
Sollte der Arbeitsmediziner auch in der Lage sein, die Augen zu überprüfen, solltest Du das dort gleich mitmachen lassen.

Die Kosten werden auch oft von der Gemeinde übernommen, da diese den Brandschutz sicherstellen muß und deshalb auch dafür zu sorgen hat, dass entsprechend Fahrer vorhanden sind.

Wundere Dich aber auch nicht, wenn die FE Klasse CE nicht für genau fünf Jahre verlängert wird. Die 5 Jahre beginnen ab dem Datum, an dem der FS bei der Bundesdruckerei bestellt wird. Dies ist meist zeitnah zur Antragsabgabe.