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Automatische Fahrerlaubnis bis 125 ccm

Verfasst: Mo 17. Jan 2005, 18:08
von thaiman
Mir wurde 1995 der Führerschein Klasse 3 wegen Alkohol entzogen.
Bei Wiedererteilung ohne MPU steht jetzt natürlich 1996 als Ausstellungsdatum im Schein.
Ich habe aber schon 1970 den Führerschein Klasse 3 gemacht .
Wie kann ich trotzdem in den Genuss kommen einen 125 ccm Roller zu fahren? :?: :?: :?:

Verfasst: Di 18. Jan 2005, 09:24
von G.G.
Der Erwerb der Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 ccm (Klasse A1) ist jetzt nur über Ausbildung und Prüfung zu erwerben. Durch den Entzug von 1995 ist diese Berechtigung erloschen. Sie wurde ordnungsgemäß im Jahre 1996 nicht wiedererteilt.

Erst seit dem 1.9.2002 existiert eine Regelung, wonach entzogene Führerscheine der Klasse 3, die vor dem 1.4.80 ausgestellt worden waren, nach der Neuerteilung wieder zum Führen von Leichtkrafträdern berechtigen. Dies betrifft aber nur Neuerteilungen nach diesem Datum.