Kl.3 von 1995

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Wickie
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Kl.3 von 1995

Beitrag von Wickie » Mi 29. Dez 2004, 21:09

Hallo,

ich wohne jeztz im Aussland und habe 97 meine deutschen FE Kl. 3 in einen EU/EWR FE eingetauscht, weil dies notewendig war um die Klasse C zuerwerben.

Dabei sind mir Berechtigungen genommen worden, die ich allerdings jetzt nachtraeglich zurueckerhalten kann.

Nun hab ich bereits von der deutschen FE Stelle (Landratsamt) eine bestaetigung fuer die Klassen B, BE, C1, C1E erhalten.

Habe ploederweise nur diese Klassen angefragt und nicht um alles was moeglich ist! (CE 79)

Nun les ich hier im Forum mehrmals Sachen ueber die Klasse CE 79 (=C1E>12000kg, L<3).

Was die klasse beinhaltet ist mir klar (3 Achsen, zug schwerer als 12t), aber hab ich rech auf diese?
Hab meinen FE Kl. 3 im jan. 1995 erhalten (pruefungen 1994).

Zuerst hab ich gemeint diese Klasse ist nur fuer Kl.3 von vor 1980 (daher "79"), aber dies ist wohl Falsch? Ich meine das ich diese auch erhalten muesste?

Kann mir hier jemand helfen?

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Fr 31. Dez 2004, 01:03

Die Berechtigung Fahrzeuge der Klasse CE79 zu fahren wird durch eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 begründet, welche vor dem 31.12.1998 erteilt worden ist.

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Wickie
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CE 79

Beitrag von Wickie » Mo 17. Jan 2005, 13:23

Hallo,
nun habe ich eine Antwort vom Landratsamt bekommen.

Die koennen mir die Bestaetigung fuer CE79 nicht geben, weil dies eine Nationale Klasse ist und weil ich jetzt die alte Klasse 3 FE nicht mehr habe.

Nun soviel ich weiss sind die Schluesselzahlen 01-79 EU-Schluesselzahlen und die vom 171-175 Nationale-Schluesselzahlen! (so steht es zumindesten auf der Homepage des Bundesministerium fuer Verkehr, Bau- und Wohnungswesen)

Und wegen der Begruendung das ich jetzt nicht mehr die FE Kl. 3 habe, die haben mir ja die anderen Klassen (B,BE, C1, C1E,...) bestaetigt, da hatte ich sie ja auch nichtmehr!!!

Hat jemand eine Idee was ich machen soll? Ist dies korrekt?

Die Schluesselzahl 79 ist auf jedenfall eine EU (bzw. EWR) Klasse, hab bei mir hier nachgefragt. Wird ohne probleme eingetragen!

Ist es moeglich eine Bestaetigung von diesem Ministerium zubekommen. So das die nur bestaetigen was sie auf ihrer Homepage veroeffentlicht haben?

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Wickie
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Beitrag von Wickie » Mo 7. Feb 2005, 23:36

Kann mir wirklich niemand hier weiter helfen :?:

Bin fuer alle tipps dankbar.

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füchslein
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Beitrag von füchslein » Mi 9. Feb 2005, 12:59

Bei einer Umstellung hättest Du die Möglichkeit gehabt, die Kl. CE79 zu bekommen!!
Wenn diese nciht beantragt wurde, haben manche Führerscheinstellen die nicht automatisch gegeben. Eine nachträgliche Erteilung bzw. Erweiterung auf diese Kl. CE79 ist rechtlich nicht möglich!!

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Re: Kl.3 von 1995

Beitrag von Villegirl » Mi 9. Feb 2005, 16:11

Wickie hat geschrieben:Hallo,

ich wohne jeztz im Aussland und habe 97 meine deutschen FE Kl. 3 in einen EU/EWR FE eingetauscht, weil dies notewendig war um die Klasse C zuerwerben.
Ich frage nochmal nach: Hast Du auch die Klasse C oder gar CE erworben?

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matchbox
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Beitrag von matchbox » Do 10. Feb 2005, 09:14

Also für mich geht das alles im Sachverhalt durcheinander. Zuerst ist einmal wichtig welche Klassen Du im Rahmen des Tausches 1997 von dem anderen EU-Staat erteilt bekommen hast. Hast Du aufgrund Deiner dt. Klasse 3 nur die Klasse B bekommen oder hast Du auch C1 und C1E bekommen. Hast Du auf CE erweitert, können wir uns das ganze Besitzstand-Gerede sparen, weil dann die CE 79 Kombination eh im CE enthalten ist. Sollte Dir die ausländische Behörde den C1 und C1E erteilt haben, ist dies soweit o.k. Die CE 79 ist eine rein nationale Besonderheit (auch wenn die Schlüsselzahl verwirrt), die nicht EU-harmonisiert ist.
Selbst wenn Dein LRA Dir die CE 79 bestätigen würde, könnte Dir diese die ausländische Behörde nicht erteilten. Dein LRA liegt insofern falsch, als dass mit dem Tausch in eine andere EU-FE die Klasse 3 erloschen wäre. Die Klasse 3 besteht in Deutschland in vollem Umfang weiter, d.h. wenn Du Deinen Wohnsitz wieder nach Deutschland zurückverlegst, kann Du beim Rücktauch in einen dt. Führerschein auf Antrag die CE 79 Klasse erhalten.
Driving is a privilege, not a right
(Maharashtra State, India)

