Die Klasse CE, ich kann es nicht glauben!

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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buhkuh2004
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Die Klasse CE, ich kann es nicht glauben!

Beitrag von buhkuh2004 » Sa 1. Jan 2005, 18:56

Hallo an Alle,
ich glaube das nicht! Werde am 08.02.2005, 53 Jahre alt, habe noch den alten Führerschein der Klasse 2. Wollte den am 16.12.2004 in Euro Führerschein umschreiben lassen. Bekomme am 28.12.2004 in einen Dreizeiler vom Amt die Benachrichtigung. "Sie erhalten nur die Klasse CE mit der theoretischen und praktischen Prüfung zurück".
Das kann nicht wahr sein? Habe meiner Zeit für den Führerschein eine Menge Geld ausgegeben!
Das ist das neue Europa?
Ich habe jetzt das ärztliche Gutachten und Sehtestzeugnis für die Klasse CE vorgesehen bezahlt.
Was kann ich noch machen, ohne Prüfung um den Klasse CE zubekommen? Warum schreiben die nicht die Leute an die Klasse 2 haben? Kann mir jemand helfen?
Gruß buhkuh2004 :oops: :?:

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » So 2. Jan 2005, 03:24

Sicherlich ist es nachvollziehbar, daß du dich über die erloschene Klasse 2 ärgerst.
Aber: Die Änderung ist seit 1999 in Kraft. Seit dieser Zeit ist sowohl in Presse als auch im Rundfunk und Fernsehen in schöner Regelmäßigkeit darüber berichtet worden, daß LKW-Führerscheine mit Erreichen des 50. Lebensjahres verlängert werden müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß du hiervon zu keiner Zeit etwas mitbekommen haben willst!?
Meine Erfahrungen sind hier nämlich ganz andere! Nach den entsprechenden Presseberichten kommen nämlich meist sehr viele Fahrerlaubnisinhaber, die nicht die Klasse 2 besitzen und fragen nach der Rechtslage, weil sie befürchten, ihr Führerschein würde ungültig!
Da du mit der Umschreibung fast 1 Jahr zu spät dran bist, bleibt dir nun nichts anderes übrig, als erneut die theoretische und praktische Prüfung abzulegen.
PS: Wie soll die FS-stelle alle Kl.2-Inhaber anschreiben? Die gespeicherte Adresse ist in den meisten Fällen Jahrzehnte alt!!!

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Providertesterin
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Beitrag von Providertesterin » So 2. Jan 2005, 19:06

MorkvomOrk hat Recht.
Es gibt keine andere Möglichkeit als die Prüfungen neu abzulegen. Bitte beachte auch, dass Du bereits seit Deinem 50. Geburtstag nicht mehr berechtigt bist Kraftfahrzeuge der Klasse 2 (jetzt C+CE) zu führen. Solltest Du es trotzdem tun (und erwischt werden) ist das Fahren ohne Fahrerlaunis. Das gibt eine saftige Strafe. Es kann sogar zum Führerscheinentzug führen. Leider ist es den örtlichen Behörden nicht möglich, die Betroffenen anzuschreiben, da die vorhandenen Daten nicht aktuell sind. :shock:

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