Krankenfahrstuhl und Mofa-Prüfbescheinigung
Verfasst: Mi 23. Jun 2004, 11:32
Hallo,
ich würde von einem Experten gerne wissen, welche Krankenfahrstühle ich fahren darf.
Habe einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen G für gehbehindert und Behinderungsgrad 70%.
Dann habe ich noch eine Mofa-Prüfbescheinigung abgelegt 1982.
Dann habe ich einen geschlossenen Krankenfahrstuhl Klein-Auto mit Betriebserlaubnis Krankenfahrstuhl, 1 Sitz, in Verkehr gekommen im Jahr 2000, 25 km/h, 295 kg Leergewicht, mit Benzinmotor.
Ende 1999 habe ich mit einem TÜV-Fahrprüfer gesprochen und gefragt, ob ich mit meiner alten Mofa-Prüfbescheinigung auch Krankenfahrstühle fahren darf, dies bejahte er, weil ja der Unterricht für Mofa und Krankenfahrstuhl ohnehin gleich sei.
Auch in den Medien wurde zu dieser Zeit immer wieder betont, dass Krankenfahrstühle dem Mofa gleichgestellt werden. Darum habe ich auch nicht noch eine extra Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle gemacht.
Dann wurde im September 2002 plötzlich die FEV geändert, wonach man so ein Fahrzeug nur mit Prüfbescheinigung fahren darf und behindert sein muss.
Darf ich nun weiterfahren oder nicht?
Wenn nicht, darf ich dann mein Fahrzeug weiterhin fahren, wenn ich es auf 10 km/h drosseln lasse, weil doch für diese Geschwindigkeit auch für die alten Krankenfahrstühle keine Prüfbescheinigung erforderlich ist.
Was könnte mir passieren, wenn ich 25 km/h weiter fahre.
Übrigens fühle ich mich ziemlich verars.... von der Gesetzgebung.
Gruß
Jörg
ich würde von einem Experten gerne wissen, welche Krankenfahrstühle ich fahren darf.
Habe einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen G für gehbehindert und Behinderungsgrad 70%.
Dann habe ich noch eine Mofa-Prüfbescheinigung abgelegt 1982.
Dann habe ich einen geschlossenen Krankenfahrstuhl Klein-Auto mit Betriebserlaubnis Krankenfahrstuhl, 1 Sitz, in Verkehr gekommen im Jahr 2000, 25 km/h, 295 kg Leergewicht, mit Benzinmotor.
Ende 1999 habe ich mit einem TÜV-Fahrprüfer gesprochen und gefragt, ob ich mit meiner alten Mofa-Prüfbescheinigung auch Krankenfahrstühle fahren darf, dies bejahte er, weil ja der Unterricht für Mofa und Krankenfahrstuhl ohnehin gleich sei.
Auch in den Medien wurde zu dieser Zeit immer wieder betont, dass Krankenfahrstühle dem Mofa gleichgestellt werden. Darum habe ich auch nicht noch eine extra Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle gemacht.
Dann wurde im September 2002 plötzlich die FEV geändert, wonach man so ein Fahrzeug nur mit Prüfbescheinigung fahren darf und behindert sein muss.
Darf ich nun weiterfahren oder nicht?
Wenn nicht, darf ich dann mein Fahrzeug weiterhin fahren, wenn ich es auf 10 km/h drosseln lasse, weil doch für diese Geschwindigkeit auch für die alten Krankenfahrstühle keine Prüfbescheinigung erforderlich ist.
Was könnte mir passieren, wenn ich 25 km/h weiter fahre.
Übrigens fühle ich mich ziemlich verars.... von der Gesetzgebung.
Gruß
Jörg