Busführerschein: Plätze oder Zahl der Fahrgäste erheblich ?

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
Antworten
Benutzeravatar
MarkusZ
Aktiver Benutzer
Beiträge: 3
Registriert: Mi 2. Feb 2005, 12:40

Busführerschein: Plätze oder Zahl der Fahrgäste erheblich ?

Beitrag von MarkusZ » Mi 2. Feb 2005, 12:58

Hi Jungs !

Auf der Recherche nach Fahrerlaubnisrechtlichen Fragen bin ich gerade auf euer Forum gestossen - prima dass es euch gibt !!!

Doch zu meinem Anliegen:

Ich fahre derzeit einen Kleinbus (zGG 3500kG) der serienmässig mit 12 bzw. 13 Sitzplätzen ausgeliefert wird.

Eingetragen sind werksseitig 1 +8, derzeit 4 (Wohnmobil), wobei ich derzeit als Womo soviele Personen befördern darf wie einen Sitzplatz finden - bis zum zGG natürlich. Bei 5 eigenen Kindern durchaus manchmal nötig.

Aus steuerlichen Gründen überlege ich die eingetragene Sitzplatzanzahl zu erhöhen (ca. 10) - ohne diese tatsächlich ausnutzen zu wollen.

Benötige ich dann allein auf Grund der Sitzplatzanzahl einen Busführerschein oder ist das ganze an der Anzahl der (privat und unentgeltlich) tatsächlich beförderten Personen festgemacht ?

viele Grüsse

Markus

Benutzeravatar
matchbox
Fortgeschrittener
Beiträge: 1321
Registriert: Fr 17. Sep 2004, 07:35
Wohnort: Oberbayern

Beitrag von matchbox » Mi 2. Feb 2005, 16:09

Die Zahl der Sitzplätze ist entscheidend.

Hinsichtlich der Zahl der Sitzplätze bei Fahrzeugen der Klasse B kommt es auf die in der Betriebserlaubnis festgelegte und im Fahrzeugschein eingetragene Zahl an, nicht auf die Zahl der tatsächlich beförderten Personen. Ist ein Kfz mit speziellen Kindersitzen ausgestattet, die im Fahrzeugschein als "Sitzplätze" eingetragen sind, so zählen auch solche Sitzplätze als "Sitzplätze".
Sind -z.B. in sog. Wohnmobilen - Sitzgelegenheiten vorhanden, die im Fahrzeugschein nicht als Sitzplätze eingetragen sind (weil sie die Voraussetzungen des § 35 a StVZO nicht erfüllen), so zählen solche Sitze nicht als Fahrgastplätze; solche Sitze dürfen aber während der Fahrt nicht benutzt werden..

Für Dein Vorhaben Mit mehr als 8 + 1 Sitzen benötigst Du die D1 oder D.
Driving is a privilege, not a right
(Maharashtra State, India)

Benutzeravatar
MarkusZ
Aktiver Benutzer
Beiträge: 3
Registriert: Mi 2. Feb 2005, 12:40

Beitrag von MarkusZ » Sa 5. Feb 2005, 12:51

Hallo Matchbox,

Vielen Dank für deine Antwort - ich werde mich weiter mit dem Thema beschäftigen.

Interessanterweise gibt es konkrete Hinweise darauf, dass die Anzahl der in den Papieren angegebene Anzahl von Fahrgästen evtl. durchaus unter bestimmten Bedingungen straffrei überschritten werden dürfte:

http://www.gdp-borken.de/Archiv/Archiv- ... /sitze.htm

Im Wohnmobil ist die Angelegenheit allerdings noch liberaler geregelt - ich werde das bei Gelegenheit noch herraussuchen

viele Grüsse

Markus

Benutzeravatar
MorkvomOrk
Forums-Methusalem
Beiträge: 4255
Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
Wohnort: Mainfranken, Bayern

Beitrag von MorkvomOrk » Sa 5. Feb 2005, 18:45

@MarkusZ
Den Hinweis auf den genannten Link verstehe ich nicht!
In den dortigen Ausführungen geht es doch ausschließlich um Sitzplätze bzw. die Beförderung von Personen in PKW's! Und hier ist es doch unstrittig, daß unabhängig von der im Fahrzeugschein eingetragenen Sitzplatzzahl jederzeit auch mehr Personen befördert werden dürfen als Sitzplätze vorhanden sind. Dies hast du ja auch in deinem ersten Posting dargelegt.
Deine Ausgangsfrage war aber doch, ob du bei einem Kleinbus, in dessen Fahrzeugschein z. Zt. 9 Sitzplätze eingetragen sind, die Sitzplatzanzahl erhöhen kannst, ohne einen Busführerschein zu benötigen.
Und hier ist die Rechtslage eindeutig:
Ein Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen (+Fahrersitz) ist fahrerlaubnisrechtlich ein Kraftomnibus. Um solch ein Kfz fahren zu dürfen, braucht man definitiv entweder die Klasse D1 (falls nicht mehr als 16 Sitzplätze außer dem Führersitz vorhanden sind) oder die Klasse D (vgl. § 6 FeV).
Fährst du ein solches Fahrzeug ohne im Besitz der Klassen D1 oder D zu sein, dann erfüllst du den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis!

Benutzeravatar
MarkusZ
Aktiver Benutzer
Beiträge: 3
Registriert: Mi 2. Feb 2005, 12:40

Beitrag von MarkusZ » So 6. Feb 2005, 19:14

Ooooopppppsss,

I hereby apologize formally for asking silly newbie - questions. Never do it again - I swear...

Markus

Bild

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 32 Gäste