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Sonderregelung Führerschein

Verfasst: Mo 14. Jun 2004, 19:51
von Charly
Habe von einer Sonderregelung gehört die man beantragen kann wenn man keine Verbindung (Bus, Bahn) zum Ausbildungsplatz hat und 17 Jahre alt ist, dass man den Führerschein schon dann machen kann. Wo kann ich weitere Information dazu bekommen und wie verhält sich diese Regelung???
Liebe Grüße, Charly

Verfasst: Mo 14. Jun 2004, 20:07
von MorkvomOrk
Bei dieser "Sonderregelung" wie du es nennst, handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften des § 10 FeV (Mindestalter).
Die Entscheidung hierüber trifft die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Allerdings werden Ausnahmen nur in äußerst seltenen Fällen in Betracht kommen. So ist zu bedenken, daß längere Wartezeiten bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar sind. Außerdem können die meisten Strecken wohl auch mit einem Roller zurückgelegt werden (die Fahrerlaubnis hierfür kann schon ab dem 16. Lebensjahr erworben werden). Schließlich gibt es die Möglichkeit, sich am Ausbildungs-/Schulort ein Zimmer zu nehmen etc.

Sollte trotzdem eine Ausnahme für vertretbar erachtet werden, gäbe es die Möglichkeit diese auf Fahrten zum nächstgelegenen Bahnhof zu beschränken etc.


Ob und unter welchen Voraussetzungen in deinem Fall eine Ausnahme überhaupt im Bereich des Möglichen ist, kann dir nur deine Führerscheinstelle erklären.