hallo zusammen...
eine Frage habe ich mal an euch...
wenn ein Teenager, welcher den Mofa Führerschein gemacht hat, sich einen Roller mit 50 ccm kauft, diesen zuläßt und dann damit fährt....
und der Roller wurde nicht auf 25 km/h gedrosselt... was kann dies bei einer Polizeikontrolle für evtl Folgen/ Strafen nach sich ziehen ?
ich bitte euch, mir möglichst bald eine ausführliche Antwort zu geben, da es eilt....
bevor der Teenager den Roller anmeldet....
besten dank schon mal im voraus
bis dann
Frank
mit mofaführerschein 50 ccm fahren..
- sigfra
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Für den Roller mit 50 ccm benötigt man die Fahrerlaubnis der Klasse M.
Der von dir genannte Teenager ist lediglich im Besitz einer Mofa-prüfbescheinigung. Führt er dennoch den Roller, obwohl er die dafür erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt, ist der Straftatbestand des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" erfüllt.
§ 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis (Auszug)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat ...... oder
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat .........
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,.....
Die Straftat wird darüber hinaus ins VZR eingetragen!
Ich würde den Teenager an deiner Stelle darauf aufmerksam machen, daß diese Eintragung u. U. zu Schwierigkeiten führen kann, wenn er später einen Führerscheinantrag stellt....! Vielleicht läßt er sich dadurch am ehesten davon überzeugen, die Finger davon zu lassen.
Der von dir genannte Teenager ist lediglich im Besitz einer Mofa-prüfbescheinigung. Führt er dennoch den Roller, obwohl er die dafür erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt, ist der Straftatbestand des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" erfüllt.
§ 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis (Auszug)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat ...... oder
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat .........
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,.....
Die Straftat wird darüber hinaus ins VZR eingetragen!
Ich würde den Teenager an deiner Stelle darauf aufmerksam machen, daß diese Eintragung u. U. zu Schwierigkeiten führen kann, wenn er später einen Führerscheinantrag stellt....! Vielleicht läßt er sich dadurch am ehesten davon überzeugen, die Finger davon zu lassen.
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