§70 FeV - Nachschulungskurs .....

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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HamerMarshall
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§70 FeV - Nachschulungskurs .....

Beitrag von HamerMarshall » Fr 7. Jan 2005, 21:14

Hallo zusammen,

habe die MPU soweit wohl bestanden, mit der einschränkung:

Zitat: "Wir haben im Gutachten deshalb die Teilnahme an einem amtlich anerkannten Nachschulungskurs nach §70 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) empfohlen. Nach erfolgreicher Teilnahme können Sie dann die Fahrerlaubnis durch Ihre Führerscheinbehörde wieder bekommen."

Kann mir einer erklären was das auf Deutsch heißt, also was ich da machen muss?

Und warum muss ich für die Teilnahme an solch einem Kurs dann jetzt noch die Zustimmung der Führerscheinbehörde einholen?????

würde mich über antwort freuen,
danke

Andreas

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » So 9. Jan 2005, 02:29

Das vorliegende Gutachten ist zunächst einmal negativ!
Allerdings können die im Zuge der Begutachtung festgestellten Defizite durch die Teilnahme an einem Schulungskurs nach § 70 FeV behoben werden.
Das bedeutet, daß das Ergebnis des Gutachtens nach Teilnahme am genannten Kurs positiv ist und keine Eignungsbedenken mehr bestehen!
Ich gehe davon aus, daß der Führerschein wg. Alkohol entzogen war. In diesen Fällen soll in den Schulungskursen in Gruppengesprächen (6-12 Teilnehmer) in 4 Sitzungen erarbeitet werden, wie man z. B. künftig den Alkoholkonsum und das Fahren trennt und dies anderen gegenüber entsprechend vertritt. Außerdem wird erörtert, wie Alkohol auf den Menschen wirkt und wie sich dadurch der Fahrer am Steuer eines Fahrzeugs verändert.

Die Zustimmung zum Schulungskurs durch die FS-Stelle ist deshalb erforderlich, da diese das Gutachten zunächst einmal prüfen muß. Erst wenn das Gutachten für die FS-Stelle nachvollziehbar ist, kann einer Kursteilnahme auch zugestimmt werden. Dies wird jedoch in den allermeisten Fällen erfolgen!

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