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CE 79

Beitrag von Wickie » Mi 16. Feb 2005, 01:27

Hallo,
ich erklaer die Situation nochmals.

Habe in D 1995 die Kl. 3 erhalten.

Habe 1997 diese in Norwegen (zwar kein EU Land, aber durch EWR Vertrag muessen die EU Regeln bevolgt werden) in ein norw. FE (noch keine EU/EWR FE) Kl. B, BE, C1 umschreiben lassen (muessen!) weil ich beim Wehrdienst die Klasse C (zivil) gemacht habe und fuer diese Erweiterung eine norw. FE brauchte.

Bei der Umschreibung haben sie mir nur BE und C1 genehmigt!

(Spaeter habe ich dann durch Erwerb der Kl. C, eine neue FE Kl. BE, C erhallten. (wiederrum noch keine EU/EWR FE). Dies war ebenfalls 1997.)

Da diese Vorgehungsweise nicht korrekt war (war allgemein so, nicht nur bei mir!), kam letzten Jahr ein neues Gesetz in kraft, welches allen das Recht einraeumt, Berechtigungen aus EU/EWR Laendern die durch eine Umschreigung nach 1.Jan.1994 verlorengegangen sind zuruechzuerhalten.

Habe mich bei den norw. Behoerden informiert, die Berechtigungen werden eingetragen wie fuer das "Heimatland", als auch beschraenke Klassen wie z.B. "CE schluesselzahl 79", B1,...
Also auch "Klassen/ schluesselzahlen" die es in N nicht gibt.

Ich muss "nur" bestaetigen fuer was ich eine Berechtigung hatte!

Da ist das Problem, das LRA will dies nicht, weil ich eben nicht mehr die FE Kl. 3 habe! Diese Bestaetigung brauch ich aber eben weil ich die Kl. 3, durch die Umschreibung, nicht mehr habe. :roll:

Also eine Art "Zwickmuehle"!!!!!!!!!!!!

Wobei das LRA in D mir ja keine FE ausstellen sollen, dies tut schliesslich die norw. Behoerde, nur bestaetigen fuer was ich 1995 berechtigt war!

Die jetzt ausgestellte FE in N waere dann eine EU/EWR FE in "Scheckkartenformat".

Bin fuer weiter Tipps Dankbar.

matchbox:

Also wenn ich wieder nach D umziehen wuerde, erhalte ich CE 79.
Wenn ich dann wieder nach N umziehen wuerden, haette ich dann endlich in N, auch die CE 79. Hoert sich lustig an!!!!!!!!

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füchslein
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Beitrag von füchslein » Mi 16. Feb 2005, 07:17

Ich versteh aber Dein Problem nicht!!
Du hast doch kl. C, CE!!! und das ist ja viel mehr als CE79!?!?!

Und die dt. Behörde kann Dir nicht bescheiniggen , dass Du Kl.CE79 hast, da Du ja nur die dt. FE Kl. 3 hast. Du könntest Dir höchstens Schreiben besorgen, in denen steht, dass Kl. BE, C1E und CE79 dem Umfang der Fahrberechtigung der Kl. CE79 genau entspricht!

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Wickie
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Beitrag von Wickie » Mo 21. Mär 2005, 13:01

Nein CE habe ich nicht! Nur C.
Und wurde jetzt auch nachtraeglich eben C1E aber nicht CE79 bekommen.

Dass ganze ist nich nur reine "Prinzip"-sache, sonder ein reelles Problem.

Beabsichtige ein Auto zukaufen, welches als LkW mit z.G.G. von 3505 kg hat. Ziehen darf er 3500 kg (max. mit Auflaufbremse). Da das Leergewicht aber 2400 kg betraegt (Auto) darf ich jetzt mit C1E nicht die 3500 kg ausnutzen.

Nochmals, die norw. Behoerden wuerden mir eine neue FE ausstellen welche meine urspruengliche Berechtigung (Kl. 3 von 95) entspricht.
Aber das Landratsamt will mir diesen Umfang nicht bestaetigen. (was ich 1995 fahren durfte!) :roll:

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