Führerschein-Machen trotz Entziehung

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Reichert, Karl-Heinz
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Führerschein-Machen trotz Entziehung

Beitrag von Reichert, Karl-Heinz » Di 24. Aug 2004, 13:49

Führerschein-Machen trotz Entziehung



Am 25.06.2004 kontrollierte ich einen Motorradfahrer. Der Motorradfahrer stand deutliche merkbar unter Alkoholeinfluß. Die entnommene Blutprobe ergab eine BAK von 1,57 Promille. Im Besitz eines entsprechenden Führerscheins für das Motorrad war der Motorradfahrer nicht.
Entsprechende Mitteilungen gingen an die zuständige Straßenverkehrsbehörde, eine Strafanzeige wurde vorgelegt, dem Motorradfahrer wurde eine entsprechende schriftliche Belehrung ausgehändigt, die ihm auch untersagt Pkw zu führen. Der Führerschein der Klasse drei wurde beschlagnahmt.

Am 12.07.2004 wurde der Motorradfahrer erkannt und angehalten. Der Motorradfahrer war dabei eine erneute Fahrprüfung abzulegen. Er war in Begleitung des Fahrlehrers und eines Prüfers.

Meine Frage dazu lautet:
Liegt jetzt hier ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, bzw. welche Straftatbestand könnte erfüllt sein oder das erneute Ablegen der Fahrprüfung strafrechtlich nicht relevant?

Meines Erachtens kann dem Motorradfahrer doch auch nach erfolgreich abgelegter Fahrprüfung keine erneute Fahrerlaubnis erteilt werden, da sich doch als ungeeignet erwiesen hat.


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Gerhard Baltes
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Beitrag von Gerhard Baltes » Di 24. Aug 2004, 14:14

Der Fahrlehrer ist auch während der Prüfungsfahrt verantwortlicher Fahrzeugführer, da der Fahrschüler ja noch nicht im Besitz der Fahrerlaubnis ist. Also keine Straftat.
Zur Erteilung der erweiterten Fahrerlaubnis kann es eigentlich nicht kommen, da der Prüfer den neuen Führerschein nur gegen Abgabe des "alten" Führerscheines aushändigen darf, dieser war jedoch beschlagnahmt.
Der Führerschein geht mit Prüfergebnis an die Fahrerlaubnisbehörde zurück und dort dürfte das laufende Verfahren bekannt sein.
Gerhard Baltes

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Re: Führerschein-Machen trotz Entziehung

Beitrag von MorkvomOrk » Di 24. Aug 2004, 14:47

Reichert, Karl-Heinz hat geschrieben: Meine Frage dazu lautet:
Liegt jetzt hier ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, bzw. welche Straftatbestand könnte erfüllt sein oder das erneute Ablegen der Fahrprüfung strafrechtlich nicht relevant?


Es liegt kein FoFE vor (2/15 Satz 2 StVG).
Reichert, Karl-Heinz hat geschrieben:Meines Erachtens kann dem Motorradfahrer doch auch nach erfolgreich abgelegter Fahrprüfung keine erneute Fahrerlaubnis erteilt werden, da sich doch als ungeeignet erwiesen hat.

Durch die Trunkenheitsfahrt und das FoFE hat sich der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kfz erwiesen. Das Gericht wird daher eine Sperrfrist für die Erteilung der FE festsetzen. Da der FEB Tatsachen bekannt sind, welche die Nichteignung belegen, dürfte sie keine FE erteilen.

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Villegirl
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Beitrag von Villegirl » Di 24. Aug 2004, 15:02

Wenn ich den zeitlichen Ablauf sehe --- 25.06.04 die Trunkenheitsfahrt und am 12.07.04 die Prüfungsfahrt--- könnte ich mir vorstellen, dass die ANzeige bis dahin bei der Straßenverkehrsbehörde vielleicht noch gar nicht vorlag. Die Postwege bei Behörden sind leider manchmal lang :roll: . Denn ansonsten wäre der Prüfauftrag sicher schon zurückgezogen worden.

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füchslein
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Beitrag von füchslein » Mi 25. Aug 2004, 05:59

D.h. wenn die Führerscheinstelle noch nichts (Konkretes) hat, kann es schon sein, dass er nen Führerschein nach bestandener PRüfung bekommt! wenn aber das Gericht entzieht, ist der Führerschein auch wieder weg.
Daher ist es ratsam f. die Füherscheinstellen, immer in solchen Fällen (auch bei wiederholter Anzeige wg. FoFE <18 Jahren, wenn ne isol. Sperre zu erwarten ist) in engem Kontakt mit der Staatsanwaltschaft zu bleiben. Sonst kann es nämlich vorkommen, dass das Gericht nciht entzieht oder so, weil es nichts von der zwischenzeitlichen Fahrerlaubniserteilung mitbekommen hat!

Katja Weiler

Beitrag von Katja Weiler » Mi 25. Aug 2004, 09:27

Ich kann füchslein nur zustimmen!!!
Habe in diesen Fällen schon erhebliche Probleme gehabt.
Es sollte daher dringend eine Mittelung ans SVA erfolgen, welches sich umgehend mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen sollte.

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Villegirl
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Beitrag von Villegirl » Mi 25. Aug 2004, 10:38

Karl-Heinz Reichert hatte ja bereits berichtet, dass er eine Mitteilung an die zuständige Straßenverkehrsbehörde geschrieben hat. Es ist aber halt denkbar, dass sie bis zur Prüfung dem SVA noch nicht vorlag.

Alle weiteren Details über die Zusammenarbeit von SVA und Staatsanwaltschaft sollten wir vielleicht doch eher im Internen besprechen...

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Reichert, Karl-Heinz
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Beitrag von Reichert, Karl-Heinz » Mi 25. Aug 2004, 13:33

Hallo Leute,

erstmals danke für die vielen Antworten. Hilft mir echt weiter !!

mfg

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