Abschleppen

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
Antworten
Benutzeravatar
d.grunert
Aktiver Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Do 9. Dez 2004, 09:04
Wohnort: Landkreis Ammerland/Nds.

Abschleppen

Beitrag von d.grunert » Mo 13. Dez 2004, 15:23

Hallo,
kaum bin ich bei Euch angemeldet, schon habe ich eine Frage:

Darf ein Unimog (bbH 40 km/h) mit Luftdruckbremse ein zweites gleichartiges Fahrzeug mit zusätzlichem Anhänger abschleppen?

Gefunden hierzu habe ich nur im Kommentar Jagusch/Hentschel zu § 18 StVZO: Bay NJW 58 Seite 1505: Schlepp- und abgeschlepptes Fz bilden zusammen keinen Zug, auch wenn ein Lastzug einen betriebsunfähigen LKW mit dessen betriebsfähigen Anhänger abschleppt. Hiernach wäre oben genannte Fahrt möglich. Die Polizei ist bei uns jedoch der Meinung, dass das Abschleppen der Gefahrenabwehr dient, und hierzu könnte man den Anhänger zunächst zur Seite schieben und anschließend mit einem anderen Fahrzeug abholen. Gibt es hierzu noch andere Ausführungen?

Viele Grüße
Doris

Benutzeravatar
wj
Forums-Methusalem
Beiträge: 3464
Registriert: Fr 11. Jun 2004, 14:13
Wohnort: Köln

Beitrag von wj » Mo 13. Dez 2004, 16:37

Ich habe mir den Jagusch auch zu Gemüte geführt und finde nichts, was gegen das Abschleppen in der beschriebenen Form spricht.
Wobei ich so etwas nur sehr ungerne auf der Straße sähe. Ich denke, dass das auch nur dann zulässig ist, wenn der Anhänger ordnungsgemäß zu bremsen ist; die Luftdruckbremse des ganzen Zuges (abgeschlepptes Fahrzeug + Anhänger) funktionsbereit ist.

Benutzeravatar
d.grunert
Aktiver Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Do 9. Dez 2004, 09:04
Wohnort: Landkreis Ammerland/Nds.

Abschleppen

Beitrag von d.grunert » Mi 15. Dez 2004, 08:00

Vielen Dank für die Antwort. Auch ich halte solche Aktionen für nicht gerade glücklich. Meine Bedenken bestehen vor allem darin, dass die Führer von abgeschleppten großen Fahrzeugen (z.B. LKW mit Anhänger) keine Fahrerlaubnis benötigen. Ich hoffe, dass es solche Fälle nicht allzu häufig gibt.
MFG
D.Grunert

Benutzeravatar
G.G.
Fortgeschrittener
Beiträge: 2173
Registriert: Di 29. Apr 2003, 13:39
Wohnort: Frankfurt am Main

Re: Abschleppen

Beitrag von G.G. » Do 7. Jul 2005, 10:24

d.grunert hat geschrieben:Meine Bedenken bestehen vor allem darin, dass die Führer von abgeschleppten großen Fahrzeugen (z.B. LKW mit Anhänger) keine Fahrerlaubnis benötigen.
Ich habe hier auch eine "Abschleppanfrage" und habe schon mal in § 33 StVZO geschaut. Dort steht unter Abs. 2 Nr.1 Satz 2:

"Dabei muss das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die beim Betrieb des Fahrzeuges als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt."

Das steht doch im Widerspruch zum Zitat - oder ?
G.G.

Benutzeravatar
d.grunert
Aktiver Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Do 9. Dez 2004, 09:04
Wohnort: Landkreis Ammerland/Nds.

Beitrag von d.grunert » Do 7. Jul 2005, 11:01

hallo,

§ 33 StVZO regelt das "Schleppen", nicht das Abschleppen.
Das Abschleppen im Sinne des Notbehelfsgedankens zieht unter anderem die Befreiung von der Zulassungs-, Versicherungs- und Steuerpflicht nach sich. Ebenso genügt nach § 6 Abs 1 FeV die Fahrerlaubnisklasse des abschleppenden Kraftfahrzeugs. Der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs muss lediglich geeignet (§ 2 Abs. 4 StVG) sein.

LG
D.Grunert

Benutzeravatar
G.G.
Fortgeschrittener
Beiträge: 2173
Registriert: Di 29. Apr 2003, 13:39
Wohnort: Frankfurt am Main

Beitrag von G.G. » Do 7. Jul 2005, 12:29

Aber für das Schleppen brauche ich doch auch keine Versicherung, Steuer und Zulassung, wenn ich eine Schleppgenehmigung besitze.

Der Geschleppte braucht einen Führerschein für das geschleppte Fahrzeug.

Der Schleppende braucht einen Führerschein für das ziehende Fahrzeug und einen für die Klasse E, wenn das geschleppte Fahrzeug mehr als 750 kg wiegt. Hat er nur einen Papierführerschein braucht er die Klasse 2, sonst reicht ggf. BE oder auch C1E aus. Klasse 3 reicht nie, weil die "Kombination" der beiden Fahrzeuge mehr als 3 Achsen hat.

Richtig ?
G.G.

Benutzeravatar
d.grunert
Aktiver Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Do 9. Dez 2004, 09:04
Wohnort: Landkreis Ammerland/Nds.

Beitrag von d.grunert » Do 7. Jul 2005, 13:06

Hallo GG,

Du hast natürlich vollkommen recht, mit Genehmigung sind Zulassung und Versicherung ebenfalls nicht nötig. Es ging, glaube ich, hier auch in erster Linie um die FS-Pflicht. Und da gibt es halt zwischen Schleppen und Abschleppen einen Unterschied.

LG

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 29 Gäste